Aktuelles

Strafzettel sind künftig lohnsteuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im November 2013 seine bisherige Entscheidung gekippt, dass Arbeitgeber die Strafzettel ihrer Mitarbeiter steuerfrei bezahlen können, wenn diese beweisbar dazu aufgefordert waren, Strafzettel in Kauf zu nehmen (bspw. Falschparken, zu schnelles Fahren).

Der BFH argumentiert jetzt aber, dass ein wissentlich und willentlich falsches Verhalten im Straßenverkehr nicht dazu führen darf, dass ein Arbeitnehmer dadurch auch noch steuerliche Vorteile erhält.

Aufgrund des neuen Urteils sollten die Mitarbeiter darauf hingewiesen werden, dass die Übernahme der Kosten auch künftig möglich ist, dann aber lohnsteuerpflichtig wird.

Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass die Kostenübernahme unvermeidbar ist, kann zur Sicherheit nach § 42e EStG eine rechtsverbindliche Auskunft angefordert werden, wie die Kosten zu behandeln sind.


Änderungen bei den Jahresmeldungen – früherer Abgabetermin

Nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (§ 10 DEÜV) waren Jahresmeldungen bisher für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. April des folgenden Jahres, zu erstatten.

Ab 2014: Spätester Termin ist der 15. Februar
Auslöser für die Vorverlegung des Termins ist die gesetzliche Unfallversicherung.


Krankenkassen- Umlagesätze steigen zum 1. Januar 2014

Zum Jahresbeginn hat die ikk- classic für die Erstattung der Kosten für Entgeltfortzahlung „U1“ den Erstattungssatz von 80 % gestrichen und die Umlage für die Erstattung von 65 % der Kosten von 2,4 % auf 2,6 % angehoben. Ein Wechsel zu dem Erstattungssatz von 50 % der Kosten für einen (unveränderten) Beitrag von 1,6 % ist für den Arbeitgeber noch im Januar 2014 möglich.

Der Verwaltungsrat der AOK Niedersachsen hat aufgrund des erheblichen Anstiegs von Beschäftigungsverboten werdender Mütter den Umlagesatz für die Ausgleichskasse "U2" zum 1. Januar 2014 beschlossen.

Von 0,30 % auf das abrechnungsfähige Entgelt wird der Umlagesatz auf 0,35 % steigen. Der Umlagesatz für die Ausgleichskasse bei Krankheit „U1“ bleibt bei der AOK unverändert. Die Arbeitgeber können zwischen drei Erstattungssätzen wählen: 55 % für einen Umlagesatz von 1,9 %, 65 % für einen Umlagesatz von 2,5 % und 75 % für einen Umlagesatz von 3,8 %.


Werbung nur mit Angabe der Rechtsform

Der Bundesgerichtshof hat letztinstanzlich entschieden, dass bei Werbemaßnahmen grundsätzlich auch die Rechtsform des Unternehmens im Rahmen der Angabe der Identität des Unternehmens enthalten sein muss. Die Rechtsform gilt als wesentliche Information, wie die Bekanntgabe von Anschrift, Identität des Gewerbetreibenden und der Handelsname des Unternehmens. Damit ist der Rechtsformzusatz Bestandteil von Firma und Namen.

Da dieses Urteil unter Umständen von Abmahn-Vereinen aufgegriffen werden könnte, empfiehlt sich die Überprüfung aller Werbeschriften und werblichen Bekanntmachungen und eine Korrektur, sofern die Rechtsform mit den Angaben zur Firma nicht korrekt angegeben ist.


Boulettenball 2014

Der Boulettenball wird am 11. Januar 2014 in der Lindenhalle in Wolfenbüttel stattfinden. Die Einlasskarten werden zum Preis von 35 € verkauft und können ab sofort bestellt werden.


Initiative "Erstausbildung für junge Erwachsene" - AusBILDUNG wird was - Spätstarter gesucht

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird es für Unternehmen zunehmend wichtiger, alternative Wege der Fachkräftesicherung zu gehen. Neben der klassischen Ausbildung bietet die betriebliche Umschulung Möglichkeiten, den Fachkräftebedarf zu sichern. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf die Initiative „Erstausbildung für junge Erwachsene“ der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hinweisen.


Raucher haben keine Rechtsansprüche auf eine Zigarettenpause während der Arbeitszeit

Nach der Arbeitsstättenverordnung sind zunächst die nichtrauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Der Arbeitgeber darf also ein teilweises oder vollständiges Rauchverbot erlassen. Spezielle Raucherräume muss der Arbeitgeber nicht einrichten.


Die E-Mail-Adresse muss ins Impressum – Kontaktformular reicht nicht

Immer wieder verstoßen Firmen-Websites gegen die eine oder andere Regel zur Impressumspflicht.

Das Kammergericht Berlin entschied nun, dass das auch gilt, wenn auf der Internetseite ganz konkret die E-Mail-Adresse fehlt. Telefon und Fax allein genügen ebenso wenig, wie das Angebot eines Kontaktformulars! Die E-Mail-Adresse ist nach dem Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben und muss Teil des Impressums sein.


Am 4. Oktober 2013 bleibt die Geschäftsstelle geschlossenen

Die Geschäftsstelle im Haus des Handwerks in Salzgitter-Bad wird am Freitag, 4. Oktober 2013, geschlossen bleiben.

Wir sind am Mittwoch, 2. Oktober 2013, bis 13:00 Uhr für Sie erreichbar und nehmen den normalen Geschäftsbetrieb am Montag, 7. Oktober 2013, um 8.00 Uhr wieder für Sie auf.

Wir bitten um Kenntnisnahme.


Viele Freistellungserklärungen zur Bauabzugssteuer laufen zum 31.12.2013 aus.

Die Bescheinigung wurde in der Vergangenheit in der Regel mit einer Geltungsdauer von drei Jahren erteilt. Da die Bauabzugsteuer mit Wirkung vom 1. Januar 2002 eingeführt wurde, hat die Mehrzahl der derzeit gültigen Freistellungsbescheinigungen eine Geltungsdauer bis Ende 2013. Nach den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen ist damit zu rechnen, dass es bei den Finanzämtern zu einem Antragsstau kommt und nicht alle Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wenn die Freistellungsbescheinigungen erst zum Jahresende beantragt werden. Eine Folgebescheinigung, kann bereit sechs Monate vor Ablauf der Freistellung erteilt werden.