Berufskraftfahrer müssen sich laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz die Teilnahme an einer Grundqualifikation oder Weiterbildung in ihrem Führerschein eintragen lassen. Lkw-Fahrer, die vor dem 10. September 2009 bereits eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E besaßen, benötigen dazu den Nachweis, dass sie sich zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 einer Weiterbildung unterzogen haben. Diese Weiterbildung muss dann im Abstand von fünf Jahren wiederholt werden.