Aktuelles

Nach der Abiprüfung: Schulabgänger als Aushilfskräfte

Viele Abiturienten suchen nach den Prüfungen Jobs, um Geld zu verdienen und die Zeit bis zur Ausbildung oder bis zum Studium zu überbrücken. Wie können Arbeitgeber Schulabgänger möglichst kostengünstig als Aushilfen beschäftigen?

Ein geeignetes Modell bei der Beschäftigung von Ferienjobbern oder Schulabgängern als Aushilfen ist in bestimmten Konstellationen die kurzfristige Beschäftigung. Der Vorteil bei dieser Abrechnungsvariante: Es fallen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge an – unabhängig von der Höhe des Verdienstes.


Neues Gesetz zur Regelung des Zahlungsverzugs

Pläne für ein neues Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand gibt es schon länger. Nun hat das Bundeskabinett den Entwurf eines neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt und am 2. April beschlossen.


Bundesverwaltungsgericht: Meisterbrief mit geltendem Recht, insbesondere dem deutschen Verfassungsrecht und dem Recht der Europäischen Union, vereinbar

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 9. April 2014 erneut entschieden, dass der Meisterbrief mit geltendem Recht, insbesondere dem deutschen Verfassungsrecht und dem Recht der Europäischen Union, vereinbar ist. Damit blieb der Kläger mit seinem Feststellungsbegehren, dass er berechtigt sei, verschiedene Tätigkeiten aus dem Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig im stehenden Gewerbe auszuüben, wie in den Vorinstanzen auch vor dem BVerwG ohne Erfolg.


Schwarzarbeit muss nicht bezahlt werden

Ein Unternehmer, der bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen hat, kann für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen. Das stellt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10.04.2014 klar. Welcher Sachverhalt führte zu der Entscheidung?


Kreishandwerkerschaft wählt neuen Vorstand

In ihrer Jahreshauptversammlung 2014 haben die Obermeisterinnen und Obermeister der in der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen zusammengeschlossenen Innungen einen neuen Vorstand gewählt und die handwerkspolitische Arbeit für 2014 vorbereitet. In einer Satzungsänderung wurde die Verkleinerung des Vorstandes einstimmig beschlossen.


Knapp ein Drittel aller Arbeitnehmer in Niedersachsen sind 50 Jahre oder älter – Krankenstand steigt im Alter

In den niedersächsischen Betrieben verändert sich die Altersstruktur der Beschäftigten signifikant in eine Richtung: Die Zahl der älteren Arbeitnehmer steigt stetig an. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Auswertung der IKK classic, dass der Krankenstand im niedersächsischen Handwerk im Alter merklich ansteigt.

Vor zehn Jahren war jeder fünfte Arbeitnehmer in Niedersachsen 50 Jahre oder älter. Im letzten Jahr war es bereits fast jeder Dritte (29,3 %). Demnach steig die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen ab 50 Jahren in diesem Zeitraum um 59 Prozent.


Arbeitgeber muss Arbeitnehmer nicht auf Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinweisen

Ein Arbeitnehmer kann nach § 1 a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen (Urteil vom 21.01.2014, Az.: 3 AZR 807/11).


Strafzettel sind künftig lohnsteuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im November 2013 seine bisherige Entscheidung gekippt, dass Arbeitgeber die Strafzettel ihrer Mitarbeiter steuerfrei bezahlen können, wenn diese beweisbar dazu aufgefordert waren, Strafzettel in Kauf zu nehmen (bspw. Falschparken, zu schnelles Fahren).

Der BFH argumentiert jetzt aber, dass ein wissentlich und willentlich falsches Verhalten im Straßenverkehr nicht dazu führen darf, dass ein Arbeitnehmer dadurch auch noch steuerliche Vorteile erhält.

Aufgrund des neuen Urteils sollten die Mitarbeiter darauf hingewiesen werden, dass die Übernahme der Kosten auch künftig möglich ist, dann aber lohnsteuerpflichtig wird.

Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass die Kostenübernahme unvermeidbar ist, kann zur Sicherheit nach § 42e EStG eine rechtsverbindliche Auskunft angefordert werden, wie die Kosten zu behandeln sind.


Änderungen bei den Jahresmeldungen – früherer Abgabetermin

Nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (§ 10 DEÜV) waren Jahresmeldungen bisher für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. April des folgenden Jahres, zu erstatten.

Ab 2014: Spätester Termin ist der 15. Februar
Auslöser für die Vorverlegung des Termins ist die gesetzliche Unfallversicherung.


Krankenkassen- Umlagesätze steigen zum 1. Januar 2014

Zum Jahresbeginn hat die ikk- classic für die Erstattung der Kosten für Entgeltfortzahlung „U1“ den Erstattungssatz von 80 % gestrichen und die Umlage für die Erstattung von 65 % der Kosten von 2,4 % auf 2,6 % angehoben. Ein Wechsel zu dem Erstattungssatz von 50 % der Kosten für einen (unveränderten) Beitrag von 1,6 % ist für den Arbeitgeber noch im Januar 2014 möglich.

Der Verwaltungsrat der AOK Niedersachsen hat aufgrund des erheblichen Anstiegs von Beschäftigungsverboten werdender Mütter den Umlagesatz für die Ausgleichskasse "U2" zum 1. Januar 2014 beschlossen.

Von 0,30 % auf das abrechnungsfähige Entgelt wird der Umlagesatz auf 0,35 % steigen. Der Umlagesatz für die Ausgleichskasse bei Krankheit „U1“ bleibt bei der AOK unverändert. Die Arbeitgeber können zwischen drei Erstattungssätzen wählen: 55 % für einen Umlagesatz von 1,9 %, 65 % für einen Umlagesatz von 2,5 % und 75 % für einen Umlagesatz von 3,8 %.