Aktuelles

Schwarzarbeit muss nicht bezahlt werden

Ein Unternehmer, der bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen hat, kann für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen. Das stellt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10.04.2014 klar. Welcher Sachverhalt führte zu der Entscheidung?


Kreishandwerkerschaft wählt neuen Vorstand

In ihrer Jahreshauptversammlung 2014 haben die Obermeisterinnen und Obermeister der in der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen zusammengeschlossenen Innungen einen neuen Vorstand gewählt und die handwerkspolitische Arbeit für 2014 vorbereitet. In einer Satzungsänderung wurde die Verkleinerung des Vorstandes einstimmig beschlossen.


Knapp ein Drittel aller Arbeitnehmer in Niedersachsen sind 50 Jahre oder älter – Krankenstand steigt im Alter

In den niedersächsischen Betrieben verändert sich die Altersstruktur der Beschäftigten signifikant in eine Richtung: Die Zahl der älteren Arbeitnehmer steigt stetig an. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Auswertung der IKK classic, dass der Krankenstand im niedersächsischen Handwerk im Alter merklich ansteigt.

Vor zehn Jahren war jeder fünfte Arbeitnehmer in Niedersachsen 50 Jahre oder älter. Im letzten Jahr war es bereits fast jeder Dritte (29,3 %). Demnach steig die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen ab 50 Jahren in diesem Zeitraum um 59 Prozent.


Arbeitgeber muss Arbeitnehmer nicht auf Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinweisen

Ein Arbeitnehmer kann nach § 1 a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen (Urteil vom 21.01.2014, Az.: 3 AZR 807/11).


Strafzettel sind künftig lohnsteuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im November 2013 seine bisherige Entscheidung gekippt, dass Arbeitgeber die Strafzettel ihrer Mitarbeiter steuerfrei bezahlen können, wenn diese beweisbar dazu aufgefordert waren, Strafzettel in Kauf zu nehmen (bspw. Falschparken, zu schnelles Fahren).

Der BFH argumentiert jetzt aber, dass ein wissentlich und willentlich falsches Verhalten im Straßenverkehr nicht dazu führen darf, dass ein Arbeitnehmer dadurch auch noch steuerliche Vorteile erhält.

Aufgrund des neuen Urteils sollten die Mitarbeiter darauf hingewiesen werden, dass die Übernahme der Kosten auch künftig möglich ist, dann aber lohnsteuerpflichtig wird.

Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass die Kostenübernahme unvermeidbar ist, kann zur Sicherheit nach § 42e EStG eine rechtsverbindliche Auskunft angefordert werden, wie die Kosten zu behandeln sind.


Änderungen bei den Jahresmeldungen – früherer Abgabetermin

Nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (§ 10 DEÜV) waren Jahresmeldungen bisher für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. April des folgenden Jahres, zu erstatten.

Ab 2014: Spätester Termin ist der 15. Februar
Auslöser für die Vorverlegung des Termins ist die gesetzliche Unfallversicherung.


Krankenkassen- Umlagesätze steigen zum 1. Januar 2014

Zum Jahresbeginn hat die ikk- classic für die Erstattung der Kosten für Entgeltfortzahlung „U1“ den Erstattungssatz von 80 % gestrichen und die Umlage für die Erstattung von 65 % der Kosten von 2,4 % auf 2,6 % angehoben. Ein Wechsel zu dem Erstattungssatz von 50 % der Kosten für einen (unveränderten) Beitrag von 1,6 % ist für den Arbeitgeber noch im Januar 2014 möglich.

Der Verwaltungsrat der AOK Niedersachsen hat aufgrund des erheblichen Anstiegs von Beschäftigungsverboten werdender Mütter den Umlagesatz für die Ausgleichskasse "U2" zum 1. Januar 2014 beschlossen.

Von 0,30 % auf das abrechnungsfähige Entgelt wird der Umlagesatz auf 0,35 % steigen. Der Umlagesatz für die Ausgleichskasse bei Krankheit „U1“ bleibt bei der AOK unverändert. Die Arbeitgeber können zwischen drei Erstattungssätzen wählen: 55 % für einen Umlagesatz von 1,9 %, 65 % für einen Umlagesatz von 2,5 % und 75 % für einen Umlagesatz von 3,8 %.


Werbung nur mit Angabe der Rechtsform

Der Bundesgerichtshof hat letztinstanzlich entschieden, dass bei Werbemaßnahmen grundsätzlich auch die Rechtsform des Unternehmens im Rahmen der Angabe der Identität des Unternehmens enthalten sein muss. Die Rechtsform gilt als wesentliche Information, wie die Bekanntgabe von Anschrift, Identität des Gewerbetreibenden und der Handelsname des Unternehmens. Damit ist der Rechtsformzusatz Bestandteil von Firma und Namen.

Da dieses Urteil unter Umständen von Abmahn-Vereinen aufgegriffen werden könnte, empfiehlt sich die Überprüfung aller Werbeschriften und werblichen Bekanntmachungen und eine Korrektur, sofern die Rechtsform mit den Angaben zur Firma nicht korrekt angegeben ist.


Boulettenball 2014

Der Boulettenball wird am 11. Januar 2014 in der Lindenhalle in Wolfenbüttel stattfinden. Die Einlasskarten werden zum Preis von 35 € verkauft und können ab sofort bestellt werden.


Initiative "Erstausbildung für junge Erwachsene" - AusBILDUNG wird was - Spätstarter gesucht

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird es für Unternehmen zunehmend wichtiger, alternative Wege der Fachkräftesicherung zu gehen. Neben der klassischen Ausbildung bietet die betriebliche Umschulung Möglichkeiten, den Fachkräftebedarf zu sichern. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf die Initiative „Erstausbildung für junge Erwachsene“ der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hinweisen.