Aktuelles

Mietrecht beeinflusst energetische Modernisierung

Am 1. Mai 2013 trat das Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. Mai 2013 in Kraft. Damit ergeben sich Änderungen für die energetische Modernisierung von Bauwerken sowie die Umstellung von Wohnbauten auf das Wärmecontracting.

Während des sich über zweieinhalb Jahre hinziehenden Gesetzgebungsverfahrens sind die Rechte von Mietern bei der energetischen Modernisierung und bei der Umstellung auf ein Wärmecontracting neu definiert worden. Bei dem Wärmecontracting wurde die Kostenneutralität für den Mieter festgeschrieben.

Die Änderung des Mietrechts kann Auswirkungen auf die Planungen Ihrer Kundschaft haben.

Sofern Sie mit rechtlichen Fragen konfrontiert werden, können Sie in der Innungsgeschäftsstelle eine zusammenfassende Darstellung des neuen Mietrechts abrufen. Für weitergehende Informationen steht zudem die betriebswirtschaftliche Beratungsstelle Ihres Verbandes zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie bei Interesse die Innungsgeschäftsstelle.


Geänderte Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2013

Im Rahmen der Entgeltabrechnungen sind in zahlreichen Einzelfällen auch die Pfändungsfreigrenzen für die Auszahlung der Nettobeträge an die Arbeitnehmer von Bedeutung.

Zum 1. Juli 2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Im Bundes-gesetzblatt wurde am 8. April 2013 veröffentlicht, dass der unpfändbare Grundbetrag des Schuldners ab dem 1. Juli 2013 pro Monat 1.045,04 € (bisher: 1.028,89 €) beträgt. Dieser Betrag erhöht sich, sofern der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat, um monatlich 393,30 € (bisher 387,22 €) für die erste und um jeweils weitere 219,12 € (bisher 215,73 €) für die zweite bis fünfte Person.


Hohe Entgelterhöhungen in 2012

Im Jahr 2012 sind die tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich um 2,7 % angehoben worden. Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass die Entgelt-Steigerungen in 2011 bei 1,5 % und in 2010 bei 1,6 % lagen. In 2012 ist zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ein höheres Entgelt als in den letzten Verhandlungsrunden abgeschlossen worden. Die Steigerungen aus den Jahren 2010 und 2011 sind teilweise Bestandteil mehrjähriger Tarifverträge, die in der letzten Wirtschaftskrise ausgehandelt wurden.

Die höchsten durchschnittlichen Tariferhöhungen wurden in den Branchen der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung und dem öffentlichen Dienst mit 3 %, die niedrigsten Tariferhöhungen im Gastgewerbe sowie Gesundheits- und Sozialwesen mit 2,1 % abgeschlossen.


Betriebliches Eingliederungsmanagement SPD plant längere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Der Bundestags-Wahlkampf nimmt langsam Fahrt auf: In diesen Tagen wird bekannt, dass die SPD im Falle ihres Wahlsieges die Entgeltfortzahlung von sechs Wochen auf 12 Wochen verdoppeln will, wenn Arbeitgeber kein funktionierendes Eingliederungsmanagement für kranke Mitarbeiter anbieten. Nach der bisherigen Rechtsprechung erhalten kranke Arbeit-nehmer über sechs Wochen ihr normales Einkommen als Entgeltfortzahlung, danach zahlen die Krankenkassen das Krankengeld.

Die SPD argumentiert damit, dass der psychische Druck am Arbeitsplatz in den letzten Jahren immer weiter zugenommen hat. Bei den Regelungen zum Arbeitsschutz seien zu geringe Schritte veranlasst worden. Überlegt wird bei den Sozialdemokraten auch, ob externe Gesundheitsberater die Unternehmen hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen überprüfen sollten. Die SPD spricht sich ferner für eine "Anti-Stress-Verordnung" aus, die Arbeitgeber dazu verpflichten soll, mögliche psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz darzustellen und Hilfen anzubieten.

Im Falle der Umsetzung dieser Pläne entsteht neben der Dokumentation der Gefährdungs-analysen weiterer Aufwand in der Personalarbeit und Dokumentation der Arbeitsabläufe im Betrieb.


IKK classic unter neuer Führung

Die mit 3,6 Millionen Versicherten größte Innungskrankenkasse, die IKK classic, hat für Niedersachsen mit Andreas Schönhals einen neuen Landesgeschäftsführer erhalten. Den Mitgliedern der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen ist Andreas Schönhals als Referent zum betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement am Tag des Handwerks 2012 persönlich bekannt. Der Krankenkassenbetriebswirt koordiniert die Entwicklung der Niedersächsischen Regionaldirektionen der IKK classic.

"Auch wenn die IKK classic mittlerweile die sechstgrößte Deutsche Krankenkasse ist, steht sie nach wie vor für Regionalität." Die regionale Geschäftsstelle der IKK classic erreichen Sie im Haus des Handwerks in Salzgitter-Bad unter der Telefonnummer 0800/4551111.


Vorsicht vor Registereintragungen für Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Bundeszentralamt für Steuern warnt Betriebe vor zweifelhaften Rechnungen. Demnach haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Unternehmen einen Brief erhalten, der wie ein offizielles Schreiben einer EU-Institution aussieht. Als Absender des Schreibens erscheint das „Europäische Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“.

Das Schreiben, das als „Terminsache zur Erfassung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ überschrieben ist, stellt sich bei genauerem Hinsehen als kostenpflichtige Registrierung heraus. Erst aus dem Kleingedruckten wird ersichtlich, dass es sich um eine freiwillige, nicht-amtliche, dafür aber kostenpflichtige Eintragung handelt (Jahresgebühr 890 Euro).

Im Zusammenhang mit dem Auftreten dieser Briefe weist auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen Schreiben weder vom BZSt noch von einer anderen amtlichen Stelle stammen. Die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das BZSt erfolgt stets kostenfrei.

Wir raten erneut: Niemals ungeprüft Registeranfragen beantworten. Der beste Schutz vor ungewollten Zahlungsverpflichtungen ist die genaue Prüfung.


Kurzarbeitergeld wird auf 12 Monate verlängert

Dass Bundesarbeitsministerium hat am 5. Dezember 2012 mitgeteilt, dass der Bezugs-zeitraum für Kurzarbeitergeld von sechs Monaten auf 12 Monate verlängert wird. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seien zwar noch gut, man wolle aber den Unter-nehmen eine Planungssicherheit geben. Der Startzeitpunkt des verlängerten Kurzarbeiter-geldes wurde noch nicht festgesetzt. Rückfragen dazu beantwortet die zuständige Bundesagentur für Arbeit. Es steht mit der Entscheidung der Bundesregierung ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Verfügung, Entlassungen in Krisenzeiten zu vermeiden und Auftragsflauten zu überbrücken.


Handwerks-Briefmarken können bestellt werden

Die Deutsche Post AG hat eine Sonder-Briefmarke mit dem Nennwert 58 Cent und dem Aufdruck "Wir sind Handwerker. Wir können das." aufgelegt. Sie finden im Download der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen unter „Sonstige“ ein Bestell-Fax für das Sonderkontingent dieser Briefmarken. Ein Zwanzigerbogen "Handwerksmarke" kostet
11,60 €. Die Briefmarke unterstützt die Imagekampagne und kann der Geschäftspost der Mitgliedsbetriebe eine "besondere Note" verleihen.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Januar 2013

Ab 1. Januar 2013 liegt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB nun bei -0,13 %.
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 4,87 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
7,87 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 4,87 % ***
bei gewerblichen Kunden: 7,87% ***


Minijob 2013 - alles wird anders

Der Presse haben Sie sicherlich schon entnommen, dass der Gesetzgeber Änderungen bei den Minijobs vorgenommen hat. Künftig können Bruttoentgelte bis 450,00 €, bei Midijobs 450,01 € bis 850,00 € abgerechnet werden. Die geringfügig Beschäftigten unterliegen künftig der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, sofern der Verzicht auf die RV-Pflicht (schriftlich) dokumentiert wird.

Die Arbeitgeber müssen mit allen Minijobbern und Midijobbern also Gespräche führen. Die Details über die Änderungen des Gesetzgebers haben wir im Downloads unseres Internetauftritts für Sie hinterlegt: www.kh-son.de / Downloads / Flyer und Merkblätter / Minijob Neuerungen 2013

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Innungsgeschäftsstelle.