Aktuelles

Ab 2. März 2015 wird die Handwerkerregelung auf 100 km erweitert

Am 2. März 2015 tritt die auf 100 km erweiterte Handwerkerregelung in Kraft. Damit ist der Transport von Material, Ausrüstungen und Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern vom Unternehmenssitz (statt bisher 50 Kilometer) möglich, ohne dass die Pflicht zur Nutzung und zum Einbau eines Tachographen entsteht. (Artikel 45 – Ausnahme von der Tachographenpflicht). Unverändert bleibt, dass die Ausnahme nicht für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen gilt und dass das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf.
Die EU-Verordnung 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (Tachographenpflicht) für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse wurde Anfang 2014 verabschiedet. Hierin enthalten ist u.a. die Erweiterung des Ausnahmeradius für die Handwerkerregelung auf 100 km. Weitere Änderungen, deren in Kraft treten erst zum 02. März 2016 erfolgt, umfassen im Wesentlichen technische Änderungen zum Kontrollgerät, die für das Handwerk keine direkte Relevanz besitzen.


Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Nahezu alle geöffneten Krankenkassen haben ab Januar 2015 einen Zusatzbeitragssatz eingeführt. Insgesamt variieren die veröffentlichten Beitragssätze um 1,3 Prozentpunkte.
Im Download finden Sie unter „Krankenkassen- Zusatzbeiträge 2015“ die Liste der zurzeit bekannten Zusatzbeiträge.


Handwerksinnung darf Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) einführen !

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 25. September 2014 (Aktenzeichen: 8 LC 23/14)entschieden, dass eine Handwerksinnung in ihrer Satzung eine Form der Mitgliedschaft vorsehen darf, die keine Tarifgebundenheit im Sinne des TVG erzeugt (so genannte OT-Mitgliedschaft). Es hat mit dieser Entscheidung das Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig vom 19. Dezember 2013 (Aktenzeichen: 1 A 58/13) geändert und die beklagte Handwerkskammer verpflichtet, die Beschlussfassung der Innungsversammlung über die Neufassung der Satzung zu genehmigen.


Erstattungsfähigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die formularmäßige Erhebung von Kreditbearbeitungsentgelten für vorbereitende Tätigkeiten und Bonitätsprüfungen unwirksam ist. Darlehensnehmer können Rückforderungsansprüche auch noch für Kreditbearbeitungsgebühren geltend machen, deren Zahlung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Diese Rechtsprechung dürfte nicht nur für Verbraucherdarlehensverträge gelten, sondern auch für gewerbliche Kredite.


Boulettenball 2015

Der Boulettenball wird am 10. Januar 2015 in der Lindenhalle in Wolfenbüttel stattfinden. Die Einlasskarten werden zum Preis von 37,00 € verkauft und können ab Montag bestellt werden.


Bundesregierung beschließt zehntägige bezahlte Pflegezeit

Pflegende Angehörige sollen die zehntägige Pflegezeit, die sie in Pflegenotfällen in Anspruch nehmen können, ab 2015 bezahlt bekommen. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vor, den das Bundeskabinett am 15.10.2014 beschlossen hat.


Auswirkungen des Rentenpakets auf die Arbeitskosten

Das Forschungszentrum "Generationenverträge" der Albert Ludwigs Universität in Freiburg hat die Folgen der Mütterrente und die abschlagfreie Rente mit 63 Lebensjahren untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass die Arbeitskosten um mehr als 1.000,00 € je Mitarbeiter in einem Handwerksbetrieb jährlich steigen.


Ein- und Ausbaukosten der Sachmängelhaftung - Unterschriftenaktion

Handwerker, die für einen Auftrag das notwendige Material bei einem Händler kaufen und beim Verbraucher einbauen, begeben sich in eine regelrechte Haftungsfalle. Stellt sich nach Einbau des Materials heraus, dass dieses mangelhaft war, muss der Handwerker das Material auf seine Kosten ausbauen und erneut einbauen. Dies folgt aus den gesetzlichen Gewährleistungspflichten des Werkvertrages.


Hinweise zu den neuen Regeln für Verbraucherverträge

Am 13. Juni 2014 sind umfassende Änderungen im Verbraucherrecht in Kraft getreten, um europaweit den Verbraucherschutz auszuweiten. Massiv betroffen ist auch das Handwerk. Widerrufsrechte für Verbraucher und Informationspflichten für Unternehmer werden zum Teil neu geschaffen, zum Teil ausgeweitet. Daneben werden allgemeine Pflichten von Dienstleistern und Verkäufern sowie die Rechtsfolgen eines Widerrufs geregelt.


BGH-Urteil zu Regressansprüchen der Handwerker: Nachteile bei Verträgen mit Unternehmen

Muss ein Handwerker aufgrund mangelhaften Materials, das er bei einem Lieferanten eingekauft hat, eine werkvertragliche Leistung gegenüber einem Unternehmer nachbessern und dabei zum Beispiel ein Produkt aus- und wieder neu einbauen, hat er mit Blick auf die Ein- und Ausbaukosten keinen Regressanspruch gegen seinen Lieferanten?

Dies hat der Bundesgerichtshof am 2. April 2014 entschieden (Az. VIII ZR 46/13) und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.