Aktuelles

Niedersachsen plant Lärmschutzgesetz

Die Fraktionen von CDU und FDP haben den Entwurf für ein Lärmschutzgesetz in die Ausschussberatungen des Niedersächsischen Landtages gegeben. Sollte das Gesetz beschlossen werden, drohen dem Handwerk erhebliche Einschränkungen:


Boulettenball 2013

Der Boulettenball wird am 12. Januar 2013 in der Lindenhalle in Wolfenbüttel stattfinden. Die Einlasskarten werden zum Preis von 35 € verkauft und können ab sofort bestellt werden.


Pauschale Abgeltung von Überstunden unwirksam

Pauschale Abgeltungsklauseln in Arbeitsverträgen wie beispielsweise „Erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ hat das Bundesarbeitsgericht aufgrund unklarer Formulierung für unwirksam erklärt. Ist die Vergütung für Überstunden oder Mehrarbeit im Arbeitsvertrag nicht konkret geregelt, muss der Arbeitgeber diese vergüten, wenn nach allgemeinem Verständnis hierfür eine Vergütung erwartet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Gehalt bezieht (Urteil des BAG 5 AZR 765/10 vom 22.02.2012 )

Fazit: Nach wie vor sind Abgeltungsklauseln nicht verboten. Wichtig ist nur, dass im Arbeitsvertrag dann auch klar der Zeitumfang der Überstunden - z.B. in Form einer Obergrenze - formuliert ist.


Finanzierungsangebot für Ihre Kunden

Die Öffentliche Versicherung Braunschweig und die Braunschweigische Landessparkasse haben ein Sonderprogramm zur Finanzierung handwerklicher Leistungen für Privatkunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Absicherung im Grundbuch handwerkliche Leistungen der Innungsbetriebe durch die Öffentliche Versicherung Braunschweig finanzieren zu lassen. Details finden Sie in dem Finanzierungsangebot "Kundeninformation Modernisierungs- darlehen", das wir als Download auf der Internetseite www.kh-son.de - Downloads – Flyer und Merkblätter - zur Kenntnisnahme eingestellt haben.

Für Rückfragen stehen die Berater der Öffentlichen Versicherung Braunschweig zur Verfügung.


Bei Langzeiterkrankung Verfall des Urlaubsanspruchs nach 15 Monaten

Im Jahr 2009 hat das Bundesarbeitsgericht aufgrund eines EuGH-Urteils entschieden, dass Urlaubsansprüche bei lang anhaltender Erkrankung eines Arbeitnehmers nicht verfallen und somit unbegrenzt angesammelt werden können. Eine Entscheidung, die gerade kleinere Unternehmen oft vor fast unlösbare Probleme stellte. Nun ist das Bundesarbeitsgericht wieder zurückgerudert. Das unbegrenzte Ansammeln über einen gewissen Zeitraum hinaus entspreche nicht mehr dem Zweck der Erholung. Aus diesem Grund entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der in Krankheitsfällen angesparte Urlaub grundsätzlich 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also zum 31. März des übernächsten Jahres verfällt.
(BAG 9 AZR 353/10 vom 07.08.2012 )


Gesundheit und Altersstruktur im Betrieb

Wer kennt sie nicht, die Unternehmersorgen, wie: Der ältere Mitarbeiter erbringt weniger Leistung, es gibt Alkoholprobleme in der Belegschaft, Mitarbeiter leiden unter Burn Out, ein Mitarbeiter gesundet, fühlt sich aber immer noch krank, der Arzt schlägt Wiedereingliederungs-Versuche vor, die Umsetzung ist aber im Betriebsalltag kaum möglich...

Die Liste ließe sich fortsetzen. Wir geben in unserer Mitgliederversammlung am 27. September 2012 Antworten. Hochrangige Referenten der ikk classic, der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit und der Landesvereinigung Bau stellen Konzepte für die Betriebspraxis vor.

Bitte merken Sie sich den Termin vor, eine Einladung erhalten Sie in Kürze.
Hier die Daten: Tag des Handwerks, Donnerstag, 27. September 2012, 15 30 Uhr, Hotel am See in Salzgitter-Lebenstedt.


Seminarangebote der AOK und der Handwerkskammer

Die AOK bietet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mitgliedsbetrieben einen Grundseminar für das Personalbüro an, in dem über Versicherungspflicht, Meldungen bei der Sozialversicherung, die Behandlung von Arbeitsentgelt sowie Beitragszahlungen zur Sozialversicherung, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit geschult wird. Das Seminar findet am 5. und 6. September 2012 von 9 bis 17 Uhr in Braunschweig zum Preis von 160,00 € statt. Die Teilnahme für AOK-Versicherte ist kostenfrei. Bei Interesse wenden Sie sich an Herrn Willy Schlegel unter 0531/1203-31586.

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade bietet ein Rhetorikseminar für ehrenamtlich Tätige an. Am 17. August 2012 wird von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr in der Handwerkskammer in Braunschweig am Burgplatz dass Rhetorikseminar abgehalten. Bei Interesse wenden Sie sich an Dominik Bogenschneider unter 04131/712 -231.


Nachwuchs-Werbung über www.ausbildungsnetz38.de

Der Rückgang der Schülerzahlen in unserer Region macht sich bemerkbar: Immer weniger Schülerinnen und Schüler verlassen das allgemeinbildenden Schulwesen.
Viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger wechseln immer noch häufig in weiterführende schulische Ausbildungsgänge und treten nicht sofort eine duale Ausbildung in unseren Handwerksberufen an.


Gesetz gegen Kostenfallen im Internet

Neue Regelungen treten Anfang August in Kraft

Anfang August 2012 tritt das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ in Kraft. Damit will die Bundesregierung Verbraucher besser vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr schützen.


Neue GEZ-Gebühr: Erfassung der Betriebe beginnt - Handwerkskammer übt Kritik am Erfassungsbogen

Seit einigen Wochen haben die GEZ und die Rundfunkanstalten damit begonnen, die beitragspflichtigen Betriebe zu erfassen. Die ersten Mitgliedsbetriebe wurden zur Berechnung des neuen Rundfunkbeitrags ab 2013 angeschrieben und aufgefordert, einen Erfassungsbogen ausgefüllt zurückzusenden. Nach Ansicht von Hauptgeschäftsführer Norbert Bünten sind zahlreiche Fragen allerdings noch offen: „Die Erläuterungsmaterialien der GEZ zum Erfassungsbogen sind viel zu knapp“, kritisiert Bünten.