Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die ein "Altgeselle" im Maler- und Lackiererhandwerk in mehrjähriger selbständiger Handwerkstätigkeit ohne die hierfür erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle erworben hat (d.h. durch Schwarzarbeit), begründen keinen Anspruch auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung ohne Ablegung der Meisterprüfung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 13.05.2015 entschieden (Az.: 8 C 12.14).