Aktuelles

3 Mio. Euro von insgesamt 137,5 Mio. Euro Städtebaufördermittel fließen in unseren Bezirk

Die Niedersächsische Sozial- und Bauministerin Cornelia Rund gab Anfang April bekannt, dass Fördermittel in Höhe von 137,5 Millionen Euro in die städtebauliche Erneuerung in Niedersachsen fließen. Der Bezirk Goslar, Salzgitter und Wolfenbüttel erhält daraus 2.994.000 Euro. Gefördert werden: Mit 374.000,00 Euro die Ost-West-Siedlung Salzgitter sowie mit 586.000,00 Euro Salzgitter-Steterburg, aus dem Programm Aktive Stadt und Ortsteilzentren fließen 1 Million Euro nach Wolfenbüttel. Aus dem Programm des städtebaulichen Denkmalschutzes erhält die Stadt Goslar für den östlichen Teil der Altstadt 100.000,00 Euro und die Stadt Hornburg 200.000,00 Euro. In dem Programm „kleinere Städte und Gemeinden" fließen 734.000,00 Euro nach Baddeckenstedt bzw. Lutter. Es bleibt zu hoffen, dass durch regionale Vergaben die Fördermittel auch der Beschäftigung der hiesigen Bevölkerung zugutekommen.


Zuschuss-Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz oder Optimierung des Ressourcen- und Materialeinsatzes

Die NBank bietet ab 1. April 2016 ein Zuschussprogramm für Betriebe an, um Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder Maßnahmen zur Verbesserung des Ressourcen- und Materialeinsatzes im Betrieb zu investieren.


Frohe Ostern

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Wir wünschen Ihnen frohe Osterfeiertage!


Unerwünschte Werbeanrufe und Vertragsabschlüsse

Wird ein Unternehmer zu Werbezwecken beispielsweise von einem Telefonbuchverlag oder den Betreiber von Internet-Branchenverzeichnissen unaufgefordert angerufen, stellt das einen unzulässigen Eingriff in den "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" des Angerufenen dar, das hat das Amtsgericht Bonn am 23. Juni 2015 unter dem Aktenzeichen 109 C 348/14 entschieden.


Handwerksinnungen dürfen keine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung einführen

Leipzig, 23.03.2016 - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass eine Handwerksinnung nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaft) einführen darf.


Claudia Kreisel ist neue Obermeisterin

Dachdeckermeisterin Claudia Kreisel aus Jerstedt ist neue Obermeisterin der Dachdecker-Innung Goslar. Sie tritt die Nachfolge von Christoph Glatz (Seesen) an, der bislang der traditionsreichen Fachinnung als Obermeister vorstand. Das haben die Mitglieder während ihrer Jahreshauptversammlung am 11. März 2016, die im Ausbildungszentrum des Dachdeckerhandwerks in St. Andreasberg durchgeführt wurde, mit großer Mehrheit beschlossen. Mit Claudia Kreisel steht erstmals eine Frau an der Spitze der Dachdecker-Innung im Kreis. Claudia Kreisel legte 1995 die Meisterprüfung ab und war bislang als Kassenprüferin in den Gremien der Innung tätig. Kreisel bedankte sich im Namen aller Innungsmitglieder bei Christoph Glatz für dessen geleistete Arbeit und erklärte, diese weiter erfolgreich fortführen und ausbauen zu wollen. Zum neuen Kassenprüfer wählten die Versammlungsteilnehmer Dachdeckermeister Jan Schrader (Langelsheim).


Friseure in Wolfenbüttel haben neue Obermeisterin

Am 8. März haben die Mitglieder der Friseur Innung Wolfenbüttel Susanne Dillge (rechts auf dem Bild) zu ihrer neuen Obermeisterin gewählt. Ihre Vorgängerin Ruth Goertz- Heuter erklärte zuvor, Ihren Platz für eine jüngere Kollegin zu räumen, der Innung, Kreishandwerkerschaft und Handwerkskammer aber weiter mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen. Die Mitgliederversammlung entschied sich mit großer Mehrheit für Susanne Dillge, die beruflich als Partnerin bei Goertz Hair tätig ist und sich in der Innung als langjährige Vorsitzende des Fachbeirats und mit Fortbildungsveranstaltungen für die Innungsmitglieder einen Namen gemacht hat. Den frei gewordenen Platz im Vorstand besetzten die Mitglieder mit dem Schöppenstedter Friseurmeister Markus Fischer.


Neue Zahlen von Creditreform belegen vergleichsweise schlechte Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber

25,4 Prozent der Unternehmen des Bauhandwerks und 24,9 Prozent der Betriebe im Ausbauhandwerk warten bei öffentlichen Auftraggebern bis zu 90 Tage auf den Zahlungseingang für geleistete Arbeit. Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Verbandes der Vereine Creditreform e. V. hervor. Zu deren Ergebnissen nimmt Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform e.V., in einem Interview mit dem Magazin „DIE BAUSTELLE“, Organ des Baugewerbe-Verbandes Niedersachsen, Stellung.

Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand ist demnach wesentlich schlechter als die privater Auftraggeber. Nach der Creditreform-Erhebung warten nur 6,7 Prozent aller Unternehmen des Bauhandwerks und nur 8,5 Prozent bei privaten Auftraggebern ähnlich lange auf ihr Geld. „Das Zahlungsverhalten öffentlicher Auftraggeber trägt sicherlich dazu bei, dass Betriebe pleite- und Arbeitsplätze verlorengehen“, erklärt Volker Ulbricht im Gespräch mit dem Magazin. Die Insolvenzbetroffenheit von Baubetrieben sei auch deshalb „die höchste aller Branchen“.


„Nicht immer neue Abgaben“

Tourismuspolitischer Sprecher der CDU unterstützt Handwerk bei der Ablehnung von Tourismusbeiträgen

Die von der Niedersächsischen Landesregierung geplante Ausweitung der Erhebungsmöglichkeiten von kommunalen Tourismusbeiträgen war zentrales Thema bei einem Gespräch des Landtagsabgeordneten Axel Miesner mit der Führungsspitze der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. "Immer neue Abgaben zu erfinden, ist der falsche Weg. Anstatt die örtliche Wirtschaft zusätzlich zu belasten, muss vielmehr die Wirtschaftskraft in der Region gestärkt werden", sagte der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion bei seinem Besuch im Lüneburger Technologiezentrum.


Lohnsteuer

Finanzämter haben zum Teil die Steuerklassen der Arbeitnehmer fehlerhaft übermittelt. Arbeitnehmer müssen von sich aus tätig werden, falls sie betroffen sind.

Mit der den Arbeitgebern Anfang September elektronisch übermittelten Änderungsliste der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wurde aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank für einzelne Arbeitnehmer fälschlicherweise die Steuerklasse III auf Steuerklasse IV geändert. Möglicherweise ist dies in einigen Betrieben auch schon aufgefallen.