15.04.2014

Bundesverwaltungsgericht: Meisterbrief mit geltendem Recht, insbesondere dem deutschen Verfassungsrecht und dem Recht der Europäischen Union, vereinbar

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 9. April 2014 erneut entschieden, dass der Meisterbrief mit geltendem Recht, insbesondere dem deutschen Verfassungsrecht und dem Recht der Europäischen Union, vereinbar ist. Damit blieb der Kläger mit seinem Feststellungsbegehren, dass er berechtigt sei, verschiedene Tätigkeiten aus dem Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig im stehenden Gewerbe auszuüben, wie in den Vorinstanzen auch vor dem BVerwG ohne Erfolg.