09.01.2014

Krankenkassen- Umlagesätze steigen zum 1. Januar 2014

Zum Jahresbeginn hat die ikk- classic für die Erstattung der Kosten für Entgeltfortzahlung „U1“ den Erstattungssatz von 80 % gestrichen und die Umlage für die Erstattung von 65 % der Kosten von 2,4 % auf 2,6 % angehoben. Ein Wechsel zu dem Erstattungssatz von 50 % der Kosten für einen (unveränderten) Beitrag von 1,6 % ist für den Arbeitgeber noch im Januar 2014 möglich.

Der Verwaltungsrat der AOK Niedersachsen hat aufgrund des erheblichen Anstiegs von Beschäftigungsverboten werdender Mütter den Umlagesatz für die Ausgleichskasse "U2" zum 1. Januar 2014 beschlossen.

Von 0,30 % auf das abrechnungsfähige Entgelt wird der Umlagesatz auf 0,35 % steigen. Der Umlagesatz für die Ausgleichskasse bei Krankheit „U1“ bleibt bei der AOK unverändert. Die Arbeitgeber können zwischen drei Erstattungssätzen wählen: 55 % für einen Umlagesatz von 1,9 %, 65 % für einen Umlagesatz von 2,5 % und 75 % für einen Umlagesatz von 3,8 %.