Aktuelles

Höhere Lohnnebenkosten durch das Modell der Bürgerversicherung?

Die politische Diskussion in der Bundesrepublik um die Versorgung der Kranken- und Pflegebedürftigen gerät spätestens im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013 in den Mittelpunkt des politischen Streits. Der letzte SPD- Parteitag hat die Diskussion um die Bürgerversicherung in die Öffentlichkeit getragen. In der letzten Reform der Krankenversicherung wurde ein Zusatzbeitrag von 0,9 % eingeführt, der ausschließlich von den Arbeitnehmern zu zahlen ist. Mit dieser Maßnahme der Absenkung der Lohnnebenkosten wurde die beschäftigungsintensive Wirtschaft gefördert.


Neuer Internet-Betrug mit angeblichen Finanzamt-Daten

Derzeit melden sich vermehrt Anwender bei der Finanzverwaltung wegen angeblicher "Bescheid- Mails" der Finanzverwaltung, die einen verschlüsselten Dateianhang enthalten.

Diese sind an zwei Merkmalen zu erkennen:

Der Absender lautet nicht .......@elster.de
Der Empfänger wird aufgefordert, eine im Anhang enthaltene Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt.

Beachten Sie:

Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
Die Finanzverwaltung sendet Ihnen nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Daten in Form eines E-Mail-Anhangs!


Neue Wertgrenze für Bauaufträge der Öffentlichen Hand

Das Land Niedersachsen hat die Wertgrenzen für Bauaufträge nach der VOB/A ab dem 1. Januar 2012 geändert: Bis zu einer Wertgrenze von einer Million Euro netto sind bei einer beschränkten Ausschreibung mindestens fünf geeignete Unternehmer aufzufordern. Es ist auch eine Regelung aufgenommen, wonach "neue" Anbieter in der Gruppe der beschränkt angeschriebenen Unternehmungen zu berücksichtigen ist. Die freihändige Vergabe ist bis zu einer Wertgrenze von 75.000,00 € netto möglich; es sind drei geeignete Unternehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern.

In unseren Downloads (hier unter Sonstige) finden Sie eine Zusammenfassung der Vergabevorschriften zu Ihrer Kenntnis.


Neue Lohnnebenkosten 2012

Nach der "Nullrunde" für die Insolvenzgeldumlage im letzten Jahr kommen in diesem Jahr Umlagezahlungen auf die Gewerbebetriebe zu: Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Insolvenzgeldumlageverordnung 2012 beschlossen.

Die Umlage wird zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen als Einzugsstellen entrichtet. Für geringfügig Beschäftigte ist die Umlage an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführen.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Januar 2012

Ab 1. Januar 2012 liegt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB nun bei 0,12 %.
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 5,12 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
8,12 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 5,12 % ***
bei gewerblichen Kunden: 8,12% ***


Minijobs werden teurer

Die Minijob-Zentrale wird ab dem 1. Januar 2012 den Umlagesatz U1 von 0,6 % auf 0,7 % erhöhen. Damit werden die Aushilfen künftig teurer werden, da die Umlagekasse häufiger in Anspruch genommen wird. Die Umlage U1 der Minijob- Zentrale sieht eine Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit in Höhe von 80 % der Kosten vor. Die Umlage wird ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert.

Der Umlagesatz U2 für die Aufwendungen bei Mutterschafft und Beschäftigungsverboten bleibt unverändert bei 0,14 %. Bei Beschäftigungsverboten und Mutterschafft werden 100 % der Arbeitgeberaufwendungen erstattet.


Arbeitgeber- Service der Agentur für Arbeit

Die Callcenter- Konzeption der Agentur für Arbeit hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die regional angebotenen Leistungen der Arbeitsvermittlung nicht optimal in Anspruch genommen werden konnten. Dieser Umstand ist zwischen dem Haus des Handwerks und dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit erörtert worden und wir haben nunmehr die Anfrage- Formulare für Personalbeschaffung im Download- Bereich unseres Internetauftritts hinterlegt.


Neue Falle bei Kostenvoranschlägen

Die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen zu Problemen führen. Denn bei Kostenvoranschlägen kann grundsätzlich bei Nichtbeachtung gewisser Formalien die Gefahr einer (zusätzlichen) Steuerschuld nach § 14 c Abs. 2 UstG (unberechtigter Steuerausweis) gegeben sein.

Grundlage für das Urteil des Bundesfinanzhofs waren "Rechnungen" für nicht ausgeführte Lieferungen. Das Angebot war in Teilen wie eine Rechnung erstellt und von der „Rechnungsempfängerin“ unberechtigt zum Vorsteuerabzug verwendet worden. (Das Unternehmen hatte offensichtlich den angebotenen Leistungsumfang wie eine Rechnung erstellt und zum unberechtigten Vorsteuerabzug verwendet.) Das Finanzamt hat dann den Ersteller des "Angebots" wegen unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer in Anspruch genommen.


Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt seit September 2011 diejenigen Arbeitgeber, die Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen wollen.

Unter http://www.arbeitsagentur.de/migration-check-arbeitgeber können Sie mit maximal 6 Klicks einen ersten Überblick bekommen, ob in einem konkreten Fall eine Arbeitserlaubnis erteilt werden könnte. Der im Internet angebotene "Migration-Check" ist aufgrund des komplizierten Zuwanderungsrechts der Bundesrepublik Deutschland mit seiner Vielzahl von Verordnungen und Ausnahmen ein erfreulicher Ansatz, die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer transparenter und schnell überprüfbar zu machen.


Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Für 6,2 Mio. Menschen in Deutschland waren im letzten Jahr staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Hartz IV die Haupt- Einnahmequelle. Weitere 18,5 Mio. Menschen lebten von ihrer Rente, 22 Mio. Menschen vom Geld ihrer Angehörigen und 400.000 Personen von ihrem Vermögen. Von ihrer eigenen Arbeit lebten nur 34,8 Mio. Menschen, also 43 % der Gesamtbevölkerung. Das vermeldet das Statistische Bundesamt.