Aktuelles

Boulettenball 2015

Der Boulettenball wird am 10. Januar 2015 in der Lindenhalle in Wolfenbüttel stattfinden. Die Einlasskarten werden zum Preis von 37,00 € verkauft und können ab Montag bestellt werden.


Bundesregierung beschließt zehntägige bezahlte Pflegezeit

Pflegende Angehörige sollen die zehntägige Pflegezeit, die sie in Pflegenotfällen in Anspruch nehmen können, ab 2015 bezahlt bekommen. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vor, den das Bundeskabinett am 15.10.2014 beschlossen hat.


Auswirkungen des Rentenpakets auf die Arbeitskosten

Das Forschungszentrum "Generationenverträge" der Albert Ludwigs Universität in Freiburg hat die Folgen der Mütterrente und die abschlagfreie Rente mit 63 Lebensjahren untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass die Arbeitskosten um mehr als 1.000,00 € je Mitarbeiter in einem Handwerksbetrieb jährlich steigen.


Ein- und Ausbaukosten der Sachmängelhaftung - Unterschriftenaktion

Handwerker, die für einen Auftrag das notwendige Material bei einem Händler kaufen und beim Verbraucher einbauen, begeben sich in eine regelrechte Haftungsfalle. Stellt sich nach Einbau des Materials heraus, dass dieses mangelhaft war, muss der Handwerker das Material auf seine Kosten ausbauen und erneut einbauen. Dies folgt aus den gesetzlichen Gewährleistungspflichten des Werkvertrages.


Hinweise zu den neuen Regeln für Verbraucherverträge

Am 13. Juni 2014 sind umfassende Änderungen im Verbraucherrecht in Kraft getreten, um europaweit den Verbraucherschutz auszuweiten. Massiv betroffen ist auch das Handwerk. Widerrufsrechte für Verbraucher und Informationspflichten für Unternehmer werden zum Teil neu geschaffen, zum Teil ausgeweitet. Daneben werden allgemeine Pflichten von Dienstleistern und Verkäufern sowie die Rechtsfolgen eines Widerrufs geregelt.


BGH-Urteil zu Regressansprüchen der Handwerker: Nachteile bei Verträgen mit Unternehmen

Muss ein Handwerker aufgrund mangelhaften Materials, das er bei einem Lieferanten eingekauft hat, eine werkvertragliche Leistung gegenüber einem Unternehmer nachbessern und dabei zum Beispiel ein Produkt aus- und wieder neu einbauen, hat er mit Blick auf die Ein- und Ausbaukosten keinen Regressanspruch gegen seinen Lieferanten?

Dies hat der Bundesgerichtshof am 2. April 2014 entschieden (Az. VIII ZR 46/13) und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.


Handwerk zur Vorfälligkeit der Rentenversicherungsbeiträge: Bundesrat verspielt Chancen der Mittelständler

Die Bundesratsinitiative der Sächsischen Staatsregierung zur Rückgängigmachung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist gescheitert. Damit hat der Bundesrat die Chance verpasst, Impulse für eine Entlastung der mittelständischen Bauunternehmen zu setzen.


Bei Kaufvertrag zwischen Unternehmern kein Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Fall zur Sachmängelhaftung zwischen Unternehmern entschieden, dass ein Handwerker gegenüber seinem Lieferanten bei Mängeln des gelieferten Materials keinen Anspruch auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten hat, die ihm dadurch entstehen, dass er gegenüber seinem Auftraggeber zur Nacherfüllung verpflichtet ist. Denn die Aus- und Einbaukosten seien bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern - anders als bei einem Verbrauchsgüterkauf - nicht vom Anspruch auf Nacherfüllung umfasst, so die Karlsruher Richter (Urteil vom 02.04.2014, Az.: VIII ZR 46/13).


Fahrerlaubnis für Lkw-Fahrer

Berufskraftfahrer müssen sich laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz die Teilnahme an einer Grundqualifikation oder Weiterbildung in ihrem Führerschein eintragen lassen. Lkw-Fahrer, die vor dem 10. September 2009 bereits eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E besaßen, benötigen dazu den Nachweis, dass sie sich zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 einer Weiterbildung unterzogen haben. Diese Weiterbildung muss dann im Abstand von fünf Jahren wiederholt werden.


Nach der Abiprüfung: Schulabgänger als Aushilfskräfte

Viele Abiturienten suchen nach den Prüfungen Jobs, um Geld zu verdienen und die Zeit bis zur Ausbildung oder bis zum Studium zu überbrücken. Wie können Arbeitgeber Schulabgänger möglichst kostengünstig als Aushilfen beschäftigen?

Ein geeignetes Modell bei der Beschäftigung von Ferienjobbern oder Schulabgängern als Aushilfen ist in bestimmten Konstellationen die kurzfristige Beschäftigung. Der Vorteil bei dieser Abrechnungsvariante: Es fallen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge an – unabhängig von der Höhe des Verdienstes.