Aktuelles

Handwerk zur Vorfälligkeit der Rentenversicherungsbeiträge: Bundesrat verspielt Chancen der Mittelständler

Die Bundesratsinitiative der Sächsischen Staatsregierung zur Rückgängigmachung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist gescheitert. Damit hat der Bundesrat die Chance verpasst, Impulse für eine Entlastung der mittelständischen Bauunternehmen zu setzen.


Bei Kaufvertrag zwischen Unternehmern kein Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Fall zur Sachmängelhaftung zwischen Unternehmern entschieden, dass ein Handwerker gegenüber seinem Lieferanten bei Mängeln des gelieferten Materials keinen Anspruch auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten hat, die ihm dadurch entstehen, dass er gegenüber seinem Auftraggeber zur Nacherfüllung verpflichtet ist. Denn die Aus- und Einbaukosten seien bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern - anders als bei einem Verbrauchsgüterkauf - nicht vom Anspruch auf Nacherfüllung umfasst, so die Karlsruher Richter (Urteil vom 02.04.2014, Az.: VIII ZR 46/13).


Fahrerlaubnis für Lkw-Fahrer

Berufskraftfahrer müssen sich laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz die Teilnahme an einer Grundqualifikation oder Weiterbildung in ihrem Führerschein eintragen lassen. Lkw-Fahrer, die vor dem 10. September 2009 bereits eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E besaßen, benötigen dazu den Nachweis, dass sie sich zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 einer Weiterbildung unterzogen haben. Diese Weiterbildung muss dann im Abstand von fünf Jahren wiederholt werden.


Nach der Abiprüfung: Schulabgänger als Aushilfskräfte

Viele Abiturienten suchen nach den Prüfungen Jobs, um Geld zu verdienen und die Zeit bis zur Ausbildung oder bis zum Studium zu überbrücken. Wie können Arbeitgeber Schulabgänger möglichst kostengünstig als Aushilfen beschäftigen?

Ein geeignetes Modell bei der Beschäftigung von Ferienjobbern oder Schulabgängern als Aushilfen ist in bestimmten Konstellationen die kurzfristige Beschäftigung. Der Vorteil bei dieser Abrechnungsvariante: Es fallen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge an – unabhängig von der Höhe des Verdienstes.


Neues Gesetz zur Regelung des Zahlungsverzugs

Pläne für ein neues Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand gibt es schon länger. Nun hat das Bundeskabinett den Entwurf eines neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt und am 2. April beschlossen.


Bundesverwaltungsgericht: Meisterbrief mit geltendem Recht, insbesondere dem deutschen Verfassungsrecht und dem Recht der Europäischen Union, vereinbar

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 9. April 2014 erneut entschieden, dass der Meisterbrief mit geltendem Recht, insbesondere dem deutschen Verfassungsrecht und dem Recht der Europäischen Union, vereinbar ist. Damit blieb der Kläger mit seinem Feststellungsbegehren, dass er berechtigt sei, verschiedene Tätigkeiten aus dem Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig im stehenden Gewerbe auszuüben, wie in den Vorinstanzen auch vor dem BVerwG ohne Erfolg.


Schwarzarbeit muss nicht bezahlt werden

Ein Unternehmer, der bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen hat, kann für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen. Das stellt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10.04.2014 klar. Welcher Sachverhalt führte zu der Entscheidung?


Kreishandwerkerschaft wählt neuen Vorstand

In ihrer Jahreshauptversammlung 2014 haben die Obermeisterinnen und Obermeister der in der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen zusammengeschlossenen Innungen einen neuen Vorstand gewählt und die handwerkspolitische Arbeit für 2014 vorbereitet. In einer Satzungsänderung wurde die Verkleinerung des Vorstandes einstimmig beschlossen.


Knapp ein Drittel aller Arbeitnehmer in Niedersachsen sind 50 Jahre oder älter – Krankenstand steigt im Alter

In den niedersächsischen Betrieben verändert sich die Altersstruktur der Beschäftigten signifikant in eine Richtung: Die Zahl der älteren Arbeitnehmer steigt stetig an. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Auswertung der IKK classic, dass der Krankenstand im niedersächsischen Handwerk im Alter merklich ansteigt.

Vor zehn Jahren war jeder fünfte Arbeitnehmer in Niedersachsen 50 Jahre oder älter. Im letzten Jahr war es bereits fast jeder Dritte (29,3 %). Demnach steig die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen ab 50 Jahren in diesem Zeitraum um 59 Prozent.


Arbeitgeber muss Arbeitnehmer nicht auf Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinweisen

Ein Arbeitnehmer kann nach § 1 a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen (Urteil vom 21.01.2014, Az.: 3 AZR 807/11).