Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die formularmäßige Erhebung von Kreditbearbeitungsentgelten für vorbereitende Tätigkeiten und Bonitätsprüfungen unwirksam ist. Darlehensnehmer können Rückforderungsansprüche auch noch für Kreditbearbeitungsgebühren geltend machen, deren Zahlung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Diese Rechtsprechung dürfte nicht nur für Verbraucherdarlehensverträge gelten, sondern auch für gewerbliche Kredite.