Aktuelles

Handwerksinnungen dürfen keine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung einführen

Leipzig, 23.03.2016 - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass eine Handwerksinnung nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaft) einführen darf.


Claudia Kreisel ist neue Obermeisterin

Dachdeckermeisterin Claudia Kreisel aus Jerstedt ist neue Obermeisterin der Dachdecker-Innung Goslar. Sie tritt die Nachfolge von Christoph Glatz (Seesen) an, der bislang der traditionsreichen Fachinnung als Obermeister vorstand. Das haben die Mitglieder während ihrer Jahreshauptversammlung am 11. März 2016, die im Ausbildungszentrum des Dachdeckerhandwerks in St. Andreasberg durchgeführt wurde, mit großer Mehrheit beschlossen. Mit Claudia Kreisel steht erstmals eine Frau an der Spitze der Dachdecker-Innung im Kreis. Claudia Kreisel legte 1995 die Meisterprüfung ab und war bislang als Kassenprüferin in den Gremien der Innung tätig. Kreisel bedankte sich im Namen aller Innungsmitglieder bei Christoph Glatz für dessen geleistete Arbeit und erklärte, diese weiter erfolgreich fortführen und ausbauen zu wollen. Zum neuen Kassenprüfer wählten die Versammlungsteilnehmer Dachdeckermeister Jan Schrader (Langelsheim).


Friseure in Wolfenbüttel haben neue Obermeisterin

Am 8. März haben die Mitglieder der Friseur Innung Wolfenbüttel Susanne Dillge (rechts auf dem Bild) zu ihrer neuen Obermeisterin gewählt. Ihre Vorgängerin Ruth Goertz- Heuter erklärte zuvor, Ihren Platz für eine jüngere Kollegin zu räumen, der Innung, Kreishandwerkerschaft und Handwerkskammer aber weiter mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen. Die Mitgliederversammlung entschied sich mit großer Mehrheit für Susanne Dillge, die beruflich als Partnerin bei Goertz Hair tätig ist und sich in der Innung als langjährige Vorsitzende des Fachbeirats und mit Fortbildungsveranstaltungen für die Innungsmitglieder einen Namen gemacht hat. Den frei gewordenen Platz im Vorstand besetzten die Mitglieder mit dem Schöppenstedter Friseurmeister Markus Fischer.


Neue Zahlen von Creditreform belegen vergleichsweise schlechte Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber

25,4 Prozent der Unternehmen des Bauhandwerks und 24,9 Prozent der Betriebe im Ausbauhandwerk warten bei öffentlichen Auftraggebern bis zu 90 Tage auf den Zahlungseingang für geleistete Arbeit. Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Verbandes der Vereine Creditreform e. V. hervor. Zu deren Ergebnissen nimmt Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform e.V., in einem Interview mit dem Magazin „DIE BAUSTELLE“, Organ des Baugewerbe-Verbandes Niedersachsen, Stellung.

Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand ist demnach wesentlich schlechter als die privater Auftraggeber. Nach der Creditreform-Erhebung warten nur 6,7 Prozent aller Unternehmen des Bauhandwerks und nur 8,5 Prozent bei privaten Auftraggebern ähnlich lange auf ihr Geld. „Das Zahlungsverhalten öffentlicher Auftraggeber trägt sicherlich dazu bei, dass Betriebe pleite- und Arbeitsplätze verlorengehen“, erklärt Volker Ulbricht im Gespräch mit dem Magazin. Die Insolvenzbetroffenheit von Baubetrieben sei auch deshalb „die höchste aller Branchen“.


„Nicht immer neue Abgaben“

Tourismuspolitischer Sprecher der CDU unterstützt Handwerk bei der Ablehnung von Tourismusbeiträgen

Die von der Niedersächsischen Landesregierung geplante Ausweitung der Erhebungsmöglichkeiten von kommunalen Tourismusbeiträgen war zentrales Thema bei einem Gespräch des Landtagsabgeordneten Axel Miesner mit der Führungsspitze der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. "Immer neue Abgaben zu erfinden, ist der falsche Weg. Anstatt die örtliche Wirtschaft zusätzlich zu belasten, muss vielmehr die Wirtschaftskraft in der Region gestärkt werden", sagte der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion bei seinem Besuch im Lüneburger Technologiezentrum.


Lohnsteuer

Finanzämter haben zum Teil die Steuerklassen der Arbeitnehmer fehlerhaft übermittelt. Arbeitnehmer müssen von sich aus tätig werden, falls sie betroffen sind.

Mit der den Arbeitgebern Anfang September elektronisch übermittelten Änderungsliste der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wurde aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank für einzelne Arbeitnehmer fälschlicherweise die Steuerklasse III auf Steuerklasse IV geändert. Möglicherweise ist dies in einigen Betrieben auch schon aufgefallen.


Fairplay-Initiative für das Handwerk

Bundesweit werden Aktivitäten betrieben, um im Bundestag die Vereinbarung zwischen den Koalitionsparteien voranzutreiben, die Haftungsfalle zu Lasten der Handwerksbetriebe bei Mängelbeseitigungen zu beseitigen. Es muss dringend eine Veränderung dahingehend erreicht werden, dass bei mangelbehafteten Bauteilen der mangelverursachende Hersteller für den Ersatz des Bauteils und auch für die damit verbundenen Folgekosten (Aus- und Einbaukosten) aufzukommen hat. Die Unterscheidung zwischen Verbraucherverträgen und Verträgen mit Unternehmen bzw. der Öffentlichen Hand muss aufgehoben werden.

Die Initiative www.miteinerstimme.org benötigt noch dringend Unterstützer für eine Petition an den Deutschen Bundestag.

Alle Handwerksbetriebe des Bauhauptgewerbes und Baunebengewerbes sind gleichermaßen betroffen, sodass wir Ihnen die Beteiligung an der Online-Unterstützung dringend ans Herz legen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Innungsgeschäftsstelle zur Verfügung.

Hier der Link für Ihre Beteiligung an der Onlinepetition: www.miteinerstimme.org


Fehler in ELStAM-Datenbank

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert die Merkmale für den Lohnsteuerabzug (bspw. Steuerklasse) in einer zentralen Datenbank (ELStAM-Datenbank) und teilt sie Arbeitgebern monatlich automatisch mit.

Die OFD Karlsruhe hat nun auf einen bundesweiten Fehler in dieser Datenbank hingewiesen. Dabei wurde bei einzelnen ArbeitnehmerInnen die Steuerklasse 3 in Steuerklasse 4 geändert und die Arbeitgeber Anfang September elektronisch informiert.


Innovationsförderung im Handwerk neu aufgelegt

Handwerkskammer bietet kostenlose Beratung an

Wer neue Ideen für marktfähige Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen hat, der kann ab sofort wieder die Innovationsförderung des Landes Niedersachsen für Handwerksbetriebe in Anspruch nehmen. „Wir empfehlen allen Unternehmen, die ihre Marktchancen mit innovativen Vorhaben verbessern wollen, sich in einem ersten Schritt an die Beauftragten für Innovation und Technologie der Handwerkskammer zu wenden. Sie beraten ausführlich und kostenlos bei der Erstellung von Projektskizzen für ein konkretes Innovationsvorhaben und beim Anmeldeverfahren“, sagt Kammerhauptgeschäftsführer Eckhard Sudmeyer.


Erleichterung bei der Dokumentation des Mindestlohnes in Kraft! Aber Achtung bei Bau, Dachdecker, Elektro, Maler und Gebäudereiniger

Zum 1. August 2015 zahlt sich der intensive Dialog der Handwerksorganisationen mit der Politik über das Mindestlohngesetz zumindest an einigen Stellen aus:

Es gibt eine Erleichterung für alle Bau- und Ausbaubranchen (Angestellte und Gewerbliche):

• Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers müssen nicht aufzeichnen.
• Wenn der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, müssen das vertretungsberechtigte Organ der juristischen Person und Mitglieder eines solchen Organs oder vertretungsberechtigte Gesellschafter der rechtsfähigen Personengesellschaft nicht aufzeichnen.

Zudem gibt es einen neuen Schwellenwert von 2.000,00 EUR:

ACHTUNG:

Für Baugewerbe, Dachdecker, Elektro, Gebäudereiniger und Maler gilt dieser neue Schwellenwert nur für die Angestellten.

Grund: Diese Branchen fallen nicht unter die Schwellenwerte, weil bei ihnen der Mindestlohn über das Arbeitnehmerentsendegesetz und nicht über das Mindestlohngesetz allgemeinverbindlich ist.

Für die gewerblichen Mitarbeiter bleibt es daher bei den Aufzeichnungspflichten nach § 19 I ArbeitnehmerentsendeG, wie sie auch schon vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes galten.

Für Metall, Tischler, Sanitär gelten die Schwellenwerte sowohl für Angestellten als auch für die gewerblichen Mitarbeiter.