Aktuelles

Raucher haben keine Rechtsansprüche auf eine Zigarettenpause während der Arbeitszeit

Nach der Arbeitsstättenverordnung sind zunächst die nichtrauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Der Arbeitgeber darf also ein teilweises oder vollständiges Rauchverbot erlassen. Spezielle Raucherräume muss der Arbeitgeber nicht einrichten.


Die E-Mail-Adresse muss ins Impressum – Kontaktformular reicht nicht

Immer wieder verstoßen Firmen-Websites gegen die eine oder andere Regel zur Impressumspflicht.

Das Kammergericht Berlin entschied nun, dass das auch gilt, wenn auf der Internetseite ganz konkret die E-Mail-Adresse fehlt. Telefon und Fax allein genügen ebenso wenig, wie das Angebot eines Kontaktformulars! Die E-Mail-Adresse ist nach dem Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben und muss Teil des Impressums sein.


Am 4. Oktober 2013 bleibt die Geschäftsstelle geschlossenen

Die Geschäftsstelle im Haus des Handwerks in Salzgitter-Bad wird am Freitag, 4. Oktober 2013, geschlossen bleiben.

Wir sind am Mittwoch, 2. Oktober 2013, bis 13:00 Uhr für Sie erreichbar und nehmen den normalen Geschäftsbetrieb am Montag, 7. Oktober 2013, um 8.00 Uhr wieder für Sie auf.

Wir bitten um Kenntnisnahme.


Viele Freistellungserklärungen zur Bauabzugssteuer laufen zum 31.12.2013 aus.

Die Bescheinigung wurde in der Vergangenheit in der Regel mit einer Geltungsdauer von drei Jahren erteilt. Da die Bauabzugsteuer mit Wirkung vom 1. Januar 2002 eingeführt wurde, hat die Mehrzahl der derzeit gültigen Freistellungsbescheinigungen eine Geltungsdauer bis Ende 2013. Nach den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen ist damit zu rechnen, dass es bei den Finanzämtern zu einem Antragsstau kommt und nicht alle Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wenn die Freistellungsbescheinigungen erst zum Jahresende beantragt werden. Eine Folgebescheinigung, kann bereit sechs Monate vor Ablauf der Freistellung erteilt werden.


OLG Schleswig: Teilschwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen führt zur Gesamtnichtigkeit des Werkvertrags (Urteil vom 16.08.2013 - 1 U 24/13)

Ist für Handwerkerleistungen zum Teil eine Schwarzgeldabrede («Ohne-Rechnung-Abrede») getroffen worden, ist der gesamte Werkvertrag mit der Folge nichtig, dass der Handwerker für bereits erbrachte Leistungen weder die vereinbarte Zahlung noch Wertersatz verlangen kann. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 16.08.2013 entschieden. Eine Teilnichtigkeit des Vertrags würde nicht die notwendige Abschreckungswirkung entfalten, so das OLG (Az.: 1 U 24/13).


Nachwuchs für das Handwerk

Die Niedersächsische Landesregierung veröffentlicht Zahlen, wonach im Jahr 2010 18,7 % aller jungen Erwachsenen zwischen 20 und 29 Jahren keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Die Landkreise Wolfenbüttel und Goslar sind aktiv tätig, um möglichst viele Jugendliche in betriebliche Ausbildungsplätze zu vermitteln. Die Kreishandwerkerschaft unterstützt diese Aktivitäten über das Internetportal www.ausbildungsnetz38.de. Das Ausbildungsnetz wird in den 8. und 9. Klassen im Landkreis Wolfenbüttel und Landkreis Goslar im Unterricht eingesetzt. Die Schüler erhalten direkte Kontakte zu Ausbildungsbetrieben, um dort Praktika zu absolvieren und möglichst frühzeitig Verträge für einen Ausbildungsplatz zu schließen.

Sie sind noch nicht registriert? Auf unserer Homepage finden Sie unter Downloads/Aus- u. Weiterbildung/Abfragebogen für den Eintrag in das Ausbildungsnetz38.de das Formular für einen Eintrag in das Ausbildungsnetz. Senden Sie den ausgefüllten Antrag an die ASS gGmbH und Ihre Ausbildungsplätze, Praktikumsplätze und Nachwuchs-Werbung wird umgehend in das Internet eingestellt.

Sie haben Rückfragen? Frau Anne Göbel steht Ihnen unter Telefon 05331/ 95 57 19 zur Verfügung.


Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), kann der Auftraggeber der Leistungen von dem Unternehmer keine Gewährleistungsrechte vor Gericht geltend machen. Der erste Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat mitgeteilt, dass in solchen Fällen der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig ist und hat die Klage des Bestellers auf Ersatz von Kosten für die Beseitigung von Mängeln zurückgewiesen (Urteil vom 21.12.2012, AZ 1 U 105/11).


Bundestagswahl 2013

Podiumsdiskussion am 09.09.2013, 16:00 Uhr

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat die Erwartungen des Handwerks zur Bundestagswahl 2013 unter dem Motto:

"Worauf es jetzt ankommt: Handwerk stärken. Zukunft meistern."

formuliert. Davon wie die Politik auf die Wünsche und Erwartungen des Handwerks reagiert, können Sie sich am 9. September 2013 um 16:00 Uhr - mithin 14 Tage vor der Bundestagswahl - ihr eigenes Bild machen.

Anlässlich unseres vierten Tages des Handwerks werden um 16:00 Uhr in der Lindenhalle zu Wolfenbüttel der

  • Bundesvorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel,
  • der Generalsekretär der FDP, Patrick Döring,
  • die arbeitsmarktpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen, Brigitte Pothmer
  • sowie ein Vertreter der CDU

unter Leitung des Chefredakteurs von HitRadio Antenne, Georg Poetzsch, Gelegenheit erhalten, sich zur zukünftigen Handwerkspolitik ihrer Parteien zu äußern.


Kindergeld jetzt auch während der dualen Ausbildung

Höhe der Ausbildungsvergütung nicht mehr maßgebend.

Mit der aktuellen Änderung der Kindergeldzahlungen entfällt ein wesentlicher Grund, nicht direkt nach der allgemeinbildenden Schule eine duale Ausbildung zu beginnen.

Denn unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung haben Eltern Anspruch auf Kindergeld und zwar solange die Ausbildung dauert bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ihres Nachwuchses. Das bedeutet auch, dass bei der Festlegung der Ausbildungsvergütung nicht mehr auf die alten Entgeltgrenzen Rücksicht genommen werden muss. Weitere Informationen gibt es im »Merkblatt Kindergeld 2013« des Bundeszentralamts für Steuern, online erhältlich unter www.familienkasse.de.


Neuer Basiszinssatz

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz auf -0,38 % gesenkt. Damit gilt für Verzugszeiträume ab dem 1. Juli 2013 ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 4,62 % (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Für Geschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, gilt ein Verzugszinssatz von 7,62 % (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Für Verträge auf Basis der VOB 2009, 2006 und 2002 gelten die oben genannten Verzugszinssätze für Geschäfte mit Verbrauchern (4,62 %) bzw. Geschäfte ohne Verbrauchern (7,62 %).