Aktuelles

OLG Schleswig: Teilschwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen führt zur Gesamtnichtigkeit des Werkvertrags (Urteil vom 16.08.2013 - 1 U 24/13)

Ist für Handwerkerleistungen zum Teil eine Schwarzgeldabrede («Ohne-Rechnung-Abrede») getroffen worden, ist der gesamte Werkvertrag mit der Folge nichtig, dass der Handwerker für bereits erbrachte Leistungen weder die vereinbarte Zahlung noch Wertersatz verlangen kann. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 16.08.2013 entschieden. Eine Teilnichtigkeit des Vertrags würde nicht die notwendige Abschreckungswirkung entfalten, so das OLG (Az.: 1 U 24/13).


Nachwuchs für das Handwerk

Die Niedersächsische Landesregierung veröffentlicht Zahlen, wonach im Jahr 2010 18,7 % aller jungen Erwachsenen zwischen 20 und 29 Jahren keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Die Landkreise Wolfenbüttel und Goslar sind aktiv tätig, um möglichst viele Jugendliche in betriebliche Ausbildungsplätze zu vermitteln. Die Kreishandwerkerschaft unterstützt diese Aktivitäten über das Internetportal www.ausbildungsnetz38.de. Das Ausbildungsnetz wird in den 8. und 9. Klassen im Landkreis Wolfenbüttel und Landkreis Goslar im Unterricht eingesetzt. Die Schüler erhalten direkte Kontakte zu Ausbildungsbetrieben, um dort Praktika zu absolvieren und möglichst frühzeitig Verträge für einen Ausbildungsplatz zu schließen.

Sie sind noch nicht registriert? Auf unserer Homepage finden Sie unter Downloads/Aus- u. Weiterbildung/Abfragebogen für den Eintrag in das Ausbildungsnetz38.de das Formular für einen Eintrag in das Ausbildungsnetz. Senden Sie den ausgefüllten Antrag an die ASS gGmbH und Ihre Ausbildungsplätze, Praktikumsplätze und Nachwuchs-Werbung wird umgehend in das Internet eingestellt.

Sie haben Rückfragen? Frau Anne Göbel steht Ihnen unter Telefon 05331/ 95 57 19 zur Verfügung.


Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), kann der Auftraggeber der Leistungen von dem Unternehmer keine Gewährleistungsrechte vor Gericht geltend machen. Der erste Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat mitgeteilt, dass in solchen Fällen der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig ist und hat die Klage des Bestellers auf Ersatz von Kosten für die Beseitigung von Mängeln zurückgewiesen (Urteil vom 21.12.2012, AZ 1 U 105/11).


Bundestagswahl 2013

Podiumsdiskussion am 09.09.2013, 16:00 Uhr

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat die Erwartungen des Handwerks zur Bundestagswahl 2013 unter dem Motto:

"Worauf es jetzt ankommt: Handwerk stärken. Zukunft meistern."

formuliert. Davon wie die Politik auf die Wünsche und Erwartungen des Handwerks reagiert, können Sie sich am 9. September 2013 um 16:00 Uhr - mithin 14 Tage vor der Bundestagswahl - ihr eigenes Bild machen.

Anlässlich unseres vierten Tages des Handwerks werden um 16:00 Uhr in der Lindenhalle zu Wolfenbüttel der

  • Bundesvorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel,
  • der Generalsekretär der FDP, Patrick Döring,
  • die arbeitsmarktpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen, Brigitte Pothmer
  • sowie ein Vertreter der CDU

unter Leitung des Chefredakteurs von HitRadio Antenne, Georg Poetzsch, Gelegenheit erhalten, sich zur zukünftigen Handwerkspolitik ihrer Parteien zu äußern.


Kindergeld jetzt auch während der dualen Ausbildung

Höhe der Ausbildungsvergütung nicht mehr maßgebend.

Mit der aktuellen Änderung der Kindergeldzahlungen entfällt ein wesentlicher Grund, nicht direkt nach der allgemeinbildenden Schule eine duale Ausbildung zu beginnen.

Denn unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung haben Eltern Anspruch auf Kindergeld und zwar solange die Ausbildung dauert bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ihres Nachwuchses. Das bedeutet auch, dass bei der Festlegung der Ausbildungsvergütung nicht mehr auf die alten Entgeltgrenzen Rücksicht genommen werden muss. Weitere Informationen gibt es im »Merkblatt Kindergeld 2013« des Bundeszentralamts für Steuern, online erhältlich unter www.familienkasse.de.


Neuer Basiszinssatz

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz auf -0,38 % gesenkt. Damit gilt für Verzugszeiträume ab dem 1. Juli 2013 ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 4,62 % (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Für Geschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, gilt ein Verzugszinssatz von 7,62 % (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Für Verträge auf Basis der VOB 2009, 2006 und 2002 gelten die oben genannten Verzugszinssätze für Geschäfte mit Verbrauchern (4,62 %) bzw. Geschäfte ohne Verbrauchern (7,62 %).


Änderungen im Zahlungsverkehr

Die Veränderungen für Firmen im Zahlungsverkehr erfordern erhebliche Vorbereitungsarbeit, um ab dem 1. Januar 2014 Einzug von Forderungen und den Bank Verkehr ohne Unterbrechung abwickeln zu können.

Im Download-Bereich ist die Broschüre zum "SEPA-Zahlungsverkehr" für Mitgliedsbetriebe zur Information eingestellt.

Für weitergehende Beratungen stehen die Handwerkskammer und die Bankinstitute zur Verfügung.


Krankenstand im niedersächsischen Handwerk gestiegen

Der Krankenstand der Versicherten der IKK classic in Niedersachsen ist im Jahr 2012 auf über 5 Prozent gestiegen – psychische Krankheiten sind weiter auf dem Vormarsch.

Der Krankenstand der Versicherten der IKK classic in Niedersachsen ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und lag 2012 bei 5,2 Prozent (2011: 4,8 Prozent). Das geht aus einer aktuellen Studie der IKK classic hervor, die die Gesundheitssituation der erwerbstätigen IKK-Versicherten analysiert, die im Handwerk beschäftigt sind.


Handwerker helfen Handwerkern

Spendenaktion für Flutopfer

Kreishandwerksmeister Jürgen Wolf ruft mit der Goslarschen Zeitung zu Spenden für in Not geratene Handwerker in den überfluteten Gebieten Deutschlands auf.

Die Fluthilfe-Spenden werden erbeten auf das Konto der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen bei der BLSK (BLZ 250 500 00), Kontonummer 9126251. Bitte geben Sie das Stichwort "Fluthilfe" an.

Die Kreishandwerkerschaft wird dafür Sorge tragen, dass die eingegangenen Spenden einem oder mehreren Handwerksbetrieben direkt zugute kommen.

Wir bitten um Ihre solidarische Unterstützung.


Mietrecht beeinflusst energetische Modernisierung

Am 1. Mai 2013 trat das Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. Mai 2013 in Kraft. Damit ergeben sich Änderungen für die energetische Modernisierung von Bauwerken sowie die Umstellung von Wohnbauten auf das Wärmecontracting.

Während des sich über zweieinhalb Jahre hinziehenden Gesetzgebungsverfahrens sind die Rechte von Mietern bei der energetischen Modernisierung und bei der Umstellung auf ein Wärmecontracting neu definiert worden. Bei dem Wärmecontracting wurde die Kostenneutralität für den Mieter festgeschrieben.

Die Änderung des Mietrechts kann Auswirkungen auf die Planungen Ihrer Kundschaft haben.

Sofern Sie mit rechtlichen Fragen konfrontiert werden, können Sie in der Innungsgeschäftsstelle eine zusammenfassende Darstellung des neuen Mietrechts abrufen. Für weitergehende Informationen steht zudem die betriebswirtschaftliche Beratungsstelle Ihres Verbandes zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie bei Interesse die Innungsgeschäftsstelle.