Aktuelles

Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ab 01.01.2007

Bekanntlich wird es nun doch dazu kommen, dass internetfähige Geräte mit einer Rund-funkgebühr belegt werden. Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 19. Oktober 2006 ei-nen Vorschlag der Rundfunkanstalten abgesegnet, der insbesondere folgende Auswirkungen für unsere Betriebe haben wird:

Wer und wie viel? Alle Betriebe, die bislang noch keine Rundfunkgeräte angemeldet haben, müssen ab 01.01.2007 monatlich eine Gebühr (als Radiogebühr) von 5,52 € für ihre internetfä-higen Geräte wie PCs oder UMTS-Handys oder UMTS-fähige PDAs (Personal Digital Assistent ) entrichten. Ursprünglich war eine Gebühr in Höhe von 17.02 € geplant.

Wichtig ist, dass die Gebühr nur dann fällig wird, wenn der jeweilige Betrieb bisher noch kein (herkömmliches) Radio oder keinen Fernseher angemeldet hatte. Im Gegensatz zur ursprüng-lich geplanten Auslegung des Staatsvertrages werden nunmehr auch betriebliche Autoradios als Befreiungsgrund angerechnet.


"Auftragsvergaben der öffentlichen Hand - Chancen und Risiken für den Mittelstand"

Im Namen der Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH laden wir Sie ganz herzlich zu einer Vortragsveranstaltung mit dem Thema "Auftragsvergaben der öffentlichen Hand - Chancen und Risiken für den Mittelstand" ein.
Die Veranstaltung findet am
Dienstag, 14. November 2006, um 18.00 Uhr,
im Konferenzraum des Technologie- und Gründerzentrums in Salzgitter-Bad,
Windmühlenbergstraße 20,
statt.
Dr. Peter Krug, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Baurecht, referiert über rechtliche Vorgaben und das Verfahren bei der Verabe von öffentlichen Aufträgen. Besondere Schwerpunkte hierbei sind Einzelheiten des öffentlichen Vergabeverfahrens und Angebotsoptimierung zur Chancenverbesserung auf den Zuschlag.
Für Fragen, die sich auf die kommunale Praxis beziehen, stehen Vertreter der Stadt Salzgitter zur Verfügung.

Die Wirtschafts- und Innovationsförderung würde sich über Ihre Anmeldung bis Freitag, 10.11.2006 freuen.
Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung unter Rufnummer 05341/90099 15; per Telefax: 05341/90099 11 oder per E-Mail: info@wis-salzgitter.de vor.


Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze

Ab sofort können kleine und mittlere niedersächsische Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Altbewerber und benachteiligte Bewerber schaffen, einen Zuschuss zu ihren Kosten des ersten Ausbildungsjahres beantragen.
Die Förderung soll möglichst vielen am Ausbildungsmarkt benachteiligten Bewerbern und Bewerberinnen einen Ausbildungsplatz vermitteln. Sie soll außerdem zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs der Unternehmen beitragen.


Reißender Absatz für „Winterspinat“

GOSLAR. Die Grünkohlsaison ist eröffnet: Weit mehr als 1.500 Portionen gingen am Sonntag beim Grünkohlfest der Goslarer Fleischer-Innung auf dem Marktplatz über den Ladentisch. Bereits vor 15 Uhr meldete Obermeister Friedrich Eckert: „Wir sind ausverkauft.“


Online-Umfrage: Steuerbonus auf Handwerkerleistungen

Zum 1. Januar 2006 hat die Bundesregierung die steuerliche Begünstigung von Handwerksleistungen erweitert. Seitdem werden Aufwendungen von Mietern oder selbst nutzenden Eigentümern bis zu 3.000 Euro pro Jahr für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen an Gebäuden mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent begünstigt („Steuerbonus“). Mit Ihrer Hilfe möchte der ZDH die ersten Wirkungen dieses Steuerbonus ermitteln und bittet um Teilnahme an einer Umfrage.

Zur Online-Umfrage


Vereinfachte Beitragsschätzung für Sozialversicherungsbeiträge jetzt durchführbar

Nachdem uns der Gesetzgeber mit der Schätzung der Sozialversicherungsbeiträge für den laufenden Monat erheblichen bürokratischen Mehraufwand beschert hat, wurde am 25. August das "erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" verabschiedet.

Bisher war die Höhe der voraussichtlichen Sozialversicherungsbeiträge exakt zu ermitteln. Ab 26. August 2006 kann der Arbeitgeber "den Betrag in Höhe der Beiträge des Vormonats zahlen, wenn Änderungen der Beitragsberechnung regelmäßig durch Mitarbeiterwechsel
oder variable Entgeltbestandteile dies erfordern; für einen verbleibenden Restbetrag bleibt es bei der Fälligkeit zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats".

Leider hat der Gesetzgeber nur eine erleichterte Beitragsschätzung eingeführt, die der Arbeitgeber nur dann anwenden kann, wenn die Voraussetzungen (Mitarbeiterwechsel oder variable Entgeltbestandteile) vorliegen. Ansonsten bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld so zu bemessen ist, dass der Restbetrag, der im Folgemonat fällig wird, so gering wie möglich ausfällt.


Das allgemeine Gleichbahndlungsgesetz - Was Chefs wissen sollten


Sparen Sie mit Ihrer Handwerkerrechnung bis zu 600 € Steuern

Sie haben seit dem 1.Januar 2006 Handwerksarbeiten von einem Handwerksbetrieb durchführen lassen?

Das ist nicht nur gut für den eigenen Wohnkomfort und Werterhalt Ihrer Immobilie, sondern sichert auch Arbeitsplätze im Handwerk. Und das ist dem Staat eine beachtliche Förderung wert.

Seit 2006 können nicht nur Aufwendungen für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich geltend gemacht werden, sondern zusätzlich auch die meisten Handwerkerleistungen
(§ 35a EStG).


Beschränkte Ausschreibungen sind in Nordrhein-Westfalen und bei Bayern möglich - wann folgt Niedersachsen?

In Nordrhein-Westfalen können Kommunen ab sofort Aufträge im Wege der beschränkten Ausschreibung und freihändige Vergaben zu deutlich erhöhten Auftragswerten ohne Einzelbegründung vergeben. Das sehen neue kommunale Vergabegrundsätze vor, die das dortige Innenministerium per Erlass bekannt gegeben hat.

Bauleistungen können demnach ohne weitere Einzelbegründung beschränkt ausgeschrieben und vergeben werden bis zu einem Auftragswert von
300.000 € im Tiefbau
150.000 € für Rohbauarbeiten im Hochbau (Erd-, Beton- und Maurerarbeiten mit und ohne Putzarbeiten) und
75.000 € für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochbau sowie für Pflanzungen und Straßenausstattung.
Die Durchführung einer freihändigen Vergabe ohne Einzelbegründung bei Bauleistungen und Liefer- und Dienstleistungen ist künftig bis zu einem Auftragswert von 30.000 € zulässig.

Das Handwerk strebt erleichterte Vergaben im Wege der Beschränkten Ausschreibungen an. Die bauhandwerklichen Verbände haben bei dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss bereits eine Überarbeitung des Teils A der Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB / beantragt.

Der Baugewerbeverband Niedersachsen hat sich gegen den Widerstand der kommunalen Spitzenverbände für die Einführung der vereinfachten Auswahl der Vergabeart auch in Niedersachsen eingesetzt. Eine Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr steht aber noch aus.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1.Juli 2006

Mit Datum vom 1. Juli 2006 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 1,95 % (zuvor 1,37 %).

Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 6,95 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
9,95 % ***

Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 6,95 % ***
bei gewerblichen Kunden: 9,95 % ***