Bekanntlich wird es nun doch dazu kommen, dass internetfähige Geräte mit einer Rund-funkgebühr belegt werden. Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 19. Oktober 2006 ei-nen Vorschlag der Rundfunkanstalten abgesegnet, der insbesondere folgende Auswirkungen für unsere Betriebe haben wird:
Wer und wie viel? Alle Betriebe, die bislang noch keine Rundfunkgeräte angemeldet haben, müssen ab 01.01.2007 monatlich eine Gebühr (als Radiogebühr) von 5,52 € für ihre internetfä-higen Geräte wie PCs oder UMTS-Handys oder UMTS-fähige PDAs (Personal Digital Assistent ) entrichten. Ursprünglich war eine Gebühr in Höhe von 17.02 € geplant.
Wichtig ist, dass die Gebühr nur dann fällig wird, wenn der jeweilige Betrieb bisher noch kein (herkömmliches) Radio oder keinen Fernseher angemeldet hatte. Im Gegensatz zur ursprüng-lich geplanten Auslegung des Staatsvertrages werden nunmehr auch betriebliche Autoradios als Befreiungsgrund angerechnet.