18.12.2006

Nochmals: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC ab 01.01.2007

Nach der endgültigen Festlegung der Ministerpräsidenten auf die Umsetzung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Geräte wird nunmehr zum 1. Januar 2007 insbesondere für PCs und UMTS-Mobiltelefone die Zahlung der Grundgebühr von 5,52 Euro pro Monat erforderlich.
Diese Gebühr entsteht maximal einmal pro Betriebsstandort. Sie entfällt ganz, wenn bereits herkömmliche Rundfunkgeräte am Betriebsstandort angemeldet sind.
Wir haben Sie bereits über diesen Sachverhalt informiert. Der ZDH hat für die Zukunft weitere Aktivitäten zur grundsätzlichen Reform der Rundfunkfinanzierung angekündigt.

Auf unserer Homepage finden Sie nunmehr umfassende Informationen hierzu:
Rundfunkgebuehrenpflicht_im_Handwerk.pdf