Aktuelles

Beschränkte Ausschreibungen sind in Nordrhein-Westfalen und bei Bayern möglich - wann folgt Niedersachsen?

In Nordrhein-Westfalen können Kommunen ab sofort Aufträge im Wege der beschränkten Ausschreibung und freihändige Vergaben zu deutlich erhöhten Auftragswerten ohne Einzelbegründung vergeben. Das sehen neue kommunale Vergabegrundsätze vor, die das dortige Innenministerium per Erlass bekannt gegeben hat.

Bauleistungen können demnach ohne weitere Einzelbegründung beschränkt ausgeschrieben und vergeben werden bis zu einem Auftragswert von
300.000 € im Tiefbau
150.000 € für Rohbauarbeiten im Hochbau (Erd-, Beton- und Maurerarbeiten mit und ohne Putzarbeiten) und
75.000 € für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochbau sowie für Pflanzungen und Straßenausstattung.
Die Durchführung einer freihändigen Vergabe ohne Einzelbegründung bei Bauleistungen und Liefer- und Dienstleistungen ist künftig bis zu einem Auftragswert von 30.000 € zulässig.

Das Handwerk strebt erleichterte Vergaben im Wege der Beschränkten Ausschreibungen an. Die bauhandwerklichen Verbände haben bei dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss bereits eine Überarbeitung des Teils A der Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB / beantragt.

Der Baugewerbeverband Niedersachsen hat sich gegen den Widerstand der kommunalen Spitzenverbände für die Einführung der vereinfachten Auswahl der Vergabeart auch in Niedersachsen eingesetzt. Eine Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr steht aber noch aus.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1.Juli 2006

Mit Datum vom 1. Juli 2006 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 1,95 % (zuvor 1,37 %).

Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 6,95 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
9,95 % ***

Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 6,95 % ***
bei gewerblichen Kunden: 9,95 % ***


Umfrage zur Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ab 01.01.2007

Handwerksbetrieben drohen ab dem 1. Januar 2007 zusätzliche Belastungen:
Ab dann sollen auch für so genannte „neuartige Empfangsgeräte“ wie internetfähige PCs und Laptops oder UMTS-Handys Rundfunkgebühren fällig werden.
Unternehmen können sich von dieser neuen Gebühr nur freistellen lassen, wenn sie bereits für ein herkömmliches Radio bzw. einen Fernseher im Betrieb Gebühren zahlen. Da viele Handwerker solche Geräte aber nicht im Betrieb einsetzen, werden gerade sie durch die neue Regelung betroffen und müssen dann eine GEZ-Gebühr von bis zu 204,36 € jährlich zahlen.


Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Seit dem 01. Februar 2006 können Selbstständige, deren Tätigkeit mindestens 15 Std. wöchentlich umfasst, auch in der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterversichert sein. Die Versicherung ist aber an Bedingungen geknüpft. So muss innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden haben. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss spätestens innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.

Eine Übergangsfrist ermöglicht es auch Selbstständigen, die bereits vor dem 01. Februar 2006 selbstständig waren, einen Antrag zu stellen. Bis zum 31.12.2006 muss der Antrag bei der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen sein. Die Beitragshöhe liegt bei 39,81 € im Monat. Das im Leistungsfall gezahlte Arbeitslosengeld orientiert sich an einem von der Qualifikation des Versicherten abhängigen fiktiven Lohns.


GmbH-Chefs bleiben von Rentenversicherungspflicht befreit

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat entschieden, dass GmbH-Geschäftsführer von der Rentenversicherungspflicht befreit bleiben. Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. November 2005 wird demnach als nicht generell bindende "Einzelfallentscheidung" angesehen.


Sozialversicherung für mitarbeitende Familienangehörige

Wer im Betrieb eines nahen Familienangehörigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss unter Umständen damit rechnen, dass die Arbeitsverwaltung ihn als Unternehmer und nicht als Arbeitnehmer einstuft. Folge: Obwohl jahrelang Beiträge zur Sozialversicherung für das Familienmitglied eingezahlt wurden, gibt es im Falle einer Arbeitslosigkeit kein Geld von der Arbeitsagentur. Von den betroffenen Familienangehörigen wird dies nach oft jahrelanger Entrichtung von Beiträgen an die Arbeitsverwaltung als Vertrauensbruchtatbestand gewertet. Ein Teil der Beiträge kann sogar für immer verloren sein, da ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge grundsätzlich nur für die letzten vier Kalenderjahre besteht.


Umfrage: Förderung von Unternehmen in Sachen Ausbildung

Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit setzt sich der Ausbildungsverbund der Wirtschaftsregion Braunschweig/Magdeburg e.V. (ABV) für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze ein.
In diesem Zusammenhang führt der ABV im Auftrag der Bundesregierung eine Befragung von 15 000 Unternehmen in den Regionen Braunschweig und Goslar durch. Mit Hilfe der in den nächsten Tagen anlaufenden Fragebogenaktion sollen die Schwierigkeiten der Unternehmen bei der betrieblichen Ausbildung dokumentiert werden. Die befragten Unternehmen haben die Gelegenheit, eigene Erfahrungen mit der betrieblichen Ausbildung zu schildern und Verbesserungsvorschläge zu äußern. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse können Wege und Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze erarbeitet werden. Nur wenn sich ausreichend viele Unternehmen beteiligen, können gezielte und am Bedarf der Wirtschaft orientierte Förderprogramme formuliert werden. Der ABV bittet alle Unternehmer der Regionen Braunschweig und Goslar um ihre Beteilung an der Umfrage, um die Ausbildungssituation sowohl für die Wirtschaft als auch für die Jugendlichen entscheidend zu verbessern. Die Umfrage wird im Rahmen des Programms STARegio (Strukturverbesserung der Ausbildung in ausgewählten Regionen) durchgeführt und finanziert sich aus Mitteln des Bundesbildungsministeriums und der Europäischen Union.


Anrechnung von Handwerkerrechnungen: Korrektur der Rechnungen: Wie?

Aus gegebenem Anlass folgender Hinweis:
Bekanntlich können Handwerksbetriebe schon jetzt mit der Anrechenbarkeit ihrer Rechnungen bei der Einkommenssteuer für das Jahr 2006 werben. Voraussetzung dafür, dass die Kunden die Rechnungen auch erfolgreich anrechnen lassen können, ist jedoch, dass die Materialkosten getrennt von den Arbeitskosten ausgewiesen werden.

Fall: Am 20.01.2006 stellt ein Betrieb folgender Rechnung: Für den Einbau einer Treppe berechne ich 5.000,00 Euro zzgl. MwSt.
Im Februar erfährt er von seiner Kreishandwerkerschaft, dass die Anrechnung sich nur auf die Arbeitskosten bezieht.

Was passiert, wenn der Kunde die Rechnung ohne die Differenzierung einreicht?


Forderung nach Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für ausgesuchte Handwerksleistungen !!

Aufruf zur Unterstützung – Eilt!

Die Handwerksorganisationen fordern seit langem die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen ein.

Die Finanzminister der EU haben – nicht zuletzt als Ergebnis eines massiven Drucks des Handwerks – am 1. Februar 2006 den Weg freigemacht, das Instrument eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für ausgesuchte Handwerksleistungen rückwirkend zum 1.1.2006 bis zum 31.12.2010 anzuwenden.


Handwerkerrechnungen absetzen - Steuern sparen!

Die Kosten für Handwerkerleistungen können
ab dem 01.01.2006 von der Steuerschuld abgezogen
werden. Zukünftig erstattet das Finanzamt
bis zu 600 € im Jahr.