Aktuelles

Umfrage: Förderung von Unternehmen in Sachen Ausbildung

Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit setzt sich der Ausbildungsverbund der Wirtschaftsregion Braunschweig/Magdeburg e.V. (ABV) für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze ein.
In diesem Zusammenhang führt der ABV im Auftrag der Bundesregierung eine Befragung von 15 000 Unternehmen in den Regionen Braunschweig und Goslar durch. Mit Hilfe der in den nächsten Tagen anlaufenden Fragebogenaktion sollen die Schwierigkeiten der Unternehmen bei der betrieblichen Ausbildung dokumentiert werden. Die befragten Unternehmen haben die Gelegenheit, eigene Erfahrungen mit der betrieblichen Ausbildung zu schildern und Verbesserungsvorschläge zu äußern. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse können Wege und Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze erarbeitet werden. Nur wenn sich ausreichend viele Unternehmen beteiligen, können gezielte und am Bedarf der Wirtschaft orientierte Förderprogramme formuliert werden. Der ABV bittet alle Unternehmer der Regionen Braunschweig und Goslar um ihre Beteilung an der Umfrage, um die Ausbildungssituation sowohl für die Wirtschaft als auch für die Jugendlichen entscheidend zu verbessern. Die Umfrage wird im Rahmen des Programms STARegio (Strukturverbesserung der Ausbildung in ausgewählten Regionen) durchgeführt und finanziert sich aus Mitteln des Bundesbildungsministeriums und der Europäischen Union.


Anrechnung von Handwerkerrechnungen: Korrektur der Rechnungen: Wie?

Aus gegebenem Anlass folgender Hinweis:
Bekanntlich können Handwerksbetriebe schon jetzt mit der Anrechenbarkeit ihrer Rechnungen bei der Einkommenssteuer für das Jahr 2006 werben. Voraussetzung dafür, dass die Kunden die Rechnungen auch erfolgreich anrechnen lassen können, ist jedoch, dass die Materialkosten getrennt von den Arbeitskosten ausgewiesen werden.

Fall: Am 20.01.2006 stellt ein Betrieb folgender Rechnung: Für den Einbau einer Treppe berechne ich 5.000,00 Euro zzgl. MwSt.
Im Februar erfährt er von seiner Kreishandwerkerschaft, dass die Anrechnung sich nur auf die Arbeitskosten bezieht.

Was passiert, wenn der Kunde die Rechnung ohne die Differenzierung einreicht?


Forderung nach Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für ausgesuchte Handwerksleistungen !!

Aufruf zur Unterstützung – Eilt!

Die Handwerksorganisationen fordern seit langem die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen ein.

Die Finanzminister der EU haben – nicht zuletzt als Ergebnis eines massiven Drucks des Handwerks – am 1. Februar 2006 den Weg freigemacht, das Instrument eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für ausgesuchte Handwerksleistungen rückwirkend zum 1.1.2006 bis zum 31.12.2010 anzuwenden.


Handwerkerrechnungen absetzen - Steuern sparen!

Die Kosten für Handwerkerleistungen können
ab dem 01.01.2006 von der Steuerschuld abgezogen
werden. Zukünftig erstattet das Finanzamt
bis zu 600 € im Jahr.


Konditionensenkung in den Förderprogrammen der KfW

Ab dem 13.01.2006 sind die Zinssätze der meisten Förderprogramme der KfW Mittelstandsbank und der
KfW Förderbank für alle Neuzusagen gesenkt worden.


Sozialversicherung für mitarbeitende Familienangehörige

Wer im Betrieb eines nahen Familienangehörigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss unter Umständen damit rechnen, dass die Arbeitsverwaltung ihn als Unternehmer und nicht als Arbeitnehmer einstuft. Folge: Obwohl jahrelang Beiträge zur Sozialversicherung für das Familienmitglied eingezahlt wurden, gibt es im Falle einer Arbeitslosigkeit kein Geld von der Arbeitsagentur. Von den betroffenen Familienangehörigen wird dies nach oft jahrelanger Entrichtung von Beiträgen an die Arbeitsverwaltung als Vertrauensbruchtatbestand gewertet. Ein Teil der Beiträge kann sogar für immer verloren sein, da ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge grundsätzlich nur für die letzten vier Kalenderjahre besteht.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1.1.2006

Mit Datum vom 1. Januar 2006 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 1,37 % (zuvor 1,17 %).
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 6,37% **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
9,37% ***

Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 6,37% ***
bei gewerblichen Kunden: 9,37% ***


Böses Erwachen im Januar 2006

Im Januar 2006 wird es für viele Betriebe ein böses Erwachen dann geben, wenn diese für ihre Mitarbeiter im Januar zweimal die Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen. Mussten bisher Beiträge, für die das Arbeitsentgelt nach dem 15. eines Monats fällig wurde, bis zum 15. des Folgemonats die Sozialversicherungsbeiträge überwiesen sein, so muss dies künftig bis zum Monatsende geschehen. Das niedersächsische Handwerk hatte bereits im Sommer 2005 gegenüber der Landesregierung deutlich gemacht, dass die Vorverlegung des Fälligkeitstermins gerade für kleine und mittlere Unternehmen gravierende Nachteile bedeuten würde. Diese müssten im Jahr 2006 nicht 12, sondern 13 mal Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Im Juli wurde der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des vierten und sechsten Buches Sozialgesetzbuch auch in der Länderkammer behandelt. Obwohl man sich auf Seiten der sogenannten B-Länder (Länder mit einer CDU-dominierten Landesregierung) einig war, dass dieser Gesetzentwurf nachteilige Folgen für den Mittelstand haben werde, ließ man ihn dennoch passieren, um die völlige Pleite der Sozialkassen, insbesondere der Rentenkasse, ab dem nächsten Jahr zu vermeiden.


Neuerungen im gerichtlichen Mahnverfahren in Niedersachsen

Seit dem 1. September 2005 werden alle gerichtlichen Mahnverfahren in Niedersachsen ausschließlich vom zentralen Mahngericht (ZeMa) in Uelzen bearbeitet. Mit der Umstellung auf das automatisierte Mahnverfahren können Mahn- und Vollstreckungsbescheide schon nach wenigen Tagen, im Idealfall am Tag nach Eingang des Antrages, erlassen und zugestellt werden. Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides können im automatischen Mahnverfahren im elektronischen Datenaustausch eingereicht werden, weiterhin aber auch auf einem Vordruck über den normalen Postweg. Das hierfür erforderliche Formular ist neu, der bisherige Vordruck wurde durch ein maschinenlesbares Formular ersetzt. Dieses Formular ist im Schreibwarenhandel erhältlich.


Konjunkturprogramm für Schwarzarbeit

Die Schwarzarbeit hat inzwischen in Deutschland gigantische Ausmaße erreicht. So ist allein im Jahr 2004 in der Schattenwirtschaft ein Umsatzvolumen von etwa 360 Milliarden Euro erzielt worden, 38Prozent davon, nämlich 138 Milliarden Euro, im Bereich des deutschen Handwerks. Würden diese fiktiven Stellen in Vollzeitstellen umgewandelt, entstünden fast 1,5 Millionen Vollzeitarbeitsplätze.