Aktuelles

Schlechte Zahlungsmoral der Handwerkskunden

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat mit einer Umfrage das „Zahlungsverhalten der Handwerkskunden“ untersucht. Das Ergebnis der Umfrage zeigt, dass sich das Zahlungsverhalten der Auftraggeber in den letzten Jahren verschlechtert hat. Zu den nachlässigen Zahlern zählen gewerbliche und auch öffentliche Auftraggeber. Die Befragten bescheinigten 44 Prozent der gewerblichen und über 36 Prozent der öffentlichen Auftraggeber eine Verschlechterung bei der Zahlungsmoral. Lediglich zwei Prozent der Auftragnehmer stellten eine Verbesserung fest. Nur ein sehr geringer Prozentsatz kann die Zahlungsmoral der Auftraggeber mit gut oder sehr gut angeben.

Vorbildlich schneidet hingegen die Privatkundschaft ab. Festgestellt wurden zudem starke regionale Unterschiede: Während in Westdeutschland die Auftragnehmer mit den öffentlichen Auftraggebern unzufriedener sind, beklagen ostdeutsche Handwerksbetriebe eine deutlich schlechtere Zahlungsmoral der gewerblichen Auftraggeber. Die Bau- und Ausbauhandwerke sind ebenso wie die Kfz-Branche am stärksten von der schlechten Zahlungsmoral betroffen.

Der Hauptgrund für die Unzufriedenheit über das Zahlungsverhalten der gewerblichen und öffentlichen Auftraggeber ist verspäteter Zahlungseingang. Fast die Hälfte der Betriebe muss länger als 30 Tage auf die Zahlung warten, jeder dritte Unternehmer durchschnittlich bis zu 60 Tage.


Lehrlinge aus Konkursbetrieben

Das Land Niedersachsen gewährt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 40 Prozent der Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Anteilsfinanzierung für die Einstellung von Konkurslehrlingen. Dies sieht ein Erlass des Kultusministeriums vom 15. März 2005 vor (45-80 121/32).


Neue Rechtslage ab 1. April 2005 - Wann sind Familienangehörige sozialversicherungspflichtig ?

Das so genannte Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht, das am 30. März 2005 in Kraft getreten ist, sieht einige Änderungen vor, die auch im Hinblick auf die Beschäftigung von Familienangehörigen von Interesse sind.


Die tatsächlichen Bürokratiekosten im Handwerk

Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) hat in einem soeben veröffentlichten Aufsatz die Ergebnisse seiner Untersuchung über die tatsächlichen Belastungen des Handwerks mit Bürokratiekosten veröffentlicht. Diese Studie geht zurück auf eine vom ZDH initiierte Sonderauswertung für das Handwerk.


Aktion "Chancengleichheit" im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk

Angesichts katastrophaler Zustände auf dem deutschen Baumarkt mit illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit fordert der Fachverband des Deutschen Fliesengewerbes von der Bundesregierung:


  1. Wiedereinführung der Meisterqualifikation

  2. Konsequente Verfolgung von Schwarzarbeit

  3. Abschaffung der Ich-AG

  4. Bekämpfung von Scheinselbständigkeit

  5. Abschaffung der ABM-Maßnahmen

  6. Strikte Beachtung des Vergaberechts

  7. Bei selbst genutztem Wohnungseigentum: Reduzierter Mehrwertsteuersatz und steuerliche Absetzbarkeit von Baurechnungen

Wir unterstützen diese Aktion nachhaltig!


Warnung : - Kopierte Straßenkarten nicht als Anfahrtskizzen in Homepages einsetzen

Dass Karten- und Stadtplanmaterial verschiedener Anbieter und Routenplaner im Internet geschützt sind und in eigenen gewerblichen Internetauftritten nicht benutzt werden dürfen, ist bereits relativ oft warnend kommuniziert worden. Aus Anlass einer neuen Abmahnwelle möchten wir erneut vor deren Nutzung warnen und auf die damit verbundenen schmerzhaften Kostenfolgen hinweisen.


ESF- Mittel für Lehrstellen in Ziel 2-Gebieten

Die NBank fördert auch in diesem Jahr wieder zusätzliche Ausbildungsplätze in bestimmten Berufen, um die Situation in strukturschwachen Gebieten ( Ziel 2 ) zu verbessern. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn das Ausbildungsende für die zusätzlichen Plätze vor dem 31. Juli 2008 liegt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Betriebstätte in einem von der EU anerkannten Ziel 2-Gebiet haben.


Energieeinsparungsgesetz: Anpassung an die EU-Gebäuderichtlinie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben einen gemeinsamen Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energieeinspargesetzes vorgelegt.

Mit diesem Entwurf soll die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Dies muss spätestens bis zum 04. Januar 2006 erfolgen.

Der Entwurf verfolgt u. a. das Ziel, die Ermächtigungsgrundlage für Änderungen der Energieeinsparverordnung zu schaffen, um Anforderungen an die energieeffiziente Ausgestaltung von Klimaanlagen und Beleuchtung stellen zu können sowie einen Ausweis über die gesamte Energieeffizienz auch von Bestandsgebäuden einzuführen.


Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. April 2005 - Das ist neu

Mit der Veröffentlichung des Berufsbildungsreformgesetzes im Bundesgesetzblatt ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) am 1. April 2005 in Kraft getreten. Was ändert sich für Betriebe und Lehrlinge?


Thema Maut: Wer trägt die finanzielle Belastung?

Die ab 01.01.2005 erhobene Maut wirft die Frage auf, wer die Maut zu tragen hat und in welchem Umfang dies zu geschehen hat.

Der ZDH hat für die Handwerksunternehmen folgende Hinweise erarbeitet:

Handwerksbetrieb setzt selbst mautpflichtige Fahrzeuge ein

Soweit handwerkliche Unternehmen mautpflichtige Fahrzeuge einsetzen (z. B. Gerüstbau, Baugewerbe), können diese versuchen, die entstehenden Belastungen bei ihren Auftraggebern in Rechnung zu stellen. In jedem Fall sollte aber eine Vereinbarung darüber getroffen werden, wer die Maut in vollem Umfang oder teilweise übernimmt. Eine Pauschalierung ohne konkrete Angabe, wie die Pauschale zustande kommt, dürfte gegenüber den Vertragspartnern des Handwerks nur schwer durchsetzbar sein.

Handwerksbetrieb ist Auftraggeber von Transporten bzw. Kunde von Zulieferern

Bereits jetzt muss festgestellt werden, dass mehrere Zulieferer eine Mautpauschale von 20 Euro in Rechnung gestellt haben, auch wenn der Lieferwert beispielsweise nur 200 Euro betrug. Solche Pauschalen, die vorher nicht vereinbart wurden, sollten nicht akzeptiert und nicht bezahlt werden. Bei den entsprechenden Verhandlungen sollte maximal eine anteilmäßige Berücksichtigung der Maut akzeptiert werden. Die Erstattung von Mautkosten für Leerkilometer sollte nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese durch die Art des Transports gerechtfertigt sind.

Bei Zulieferungen zu Handwerksbetrieben wird es sich vielfach um Teilladungen handeln, so dass die Gesamtsumme der Maut auf die einzelnen Teilladungen aufzuteilen wäre. Hierbei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass diese punktgenaue Abrechnung organisatorisch sehr aufwendig wäre und zusätzlich Kosten verursachen würde. In konkreten Zweifelsfällen sollte auch geprüft werden, ob überhaupt mautpflichtige Fahrzeuge eingesetzt und mautpflichtige Streckenteile gefahren werden.

Den vom gewerblichen Güterfernverkehr und den Spediteuren vorgelegten Mauttabellen ist daher mit größter Vorsicht zu begegnen. Bestrebungen, die Maut zum Anlass für allgemeine Preiserhöhungen zu nehmen, sollten energisch abgewehrt werden.