Aktuelles

Neue Rechtslage ab 1. April 2005 - Wann sind Familienangehörige sozialversicherungspflichtig ?

Das so genannte Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht, das am 30. März 2005 in Kraft getreten ist, sieht einige Änderungen vor, die auch im Hinblick auf die Beschäftigung von Familienangehörigen von Interesse sind.


Die tatsächlichen Bürokratiekosten im Handwerk

Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) hat in einem soeben veröffentlichten Aufsatz die Ergebnisse seiner Untersuchung über die tatsächlichen Belastungen des Handwerks mit Bürokratiekosten veröffentlicht. Diese Studie geht zurück auf eine vom ZDH initiierte Sonderauswertung für das Handwerk.


Aktion "Chancengleichheit" im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk

Angesichts katastrophaler Zustände auf dem deutschen Baumarkt mit illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit fordert der Fachverband des Deutschen Fliesengewerbes von der Bundesregierung:


  1. Wiedereinführung der Meisterqualifikation

  2. Konsequente Verfolgung von Schwarzarbeit

  3. Abschaffung der Ich-AG

  4. Bekämpfung von Scheinselbständigkeit

  5. Abschaffung der ABM-Maßnahmen

  6. Strikte Beachtung des Vergaberechts

  7. Bei selbst genutztem Wohnungseigentum: Reduzierter Mehrwertsteuersatz und steuerliche Absetzbarkeit von Baurechnungen

Wir unterstützen diese Aktion nachhaltig!


Warnung : - Kopierte Straßenkarten nicht als Anfahrtskizzen in Homepages einsetzen

Dass Karten- und Stadtplanmaterial verschiedener Anbieter und Routenplaner im Internet geschützt sind und in eigenen gewerblichen Internetauftritten nicht benutzt werden dürfen, ist bereits relativ oft warnend kommuniziert worden. Aus Anlass einer neuen Abmahnwelle möchten wir erneut vor deren Nutzung warnen und auf die damit verbundenen schmerzhaften Kostenfolgen hinweisen.


ESF- Mittel für Lehrstellen in Ziel 2-Gebieten

Die NBank fördert auch in diesem Jahr wieder zusätzliche Ausbildungsplätze in bestimmten Berufen, um die Situation in strukturschwachen Gebieten ( Ziel 2 ) zu verbessern. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn das Ausbildungsende für die zusätzlichen Plätze vor dem 31. Juli 2008 liegt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Betriebstätte in einem von der EU anerkannten Ziel 2-Gebiet haben.


Energieeinsparungsgesetz: Anpassung an die EU-Gebäuderichtlinie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben einen gemeinsamen Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energieeinspargesetzes vorgelegt.

Mit diesem Entwurf soll die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Dies muss spätestens bis zum 04. Januar 2006 erfolgen.

Der Entwurf verfolgt u. a. das Ziel, die Ermächtigungsgrundlage für Änderungen der Energieeinsparverordnung zu schaffen, um Anforderungen an die energieeffiziente Ausgestaltung von Klimaanlagen und Beleuchtung stellen zu können sowie einen Ausweis über die gesamte Energieeffizienz auch von Bestandsgebäuden einzuführen.


Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. April 2005 - Das ist neu

Mit der Veröffentlichung des Berufsbildungsreformgesetzes im Bundesgesetzblatt ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) am 1. April 2005 in Kraft getreten. Was ändert sich für Betriebe und Lehrlinge?


Thema Maut: Wer trägt die finanzielle Belastung?

Die ab 01.01.2005 erhobene Maut wirft die Frage auf, wer die Maut zu tragen hat und in welchem Umfang dies zu geschehen hat.

Der ZDH hat für die Handwerksunternehmen folgende Hinweise erarbeitet:

Handwerksbetrieb setzt selbst mautpflichtige Fahrzeuge ein

Soweit handwerkliche Unternehmen mautpflichtige Fahrzeuge einsetzen (z. B. Gerüstbau, Baugewerbe), können diese versuchen, die entstehenden Belastungen bei ihren Auftraggebern in Rechnung zu stellen. In jedem Fall sollte aber eine Vereinbarung darüber getroffen werden, wer die Maut in vollem Umfang oder teilweise übernimmt. Eine Pauschalierung ohne konkrete Angabe, wie die Pauschale zustande kommt, dürfte gegenüber den Vertragspartnern des Handwerks nur schwer durchsetzbar sein.

Handwerksbetrieb ist Auftraggeber von Transporten bzw. Kunde von Zulieferern

Bereits jetzt muss festgestellt werden, dass mehrere Zulieferer eine Mautpauschale von 20 Euro in Rechnung gestellt haben, auch wenn der Lieferwert beispielsweise nur 200 Euro betrug. Solche Pauschalen, die vorher nicht vereinbart wurden, sollten nicht akzeptiert und nicht bezahlt werden. Bei den entsprechenden Verhandlungen sollte maximal eine anteilmäßige Berücksichtigung der Maut akzeptiert werden. Die Erstattung von Mautkosten für Leerkilometer sollte nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese durch die Art des Transports gerechtfertigt sind.

Bei Zulieferungen zu Handwerksbetrieben wird es sich vielfach um Teilladungen handeln, so dass die Gesamtsumme der Maut auf die einzelnen Teilladungen aufzuteilen wäre. Hierbei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass diese punktgenaue Abrechnung organisatorisch sehr aufwendig wäre und zusätzlich Kosten verursachen würde. In konkreten Zweifelsfällen sollte auch geprüft werden, ob überhaupt mautpflichtige Fahrzeuge eingesetzt und mautpflichtige Streckenteile gefahren werden.

Den vom gewerblichen Güterfernverkehr und den Spediteuren vorgelegten Mauttabellen ist daher mit größter Vorsicht zu begegnen. Bestrebungen, die Maut zum Anlass für allgemeine Preiserhöhungen zu nehmen, sollten energisch abgewehrt werden.


Wirtschaftsminister Walter Hirche, MdL, im Gespräch mit der Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen

Am 17. Februar 2005 hatten Mitglieder des Vorstandes der Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen im Rahmen eines Besuchs von Wirtschaftsminister Walter Hirche, MdL, im Wahlkreis des Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Werlaburgdorf, Gelegenheit, handwerkspolitische Themen mit dem Minister zu erörtern. Fragen der Entbürokratisierung, der Ausweitung von handwerksgerechten PPP-Projekten sowie Fördermaßnahmen für eine mittelstandsfreundliche Politik standen im Mittelpunkt des Gesprächs.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1.1.2005



aktueller Basiszinssatz: 1,21%
gesetzlicher Verzugszins:

nach BGB § 288 Abs.1* 6,21% ***
nach BGB § 288 Abs.2** 9,21% ***

Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
bei Privatkunden: 6,21% ***
bei gewerblichen Kunden: 9,21% ***

  • § 288 Abs.1 BGB : eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß §247 BGB).

** §288 Abs.2 BGB: bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß §247 BGB).
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)

*** Sollten Sie bei Ihrer Bank aufgrund von Außenständen nachweisbar mehr als 6,21 % bzw. 9,21 % Schuldzinsen zahlen müssen, können Sie dem säumigen Zahler diesen höheren Zinssatz in Rechnung stellen.