Aktuelles

Dem Handwerk eine Zukunft geben: Ausbilden!

Die Handwerkskammer Braunschweig teilt mit, dass die Handwerkskammern in
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und
Bremen auf ihrer Regionalkonferenz am 10.08.2005 in Hamburg gemeinsam mit dem
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine Resolution zur Ausbildung
verabschiedet haben.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1.7.2005

aktueller Basiszinssatz: 1,17%
gesetzlicher Verzugszins:
nach BGB § 288 Abs.1 * 6,17% ***
nach BGB § 288 Abs.2 ** 9,17% ***

Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 6,17% ***
bei gewerblichen Kunden: 9,17% ***

Erläuterungen:
* § 288 Abs.1 BGB : eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß §247 BGB).

** §288 Abs.2 BGB: bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß §247 BGB).
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)

*** Sollten Sie bei Ihrer Bank aufgrund von Außenständen nachweisbar mehr als 6,17 % bzw. 9,17 % Schuldzinsen zahlen müssen, können Sie dem säumigen Zahler diesen höheren Zinssatz in Rechnung stellen.


Was kostet eine Handwerkerstunde?

Was kostet eine Handwerkerstunde?

Wir haben allen Innungsmitgliedern mit dem "Chef - Report" in der vergangenen Woche das neue Faltblatt der Arbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften zu der Zusammensetzung des Stundenverrechnungssatzes zugeleitet.

Wir können Ihnen heute mitteilen, dass überzählige Exemplare für die Mitgliedsbetriebe zum Abruf bereitstehen. Sie können Faltblätter zum Preis von 10 Cent / Stück in der Innungsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 05321/35 10- 0 abrufen. Uns stehen noch ca. 1.000 Exemplare zur Verfügung, die wir nach Eingang der Bestellungen an die Mitgliedsbetriebe abgeben.


Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 2005 geändert

Der Gesetzgeber hat die Lohnpfändungsstabellen, nach denen sich das abzuführende Entgelt im Falle einer Lohnpfändung richtet, zum 1. Juli 2005 geändert.

Diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn einer laufenden Pfändung unterliegt, dürfen sich auf mehr auszuzahlendes Geld freuen. Für die Betriebe bedeutet das, dass neue Lohn- pfändungstabellen beschafft werden müssen und die Berechnung nunmehr nach anderen Grundlagen erfolgt.

Wir bitten, diese Hinweise für die Entgeltabrechnung des Monats Juli zu beachten. Wir gehen davon aus, dass die Steuerberatungsbüros die neuen Tabellen bereits zur Anwendung bringen. Sofern Sie die Entgeltabrechnung im eigenen Hause durchführen, können Sie die Tabelle auch in der Innungsgeschäftsstelle abrufen.


Schlechte Zahlungsmoral der Handwerkskunden

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat mit einer Umfrage das „Zahlungsverhalten der Handwerkskunden“ untersucht. Das Ergebnis der Umfrage zeigt, dass sich das Zahlungsverhalten der Auftraggeber in den letzten Jahren verschlechtert hat. Zu den nachlässigen Zahlern zählen gewerbliche und auch öffentliche Auftraggeber. Die Befragten bescheinigten 44 Prozent der gewerblichen und über 36 Prozent der öffentlichen Auftraggeber eine Verschlechterung bei der Zahlungsmoral. Lediglich zwei Prozent der Auftragnehmer stellten eine Verbesserung fest. Nur ein sehr geringer Prozentsatz kann die Zahlungsmoral der Auftraggeber mit gut oder sehr gut angeben.

Vorbildlich schneidet hingegen die Privatkundschaft ab. Festgestellt wurden zudem starke regionale Unterschiede: Während in Westdeutschland die Auftragnehmer mit den öffentlichen Auftraggebern unzufriedener sind, beklagen ostdeutsche Handwerksbetriebe eine deutlich schlechtere Zahlungsmoral der gewerblichen Auftraggeber. Die Bau- und Ausbauhandwerke sind ebenso wie die Kfz-Branche am stärksten von der schlechten Zahlungsmoral betroffen.

Der Hauptgrund für die Unzufriedenheit über das Zahlungsverhalten der gewerblichen und öffentlichen Auftraggeber ist verspäteter Zahlungseingang. Fast die Hälfte der Betriebe muss länger als 30 Tage auf die Zahlung warten, jeder dritte Unternehmer durchschnittlich bis zu 60 Tage.


Neue Rechtslage ab 1. April 2005 - Wann sind Familienangehörige sozialversicherungspflichtig ?

Das so genannte Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht, das am 30. März 2005 in Kraft getreten ist, sieht einige Änderungen vor, die auch im Hinblick auf die Beschäftigung von Familienangehörigen von Interesse sind.


Lehrlinge aus Konkursbetrieben

Das Land Niedersachsen gewährt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 40 Prozent der Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Anteilsfinanzierung für die Einstellung von Konkurslehrlingen. Dies sieht ein Erlass des Kultusministeriums vom 15. März 2005 vor (45-80 121/32).


Die tatsächlichen Bürokratiekosten im Handwerk

Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) hat in einem soeben veröffentlichten Aufsatz die Ergebnisse seiner Untersuchung über die tatsächlichen Belastungen des Handwerks mit Bürokratiekosten veröffentlicht. Diese Studie geht zurück auf eine vom ZDH initiierte Sonderauswertung für das Handwerk.


Aktion "Chancengleichheit" im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk

Angesichts katastrophaler Zustände auf dem deutschen Baumarkt mit illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit fordert der Fachverband des Deutschen Fliesengewerbes von der Bundesregierung:


  1. Wiedereinführung der Meisterqualifikation

  2. Konsequente Verfolgung von Schwarzarbeit

  3. Abschaffung der Ich-AG

  4. Bekämpfung von Scheinselbständigkeit

  5. Abschaffung der ABM-Maßnahmen

  6. Strikte Beachtung des Vergaberechts

  7. Bei selbst genutztem Wohnungseigentum: Reduzierter Mehrwertsteuersatz und steuerliche Absetzbarkeit von Baurechnungen

Wir unterstützen diese Aktion nachhaltig!


Warnung : - Kopierte Straßenkarten nicht als Anfahrtskizzen in Homepages einsetzen

Dass Karten- und Stadtplanmaterial verschiedener Anbieter und Routenplaner im Internet geschützt sind und in eigenen gewerblichen Internetauftritten nicht benutzt werden dürfen, ist bereits relativ oft warnend kommuniziert worden. Aus Anlass einer neuen Abmahnwelle möchten wir erneut vor deren Nutzung warnen und auf die damit verbundenen schmerzhaften Kostenfolgen hinweisen.