Es dürfte allgemein bekannt sein, dass das Finanzamt die von Gewerbetreibenden veröffentlichten Internetseiten regelmäßig besucht und systematisch auswertet. Neu dürfte sein, dass sich die Finanzämter auch mit längst gelöschten Seiten und Daten befassen, ohne dass die Betreiber von Internetauftritten dieses verhindern könnten. Interessant dürfte sein, dass auch Mitbewerber Zugriff auf bereits gelöschte Internetdaten der Unternehmen mit eigenen Internetauftritten haben. Entscheidend ist, dass die Informationen irgendwann einmal eingestellt wurden.