Aktuelles

ESF- Mittel für Lehrstellen in Ziel 2-Gebieten

Die NBank fördert auch in diesem Jahr wieder zusätzliche Ausbildungsplätze in bestimmten Berufen, um die Situation in strukturschwachen Gebieten ( Ziel 2 ) zu verbessern. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn das Ausbildungsende für die zusätzlichen Plätze vor dem 31. Juli 2008 liegt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Betriebstätte in einem von der EU anerkannten Ziel 2-Gebiet haben.


Energieeinsparungsgesetz: Anpassung an die EU-Gebäuderichtlinie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben einen gemeinsamen Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energieeinspargesetzes vorgelegt.

Mit diesem Entwurf soll die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Dies muss spätestens bis zum 04. Januar 2006 erfolgen.

Der Entwurf verfolgt u. a. das Ziel, die Ermächtigungsgrundlage für Änderungen der Energieeinsparverordnung zu schaffen, um Anforderungen an die energieeffiziente Ausgestaltung von Klimaanlagen und Beleuchtung stellen zu können sowie einen Ausweis über die gesamte Energieeffizienz auch von Bestandsgebäuden einzuführen.


Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. April 2005 - Das ist neu

Mit der Veröffentlichung des Berufsbildungsreformgesetzes im Bundesgesetzblatt ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) am 1. April 2005 in Kraft getreten. Was ändert sich für Betriebe und Lehrlinge?


Thema Maut: Wer trägt die finanzielle Belastung?

Die ab 01.01.2005 erhobene Maut wirft die Frage auf, wer die Maut zu tragen hat und in welchem Umfang dies zu geschehen hat.

Der ZDH hat für die Handwerksunternehmen folgende Hinweise erarbeitet:

Handwerksbetrieb setzt selbst mautpflichtige Fahrzeuge ein

Soweit handwerkliche Unternehmen mautpflichtige Fahrzeuge einsetzen (z. B. Gerüstbau, Baugewerbe), können diese versuchen, die entstehenden Belastungen bei ihren Auftraggebern in Rechnung zu stellen. In jedem Fall sollte aber eine Vereinbarung darüber getroffen werden, wer die Maut in vollem Umfang oder teilweise übernimmt. Eine Pauschalierung ohne konkrete Angabe, wie die Pauschale zustande kommt, dürfte gegenüber den Vertragspartnern des Handwerks nur schwer durchsetzbar sein.

Handwerksbetrieb ist Auftraggeber von Transporten bzw. Kunde von Zulieferern

Bereits jetzt muss festgestellt werden, dass mehrere Zulieferer eine Mautpauschale von 20 Euro in Rechnung gestellt haben, auch wenn der Lieferwert beispielsweise nur 200 Euro betrug. Solche Pauschalen, die vorher nicht vereinbart wurden, sollten nicht akzeptiert und nicht bezahlt werden. Bei den entsprechenden Verhandlungen sollte maximal eine anteilmäßige Berücksichtigung der Maut akzeptiert werden. Die Erstattung von Mautkosten für Leerkilometer sollte nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese durch die Art des Transports gerechtfertigt sind.

Bei Zulieferungen zu Handwerksbetrieben wird es sich vielfach um Teilladungen handeln, so dass die Gesamtsumme der Maut auf die einzelnen Teilladungen aufzuteilen wäre. Hierbei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass diese punktgenaue Abrechnung organisatorisch sehr aufwendig wäre und zusätzlich Kosten verursachen würde. In konkreten Zweifelsfällen sollte auch geprüft werden, ob überhaupt mautpflichtige Fahrzeuge eingesetzt und mautpflichtige Streckenteile gefahren werden.

Den vom gewerblichen Güterfernverkehr und den Spediteuren vorgelegten Mauttabellen ist daher mit größter Vorsicht zu begegnen. Bestrebungen, die Maut zum Anlass für allgemeine Preiserhöhungen zu nehmen, sollten energisch abgewehrt werden.


Wirtschaftsminister Walter Hirche, MdL, im Gespräch mit der Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen

Am 17. Februar 2005 hatten Mitglieder des Vorstandes der Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen im Rahmen eines Besuchs von Wirtschaftsminister Walter Hirche, MdL, im Wahlkreis des Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Werlaburgdorf, Gelegenheit, handwerkspolitische Themen mit dem Minister zu erörtern. Fragen der Entbürokratisierung, der Ausweitung von handwerksgerechten PPP-Projekten sowie Fördermaßnahmen für eine mittelstandsfreundliche Politik standen im Mittelpunkt des Gesprächs.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1.1.2005



aktueller Basiszinssatz: 1,21%
gesetzlicher Verzugszins:

nach BGB § 288 Abs.1* 6,21% ***
nach BGB § 288 Abs.2** 9,21% ***

Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
bei Privatkunden: 6,21% ***
bei gewerblichen Kunden: 9,21% ***

  • § 288 Abs.1 BGB : eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß §247 BGB).

** §288 Abs.2 BGB: bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß §247 BGB).
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)

*** Sollten Sie bei Ihrer Bank aufgrund von Außenständen nachweisbar mehr als 6,21 % bzw. 9,21 % Schuldzinsen zahlen müssen, können Sie dem säumigen Zahler diesen höheren Zinssatz in Rechnung stellen.


Bildung der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen perfekt

In die Handwerksorganisationen der Region kommt Bewegung: zum 1. Januar 2005 schließen sich die Kreishandwerkerschaften Goslar, Salzgitter und Wolfenbüttel zur Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen zusammen. Dies beschlossen die Mitgliederversammlungen der drei Kreishandwerkerschaften am 8. Dezember 2004 in nichtöffentlichen, getrennten Beratungen. Die Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen wird damit zur größten Kreishandwerkerschaft im Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig und vertritt insgesamt 1.125 Mitgliedsbetriebe. Sitz der neuen Kreishandwerkerschaft ist Goslar. Vertreten wird sie im jährlichen Wechsel von einem der drei Kreishandwerksmeister. Gewählt wurden Jürgen Wolf aus Goslar, Gerhard Bormann aus Wolfenbüttel sowie Reinhard Kustan aus Salzgitter. "Wir machen damit einen Schritt in die richtige Richtung", betonte Jürgen Wolf, Vorsitzender Kreishandwerksmeister der neu gegründeten Kreishandwerkerschaft. Ziel dieses freiwilligen Zusammenschlusses, der einstimmig beschlossen wurde, sei es, das Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsbetriebe und Fachinnungen auszubauen und so auch neue Mitglieder zu gewinnen.

Ab dem 3. Januar Sie erreichen die neue Kreishandwerkerschaft unter der

Rufnummer: 05321 35 10- 0
Faxnummer: 05321 35 10-11.

Im Internet finden Sie uns - aber auch Ihren Betrieb - unter www.kh-son.de !!!

Die Geschäftsstellen in Salzgitter und Wolfenbüttel erreichen Sie unter den bekannten Ruf- und Faxnummern.
Die Geschäftsstelle Goslar ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr durchgängig geöffnet. Am Freitag erreichen Sie uns von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr. Die Geschäftsstellen in den Salzgitter und Wolfenbüttel sind montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr für Sie da.



Neuer Internet-Auftritt Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen

Die Vorbereitungen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit der neuen Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen schreiten weiter voran. Als neuen Service für die Innungsbetriebe können wir Ihnen heute die verbesserte Internet- Präsentation der Kreishandwerkerschaften Goslar, Wolfenbüttel und Salzgitter vorstellen.


Heringsessen im Ratskeller in Salzgitter-Bad mit ca. 150 Gästen (am 16.11.2004) – Heiße Themen: PSI-Wohnungsverkauf und Elkosta

SALZGITTER-BAD. „Die Steigerung des Ausbildungsplatzangebotes in Salzgitter um 16 Prozent ist phänomenal und in Niedersachsen die Spitze.“ Begeistert lobte Niedersachsens Finanzminister Walter Hirche beim 44. Heringsessen zu Beginn seiner Festrede die Kreis-handwerkerschaft im Ratskeller Salzgitter-Bad.


„Einstiegsqualifizierung eines Jugendlichen (EQJ)“ - Betriebe können Fördermittel beantragen

Dieses Sonderprogramm ist für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz gedacht und soll ihnen im Rahmen eines sechs- bis zwölfmonatigem betrieblichen Praktikums bestimmte Grundkenntnisse bzw. Fertigkeiten vermitteln. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung bietet den Betrieben die Möglichkeit, junge Menschen, die am 30. September noch unvermittelt sind kennen zu lernen und an eine Ausbildung heranzuführen und sie so auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten. Diese Bildungsmaßnahme ist eng mit der staatlichen Ausbildungsordnung verknüpft.