Aktuelles

Aktuelle Verzugszinssätze seit 1.1.2006

Mit Datum vom 1. Januar 2006 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 1,37 % (zuvor 1,17 %).
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 6,37% **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
9,37% ***

Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 6,37% ***
bei gewerblichen Kunden: 9,37% ***


Böses Erwachen im Januar 2006

Im Januar 2006 wird es für viele Betriebe ein böses Erwachen dann geben, wenn diese für ihre Mitarbeiter im Januar zweimal die Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen. Mussten bisher Beiträge, für die das Arbeitsentgelt nach dem 15. eines Monats fällig wurde, bis zum 15. des Folgemonats die Sozialversicherungsbeiträge überwiesen sein, so muss dies künftig bis zum Monatsende geschehen. Das niedersächsische Handwerk hatte bereits im Sommer 2005 gegenüber der Landesregierung deutlich gemacht, dass die Vorverlegung des Fälligkeitstermins gerade für kleine und mittlere Unternehmen gravierende Nachteile bedeuten würde. Diese müssten im Jahr 2006 nicht 12, sondern 13 mal Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Im Juli wurde der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des vierten und sechsten Buches Sozialgesetzbuch auch in der Länderkammer behandelt. Obwohl man sich auf Seiten der sogenannten B-Länder (Länder mit einer CDU-dominierten Landesregierung) einig war, dass dieser Gesetzentwurf nachteilige Folgen für den Mittelstand haben werde, ließ man ihn dennoch passieren, um die völlige Pleite der Sozialkassen, insbesondere der Rentenkasse, ab dem nächsten Jahr zu vermeiden.


Neuerungen im gerichtlichen Mahnverfahren in Niedersachsen

Seit dem 1. September 2005 werden alle gerichtlichen Mahnverfahren in Niedersachsen ausschließlich vom zentralen Mahngericht (ZeMa) in Uelzen bearbeitet. Mit der Umstellung auf das automatisierte Mahnverfahren können Mahn- und Vollstreckungsbescheide schon nach wenigen Tagen, im Idealfall am Tag nach Eingang des Antrages, erlassen und zugestellt werden. Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides können im automatischen Mahnverfahren im elektronischen Datenaustausch eingereicht werden, weiterhin aber auch auf einem Vordruck über den normalen Postweg. Das hierfür erforderliche Formular ist neu, der bisherige Vordruck wurde durch ein maschinenlesbares Formular ersetzt. Dieses Formular ist im Schreibwarenhandel erhältlich.


Konjunkturprogramm für Schwarzarbeit

Die Schwarzarbeit hat inzwischen in Deutschland gigantische Ausmaße erreicht. So ist allein im Jahr 2004 in der Schattenwirtschaft ein Umsatzvolumen von etwa 360 Milliarden Euro erzielt worden, 38Prozent davon, nämlich 138 Milliarden Euro, im Bereich des deutschen Handwerks. Würden diese fiktiven Stellen in Vollzeitstellen umgewandelt, entstünden fast 1,5 Millionen Vollzeitarbeitsplätze.


30.000 Euro zu gewinnen

An alle jungen Handwerksunternehmen und Nachfolger, die ihren Betrieb in den vergangenen zwei bis fünf Jahren neu gegründet oder übernommen haben: "handwerk magazin", die Signal Iduna Gruppe und die Adolf Würth GmbH & Co. KG laden Sie zu einer neuen Runde des Wettbewerbs "Top-Gründer im Handwerk" ein! Zu gewinnen sind 19 Preise im Wert von insgesamt 30.000 Euro.


Wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden: Subsidiaritätsklausel geändert!

Der Landtag hat in der vergangenen Woche im Zusammenhang mit der Novelle zum Gemeindewirtschaftsrecht in § 108 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NGO die Einfügung folgender Subsidiaritätsklausel beschlossen:

"Die Gemeinden dürfen sich zur Erledigung von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen und hierfür Unternehmen errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn und soweit
1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,
2. die Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinden und zum voraussichtlichen Bedarf stehen.
3. der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann."

Diese Regelung wird zum 1.1.2006 in Kraft treten.

Wir werten diese Rechtsänderung als kleinen Erfolg handwerkspolitischer Lobbyarbeit.
Kritisch anzumerken ist allerdings, dass diese Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeit –trotz massiver Kritik im Vorfeld- nur für Neugründungen gilt.


Keine Schadenersatzpflicht bei Hinweispflichtverletzung zur unverzüglichen Arbeitsuchendmeldung

die Mühlen der Justiz mahlen… Über die Geschwindigkeit vermag jeder selbst die beste Aussage zu treffen. Zu bedenken ist dabei stets, dass die Bundesgerichte oft die bewussten oder unbewussten Fehler des Gesetzgebers korrigieren müssen. So auch bei der zum 1.7.2003 eingeführten Informationspflicht nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III, wonach der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses darauf hinweisen muss, dass dieser sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden muss.

Doch was passiert wenn der Arbeitgeber diese Pflicht verletzt? Diese Frage ließ der Gesetzgeber offen und erwartungsgemäß lieferte das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung jetzt die Antwort. Nach Auffassung der Bundesrichter bezwecke die oben genannte Regelung lediglich eine Verbesserung des Zusammenwirkens von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Agenturen für Arbeit. Die Vorschrift schütze nicht das Vermögen von Arbeitnehmern (BAG, Urteil v. 29.9.2005, 8 AZR 571/04). Damit steht fest: Keine Schadenersatzpflicht bei Hinweispflichtverletzung!


Mehrwertsteuer-Erhöhung wäre Gift für die labile Konjunktur

Nach Auffassung des Handwerks sollte bei den Koalitionsgesprächen eher über Ausgabenkürzungen nachgedacht werden, als über die Erzielung höherer Einnahmen. Eine Mehrwertsteuererhöhung würde die Abwärtsspirale bei der Binnenkonjunktur beschleunigen.


"Vertrauen schaffen. Potenziale freisetzen." - Wahlprüfsteine 2005

Das Handwerk hat die Entscheidung des Bundespräsidenten für Neuwahlen am 18. September begrüßt. Damit sind die Weichen dafür gestellt, dass eine neue Bundesregierung mit dem Auftrag des Wählers den Stillstand im Land beenden kann. Es gilt, die notwendigen Strukturreformen einzuleiten, um gerade den Mittelstand aus einer langjährigen Rezessionsphase herauszuführen und die Grundlagen für neues Wachstum und mehr Beschäftigung in Deutschland zu legen. Bessere Rahmenbedingungen braucht ganz besonders das arbeitsintensive Handwerk.


Wahlprüfsteine des Handwerks zur Bundestagswahl 2005

Deutschland braucht eine Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung. Bei mehr als sechs Millionen Menschen in offener oder verdeckter Arbeitslosigkeit, nahezu stagnierendem Wachstum mit einer Rezession im Binnenmarkt sowie einer hohen Staatsverschuldung verbietet sich ein „Weiter so“. Auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und zunehmender internationaler Konkurrenz, gerade aus Osteuropa, muss Deutschland wieder verstärkt auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft setzen: fairer Wettbewerb der Unternehmen, ein Staat, der sich auf seine Kernaufgaben beschränkt und Selbstinitiative, Selbstverantwortung sowie Subsidiarität fördert.

Auf unserer Homepage finden Sie die Wahlprüfsteine des Handwerks zur anstehenden Bundestagswahl 2005 zum Download sowie einen Artikel, aus dem die wichtigsten Forderungen des Handwerks zu entnehmen sind.

Anstelle des Vergleichs aller Parteiprogramme können Sie auch unter http://www.wahlomat.de anhand von einfachen Thesen Ihre eigenen Ansichten mit den Positionen der einzelnen Parteien vergleichen und herausfinden: Welche Partei vertritt Ihre Meinung am besten? Am Ende erhalten Sie Ihr persönliches Wahl-O-Mat-Ergebnis: Die Angabe der Partei, mit der die größte Übereinstimmung herrscht.