Aus gegebenem Anlass folgender Hinweis:
Bekanntlich können Handwerksbetriebe schon jetzt mit der Anrechenbarkeit ihrer Rechnungen bei der Einkommenssteuer für das Jahr 2006 werben. Voraussetzung dafür, dass die Kunden die Rechnungen auch erfolgreich anrechnen lassen können, ist jedoch, dass die Materialkosten getrennt von den Arbeitskosten ausgewiesen werden.
Fall: Am 20.01.2006 stellt ein Betrieb folgender Rechnung: Für den Einbau einer Treppe berechne ich 5.000,00 Euro zzgl. MwSt.
Im Februar erfährt er von seiner Kreishandwerkerschaft, dass die Anrechnung sich nur auf die Arbeitskosten bezieht.
Was passiert, wenn der Kunde die Rechnung ohne die Differenzierung einreicht?