Aktuelles

30.000 Euro zu gewinnen

An alle jungen Handwerksunternehmen und Nachfolger, die ihren Betrieb in den vergangenen zwei bis fünf Jahren neu gegründet oder übernommen haben: "handwerk magazin", die Signal Iduna Gruppe und die Adolf Würth GmbH & Co. KG laden Sie zu einer neuen Runde des Wettbewerbs "Top-Gründer im Handwerk" ein! Zu gewinnen sind 19 Preise im Wert von insgesamt 30.000 Euro.


Wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden: Subsidiaritätsklausel geändert!

Der Landtag hat in der vergangenen Woche im Zusammenhang mit der Novelle zum Gemeindewirtschaftsrecht in § 108 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NGO die Einfügung folgender Subsidiaritätsklausel beschlossen:

"Die Gemeinden dürfen sich zur Erledigung von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen und hierfür Unternehmen errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn und soweit
1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,
2. die Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinden und zum voraussichtlichen Bedarf stehen.
3. der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann."

Diese Regelung wird zum 1.1.2006 in Kraft treten.

Wir werten diese Rechtsänderung als kleinen Erfolg handwerkspolitischer Lobbyarbeit.
Kritisch anzumerken ist allerdings, dass diese Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeit –trotz massiver Kritik im Vorfeld- nur für Neugründungen gilt.


Keine Schadenersatzpflicht bei Hinweispflichtverletzung zur unverzüglichen Arbeitsuchendmeldung

die Mühlen der Justiz mahlen… Über die Geschwindigkeit vermag jeder selbst die beste Aussage zu treffen. Zu bedenken ist dabei stets, dass die Bundesgerichte oft die bewussten oder unbewussten Fehler des Gesetzgebers korrigieren müssen. So auch bei der zum 1.7.2003 eingeführten Informationspflicht nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III, wonach der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses darauf hinweisen muss, dass dieser sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden muss.

Doch was passiert wenn der Arbeitgeber diese Pflicht verletzt? Diese Frage ließ der Gesetzgeber offen und erwartungsgemäß lieferte das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung jetzt die Antwort. Nach Auffassung der Bundesrichter bezwecke die oben genannte Regelung lediglich eine Verbesserung des Zusammenwirkens von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Agenturen für Arbeit. Die Vorschrift schütze nicht das Vermögen von Arbeitnehmern (BAG, Urteil v. 29.9.2005, 8 AZR 571/04). Damit steht fest: Keine Schadenersatzpflicht bei Hinweispflichtverletzung!


Mehrwertsteuer-Erhöhung wäre Gift für die labile Konjunktur

Nach Auffassung des Handwerks sollte bei den Koalitionsgesprächen eher über Ausgabenkürzungen nachgedacht werden, als über die Erzielung höherer Einnahmen. Eine Mehrwertsteuererhöhung würde die Abwärtsspirale bei der Binnenkonjunktur beschleunigen.


"Vertrauen schaffen. Potenziale freisetzen." - Wahlprüfsteine 2005

Das Handwerk hat die Entscheidung des Bundespräsidenten für Neuwahlen am 18. September begrüßt. Damit sind die Weichen dafür gestellt, dass eine neue Bundesregierung mit dem Auftrag des Wählers den Stillstand im Land beenden kann. Es gilt, die notwendigen Strukturreformen einzuleiten, um gerade den Mittelstand aus einer langjährigen Rezessionsphase herauszuführen und die Grundlagen für neues Wachstum und mehr Beschäftigung in Deutschland zu legen. Bessere Rahmenbedingungen braucht ganz besonders das arbeitsintensive Handwerk.


Wahlprüfsteine des Handwerks zur Bundestagswahl 2005

Deutschland braucht eine Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung. Bei mehr als sechs Millionen Menschen in offener oder verdeckter Arbeitslosigkeit, nahezu stagnierendem Wachstum mit einer Rezession im Binnenmarkt sowie einer hohen Staatsverschuldung verbietet sich ein „Weiter so“. Auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und zunehmender internationaler Konkurrenz, gerade aus Osteuropa, muss Deutschland wieder verstärkt auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft setzen: fairer Wettbewerb der Unternehmen, ein Staat, der sich auf seine Kernaufgaben beschränkt und Selbstinitiative, Selbstverantwortung sowie Subsidiarität fördert.

Auf unserer Homepage finden Sie die Wahlprüfsteine des Handwerks zur anstehenden Bundestagswahl 2005 zum Download sowie einen Artikel, aus dem die wichtigsten Forderungen des Handwerks zu entnehmen sind.

Anstelle des Vergleichs aller Parteiprogramme können Sie auch unter http://www.wahlomat.de anhand von einfachen Thesen Ihre eigenen Ansichten mit den Positionen der einzelnen Parteien vergleichen und herausfinden: Welche Partei vertritt Ihre Meinung am besten? Am Ende erhalten Sie Ihr persönliches Wahl-O-Mat-Ergebnis: Die Angabe der Partei, mit der die größte Übereinstimmung herrscht.


Dem Handwerk eine Zukunft geben: Ausbilden!

Die Handwerkskammer Braunschweig teilt mit, dass die Handwerkskammern in
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und
Bremen auf ihrer Regionalkonferenz am 10.08.2005 in Hamburg gemeinsam mit dem
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine Resolution zur Ausbildung
verabschiedet haben.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1.7.2005

aktueller Basiszinssatz: 1,17%
gesetzlicher Verzugszins:
nach BGB § 288 Abs.1 * 6,17% ***
nach BGB § 288 Abs.2 ** 9,17% ***

Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 6,17% ***
bei gewerblichen Kunden: 9,17% ***

Erläuterungen:
* § 288 Abs.1 BGB : eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß §247 BGB).

** §288 Abs.2 BGB: bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß §247 BGB).
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)

*** Sollten Sie bei Ihrer Bank aufgrund von Außenständen nachweisbar mehr als 6,17 % bzw. 9,17 % Schuldzinsen zahlen müssen, können Sie dem säumigen Zahler diesen höheren Zinssatz in Rechnung stellen.


Was kostet eine Handwerkerstunde?

Was kostet eine Handwerkerstunde?

Wir haben allen Innungsmitgliedern mit dem "Chef - Report" in der vergangenen Woche das neue Faltblatt der Arbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften zu der Zusammensetzung des Stundenverrechnungssatzes zugeleitet.

Wir können Ihnen heute mitteilen, dass überzählige Exemplare für die Mitgliedsbetriebe zum Abruf bereitstehen. Sie können Faltblätter zum Preis von 10 Cent / Stück in der Innungsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 05321/35 10- 0 abrufen. Uns stehen noch ca. 1.000 Exemplare zur Verfügung, die wir nach Eingang der Bestellungen an die Mitgliedsbetriebe abgeben.


Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 2005 geändert

Der Gesetzgeber hat die Lohnpfändungsstabellen, nach denen sich das abzuführende Entgelt im Falle einer Lohnpfändung richtet, zum 1. Juli 2005 geändert.

Diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn einer laufenden Pfändung unterliegt, dürfen sich auf mehr auszuzahlendes Geld freuen. Für die Betriebe bedeutet das, dass neue Lohn- pfändungstabellen beschafft werden müssen und die Berechnung nunmehr nach anderen Grundlagen erfolgt.

Wir bitten, diese Hinweise für die Entgeltabrechnung des Monats Juli zu beachten. Wir gehen davon aus, dass die Steuerberatungsbüros die neuen Tabellen bereits zur Anwendung bringen. Sofern Sie die Entgeltabrechnung im eigenen Hause durchführen, können Sie die Tabelle auch in der Innungsgeschäftsstelle abrufen.