Aktuelles

Verbesserung der Förderung des Bundes für die Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung im Handwerk

Mit Wirkung vom 01.01.2007 werden die Zuschusspauschalen für die Teilnahme an Lehrgängen der überbetrieblichen Unterweisung angehoben.


Offenlegungspflicht von Unternehmensdaten: Drastische Verschärfung

Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 01. Januar 2007 in Kraft getreten.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Die bisherige Praxis von Unternehmern, Unternehmensdaten nur dann offen zu legen, wenn durch Dritte beim Handelsregister ein entsprechender Antrag gestellt wurde, kann unter Geltung dieses Gesetzes nicht mehr aufrechterhalten werden. Bei Nicht-Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen wird nun von Amts wegen immer ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Geschäftsführer oder die Gesellschaft selbst eingeleitet werden. Dabei droht die Festsetzung von Ordnungsgeldern in Höhe von bis zu € 25.000,00.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1.Januar 2007

Mit Datum vom 1. Janaur 2007 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 2,70 % (zuvor 1,95 %).

Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 7,70 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
10,70 % ***

Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 7,70 % ***
bei gewerblichen Kunden: 10,70 % ***


Neue Lohnnebenkosten zum Jahreswechsel

Das Gezerre um die Gesundheitsreform erreicht jetzt auch Ihr Unternehmen. Entgegen den Beschwichtigungen aus Berlin, werden die Krankenkassen mit zusätzlichen Kosten belastet, die sich auf den Beitragssatz auswirken.


Nochmals: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC ab 01.01.2007

Nach der endgültigen Festlegung der Ministerpräsidenten auf die Umsetzung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Geräte wird nunmehr zum 1. Januar 2007 insbesondere für PCs und UMTS-Mobiltelefone die Zahlung der Grundgebühr von 5,52 Euro pro Monat erforderlich.
Diese Gebühr entsteht maximal einmal pro Betriebsstandort. Sie entfällt ganz, wenn bereits herkömmliche Rundfunkgeräte am Betriebsstandort angemeldet sind.
Wir haben Sie bereits über diesen Sachverhalt informiert. Der ZDH hat für die Zukunft weitere Aktivitäten zur grundsätzlichen Reform der Rundfunkfinanzierung angekündigt.

Auf unserer Homepage finden Sie nunmehr umfassende Informationen hierzu:
Rundfunkgebuehrenpflicht_im_Handwerk.pdf


Änderung der Verzugszinsen

Die Europäische Zentralbank hat den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität mit Wirkung vom 5. Oktober 2006 auf 4,25 % erhöht.

Für Verträge auf der Basis der VOB/B, Fassung 2000, können Verzugszinsen von 9,25 % ohne Nachweis geltend gemacht werden.


Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ab 01.01.2007

Bekanntlich wird es nun doch dazu kommen, dass internetfähige Geräte mit einer Rund-funkgebühr belegt werden. Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 19. Oktober 2006 ei-nen Vorschlag der Rundfunkanstalten abgesegnet, der insbesondere folgende Auswirkungen für unsere Betriebe haben wird:

Wer und wie viel? Alle Betriebe, die bislang noch keine Rundfunkgeräte angemeldet haben, müssen ab 01.01.2007 monatlich eine Gebühr (als Radiogebühr) von 5,52 € für ihre internetfä-higen Geräte wie PCs oder UMTS-Handys oder UMTS-fähige PDAs (Personal Digital Assistent ) entrichten. Ursprünglich war eine Gebühr in Höhe von 17.02 € geplant.

Wichtig ist, dass die Gebühr nur dann fällig wird, wenn der jeweilige Betrieb bisher noch kein (herkömmliches) Radio oder keinen Fernseher angemeldet hatte. Im Gegensatz zur ursprüng-lich geplanten Auslegung des Staatsvertrages werden nunmehr auch betriebliche Autoradios als Befreiungsgrund angerechnet.


"Auftragsvergaben der öffentlichen Hand - Chancen und Risiken für den Mittelstand"

Im Namen der Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH laden wir Sie ganz herzlich zu einer Vortragsveranstaltung mit dem Thema "Auftragsvergaben der öffentlichen Hand - Chancen und Risiken für den Mittelstand" ein.
Die Veranstaltung findet am
Dienstag, 14. November 2006, um 18.00 Uhr,
im Konferenzraum des Technologie- und Gründerzentrums in Salzgitter-Bad,
Windmühlenbergstraße 20,
statt.
Dr. Peter Krug, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Baurecht, referiert über rechtliche Vorgaben und das Verfahren bei der Verabe von öffentlichen Aufträgen. Besondere Schwerpunkte hierbei sind Einzelheiten des öffentlichen Vergabeverfahrens und Angebotsoptimierung zur Chancenverbesserung auf den Zuschlag.
Für Fragen, die sich auf die kommunale Praxis beziehen, stehen Vertreter der Stadt Salzgitter zur Verfügung.

Die Wirtschafts- und Innovationsförderung würde sich über Ihre Anmeldung bis Freitag, 10.11.2006 freuen.
Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung unter Rufnummer 05341/90099 15; per Telefax: 05341/90099 11 oder per E-Mail: info@wis-salzgitter.de vor.


Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze

Ab sofort können kleine und mittlere niedersächsische Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Altbewerber und benachteiligte Bewerber schaffen, einen Zuschuss zu ihren Kosten des ersten Ausbildungsjahres beantragen.
Die Förderung soll möglichst vielen am Ausbildungsmarkt benachteiligten Bewerbern und Bewerberinnen einen Ausbildungsplatz vermitteln. Sie soll außerdem zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs der Unternehmen beitragen.


Reißender Absatz für „Winterspinat“

GOSLAR. Die Grünkohlsaison ist eröffnet: Weit mehr als 1.500 Portionen gingen am Sonntag beim Grünkohlfest der Goslarer Fleischer-Innung auf dem Marktplatz über den Ladentisch. Bereits vor 15 Uhr meldete Obermeister Friedrich Eckert: „Wir sind ausverkauft.“