Aktuelles

Fahrverbot in deutschen Städten: Müssen Sie draußen bleiben?

Das Befahren besonders abgasbelasteter Zonen in deutschen Städten soll in Zukunft Pkws und Lkws mit schlechten Abgas-Standards verwehrt bleiben. Was hat es damit auf sich und sind auch Fahrzeuge Ihres Betriebes betroffen?


Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Handwerk

Die Bestimmungen des Fahrpersonalrechts zur Festlegung und Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer führen immer wieder zu Irritationen innerhalb des Handwerks. Da aufgrund europäischer Bestimmungen seit dem 01. Mai 2006 für erstmalig neu zugelassene Fahrzeuge über 3,5 t die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachografen besteht, kommt es in letzter Zeit zu deutlicher vermehrten Kontrollen von Nutzfahrzeugen.


Kreishandwerkerschaft kritisiert SPD-Ausbildungsinitiative

Als kontraproduktiv und als ein falsches Signal gerade in Richtung der Jugendlichen bewertet der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen, Uwe Zinkler, die durch SPD Landtagsfraktion vorgestellte Initiative zur Schaffung von 10.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen.


Ausbildungsplätze im Handwerk

Für das Geschäftsjahr 2006 kann die Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen für Ihre Innungen ein positives Ergebnis bei der Besetzung von neuen Ausbildungsplätzen vermelden. Im Landkreis Goslar wurden insgesamt 254 Ausbildungsplätze, im Landkreis Wolfenbüttel 172 Ausbildungsplätze und in der Stadt Salzgitter 196 Ausbildungsplätze neu besetzt. Die Wolfenbütteler Kreislehrlingswartin, Friseurmeisterin Christa Rutter, zeigte sich über das Ergebnis zufrieden und regt einen intensiveren Gedankenaustausch der Lehrlingswarte an. "Wünschenswert wäre eine regionale Abstimmung in allen Gebietskörperschaften und das gemeinsame Streben, weitere Ausbildungsplätze zu schaffen."


Verbesserung der Förderung des Bundes für die Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung im Handwerk

Mit Wirkung vom 01.01.2007 werden die Zuschusspauschalen für die Teilnahme an Lehrgängen der überbetrieblichen Unterweisung angehoben.


Offenlegungspflicht von Unternehmensdaten: Drastische Verschärfung

Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 01. Januar 2007 in Kraft getreten.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Die bisherige Praxis von Unternehmern, Unternehmensdaten nur dann offen zu legen, wenn durch Dritte beim Handelsregister ein entsprechender Antrag gestellt wurde, kann unter Geltung dieses Gesetzes nicht mehr aufrechterhalten werden. Bei Nicht-Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen wird nun von Amts wegen immer ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Geschäftsführer oder die Gesellschaft selbst eingeleitet werden. Dabei droht die Festsetzung von Ordnungsgeldern in Höhe von bis zu € 25.000,00.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1.Januar 2007

Mit Datum vom 1. Janaur 2007 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 2,70 % (zuvor 1,95 %).

Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 7,70 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
10,70 % ***

Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 7,70 % ***
bei gewerblichen Kunden: 10,70 % ***


Neue Lohnnebenkosten zum Jahreswechsel

Das Gezerre um die Gesundheitsreform erreicht jetzt auch Ihr Unternehmen. Entgegen den Beschwichtigungen aus Berlin, werden die Krankenkassen mit zusätzlichen Kosten belastet, die sich auf den Beitragssatz auswirken.


Nochmals: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC ab 01.01.2007

Nach der endgültigen Festlegung der Ministerpräsidenten auf die Umsetzung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Geräte wird nunmehr zum 1. Januar 2007 insbesondere für PCs und UMTS-Mobiltelefone die Zahlung der Grundgebühr von 5,52 Euro pro Monat erforderlich.
Diese Gebühr entsteht maximal einmal pro Betriebsstandort. Sie entfällt ganz, wenn bereits herkömmliche Rundfunkgeräte am Betriebsstandort angemeldet sind.
Wir haben Sie bereits über diesen Sachverhalt informiert. Der ZDH hat für die Zukunft weitere Aktivitäten zur grundsätzlichen Reform der Rundfunkfinanzierung angekündigt.

Auf unserer Homepage finden Sie nunmehr umfassende Informationen hierzu:
Rundfunkgebuehrenpflicht_im_Handwerk.pdf


Änderung der Verzugszinsen

Die Europäische Zentralbank hat den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität mit Wirkung vom 5. Oktober 2006 auf 4,25 % erhöht.

Für Verträge auf der Basis der VOB/B, Fassung 2000, können Verzugszinsen von 9,25 % ohne Nachweis geltend gemacht werden.