Am Freitag, 2. Mai 2008, bleibt die Geschäftsstelle im Haus des Handwerks geschlossen. Wir sind am Montag, 5. Mai 2008, wieder für Sie da.
Am Freitag, 2. Mai 2008, bleibt die Geschäftsstelle im Haus des Handwerks geschlossen. Wir sind am Montag, 5. Mai 2008, wieder für Sie da.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) hat ergänzende Hinweise zum Landesvergabegesetz veröffentlicht und weist ausdrücklich darauf hin, dass laufende Ausschreibungen wegen des EuGH-Urteils nicht grundsätzlich aufzuheben seien.
Die in der Bundesrepublik gegenwärtig intensiv geführte Diskussion um dass Rauchverbot hat auch Konsequenzen für die Handwerksunternehmungen: Zum 1. September 2007 ist die Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf den Nichtraucherschutz geändert worden. Was bedeutet das konkret für den Unternehmer?
Bereits 44,5 % der in der Handwerkskammer registrierten Mitglieder besteht aus Betrieben, die keinen Handwerksmeister einstellen müssen. Diese Betriebe sind überwiegend sehr kleine "Ein-Mann-Betriebe ohne Mitarbeiter und ohne Lehrlinge".
Die rund 4.900 Meister-Betriebe sind im vergangenen Jahr nur um 49 Betriebe angestiegen, dabei sind 21 Betriebe im Friseurhandwerk gegründet worden. Kräftig stieg die Anzahl der zulassungsfreien Handwerke (z. B. Fliesenleger): 268 Betriebsgründungen erhöhten die erst seit 3 Jahren neu geschaffene Gruppe der zulassungsfreien Handwerke auf 1.772 Betriebe. Davon sind 725 Fliesenleger-Betriebe registriert. Noch größer ist die Zahl der handwerksähnlichen Betriebe mit 2.203 Betrieben, die um 126 Unternehmen im letzten Jahr angestiegen ist. Die Hälfte der neu eingetragenen Betriebe beschäftigt sich mit dem Einbau von genormten Fertigteilen.
Es zeigt sich, dass in der kreisfreien Stadt Braunschweig der höchste Anstieg an Betrieben war, dort allerdings nur 10 vollhandwerkliche Betriebe mit Meisterpflicht eingetragen wurden.
Ab Mai diesen Jahres bekommt jeder Bundesbürger die vom Gesetzgeber vorgesehene steuerliche Identifikationsnummer mitgeteilt. Jeder Bürger, angefangen vom Säugling, wird die steuerliche Identifikationsnummer erhalten. Das Bundeszentralamt für Steuern wird bis Ende Juli den Versand der neuen Identifikationsnummern vornehmen.
Die Nummer bleibt das gesamte Leben lang gültig und wird auch noch 20 Jahre über den Tod hinaus der Person zugeteilt bleiben. Dem Fiskus soll es damit erleichtert werden, über Ländergrenzen hinweg alle steuerlichen Vorfälle zuzuordnen.
Mit der steuerlichen Identifikationsnummer wird gleichfalls die von den Banken einzubehaltende Zinsabschlagsteuer registriert und ein Abgleich vorgenommen, ob die Zinsabschlagsteuer zu den erklärten Einkünften passt.
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass das Finanzamt die von Gewerbetreibenden veröffentlichten Internetseiten regelmäßig besucht und systematisch auswertet. Neu dürfte sein, dass sich die Finanzämter auch mit längst gelöschten Seiten und Daten befassen, ohne dass die Betreiber von Internetauftritten dieses verhindern könnten. Interessant dürfte sein, dass auch Mitbewerber Zugriff auf bereits gelöschte Internetdaten der Unternehmen mit eigenen Internetauftritten haben. Entscheidend ist, dass die Informationen irgendwann einmal eingestellt wurden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat uns kurzfristig darüber unterrichtet, dass die neue Fahrpersonalverordnung am 30.1.2008 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 4 veröffentlicht wird. Die Verordnung tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Alle im ZDH Rundschreiben vom 13.12.2007 genannten Neuregelungen, die durch die Veränderungswünsche des Bundesrats notwendig wurden, wurden nach Angaben des Bundesministeriums im endgültigen Verordnungstext übernommen.
Erste Ordnungsgeldverfahren werden in diesen Tagen durch das Bundesamt für Justiz gegen Unternehmen eingeleitet, die ihre Rechnungsunterlagen für das nach dem 31. Dezember 2005 beginnende Geschäftsjahr noch nicht veröffentlicht haben. Der elektronische Bundesanzeiger veröffentlicht unter der Adresse www.unternehmensregister.de die offenzulegenden Teile der Jahresabschlüsse.
Es gibt im Laufe des Berufslebens viele Gründe, die die Ausübung eines Vollzeitarbeitsver-hältnisses ganz oder phasenweise unmöglich machen. Die klassische Teilzeitarbeit ist sicherlich noch die häufigste Form. Bei ihr ist die wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber niedriger als die der Vollzeitarbeitnehmer mit in der Regel wöchentlich 39 Stunden. Die Ausgestaltung von Teilzeitarbeitsplätzen ist zwischenzeitlich aber äußerst vielschichtig. So hat sich in den letzten Jahren immer stärker die Praxis entwickelt, dass zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse - jeweils mit Lohnsteuerkarte - mit verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander bestehen.
In wenigen Tagen ist es wieder soweit - zahlreiche Auszubildende werden die Ausbildungszeit mit dem Ablegen der Gesellenprüfung beenden. Das Bundesarbeitsgericht hat im Oktober in einem Urteil Neuerungen festgesetzt, die für befristete Arbeitsverträge für Junggesellen gelten.