Aktuelles

Inkrafttreten der Fahrpersonalverordnung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat uns kurzfristig darüber unterrichtet, dass die neue Fahrpersonalverordnung am 30.1.2008 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 4 veröffentlicht wird. Die Verordnung tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Alle im ZDH Rundschreiben vom 13.12.2007 genannten Neuregelungen, die durch die Veränderungswünsche des Bundesrats notwendig wurden, wurden nach Angaben des Bundesministeriums im endgültigen Verordnungstext übernommen.


Der Fiskus filzt auch Internetmüll

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass das Finanzamt die von Gewerbetreibenden veröffentlichten Internetseiten regelmäßig besucht und systematisch auswertet. Neu dürfte sein, dass sich die Finanzämter auch mit längst gelöschten Seiten und Daten befassen, ohne dass die Betreiber von Internetauftritten dieses verhindern könnten. Interessant dürfte sein, dass auch Mitbewerber Zugriff auf bereits gelöschte Internetdaten der Unternehmen mit eigenen Internetauftritten haben. Entscheidend ist, dass die Informationen irgendwann einmal eingestellt wurden.


Unternehmensregister

Erste Ordnungsgeldverfahren werden in diesen Tagen durch das Bundesamt für Justiz gegen Unternehmen eingeleitet, die ihre Rechnungsunterlagen für das nach dem 31. Dezember 2005 beginnende Geschäftsjahr noch nicht veröffentlicht haben. Der elektronische Bundesanzeiger veröffentlicht unter der Adresse www.unternehmensregister.de die offenzulegenden Teile der Jahresabschlüsse.


Jeder Bürger erhält eine Nummer

Ab Mai diesen Jahres bekommt jeder Bundesbürger die vom Gesetzgeber vorgesehene steuerliche Identifikationsnummer mitgeteilt. Jeder Bürger, angefangen vom Säugling, wird die steuerliche Identifikationsnummer erhalten. Das Bundeszentralamt für Steuern wird bis Ende Juli den Versand der neuen Identifikationsnummern vornehmen.

Die Nummer bleibt das gesamte Leben lang gültig und wird auch noch 20 Jahre über den Tod hinaus der Person zugeteilt bleiben. Dem Fiskus soll es damit erleichtert werden, über Ländergrenzen hinweg alle steuerlichen Vorfälle zuzuordnen.

Mit der steuerlichen Identifikationsnummer wird gleichfalls die von den Banken einzubehaltende Zinsabschlagsteuer registriert und ein Abgleich vorgenommen, ob die Zinsabschlagsteuer zu den erklärten Einkünften passt.


Teilarbeitslosengeld - ein gesetzlicher Anspruch, der kaum wahrgenommen wird -

Es gibt im Laufe des Berufslebens viele Gründe, die die Ausübung eines Vollzeitarbeitsver-hältnisses ganz oder phasenweise unmöglich machen. Die klassische Teilzeitarbeit ist sicherlich noch die häufigste Form. Bei ihr ist die wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber niedriger als die der Vollzeitarbeitnehmer mit in der Regel wöchentlich 39 Stunden. Die Ausgestaltung von Teilzeitarbeitsplätzen ist zwischenzeitlich aber äußerst vielschichtig. So hat sich in den letzten Jahren immer stärker die Praxis entwickelt, dass zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse - jeweils mit Lohnsteuerkarte - mit verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander bestehen.


Befristete Arbeitsverträge für Junggesellen

In wenigen Tagen ist es wieder soweit - zahlreiche Auszubildende werden die Ausbildungszeit mit dem Ablegen der Gesellenprüfung beenden. Das Bundesarbeitsgericht hat im Oktober in einem Urteil Neuerungen festgesetzt, die für befristete Arbeitsverträge für Junggesellen gelten.


Wird Schwarzarbeitsbekämpfung für Kommunen wieder attraktiver ?

Die Landtagsabgeordnete Dorothée Prüssner hat am vergangenen Dienstag die Vertreter der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen zu einem Gespräch mit dem Präsidenten der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen und Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Landtages, Karl- Heinz Bley zusammen gebracht. Die Zukunft der beruflichen Bildung in den Flächenlandkreisen, die Mindestlohn - Diskussion und die Bekämpfung der Schwarzarbeit standen dabei im Mittelpunkt des über zweistündigen Gesprächs. Kreishandwerksmeister Jürgen Wolf konnte mit Befriedigung feststellen, dass das Land Niedersachsen offenbar zukünftig bereit ist, wegen Schwarzarbeit verhängte Bußgelder bei der kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörde zu belassen.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Januar 2008

Mit Datum vom 1. Januar 2008 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 3,32 % (zuvor 3,19 %).
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 8,32 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
11,32 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 8,32 % ***
bei gewerblichen Kunden: 11,32 % ***


Richters Altstadtbäckerei aus Wolfenbüttel gewinnt 2. Preis im Energie-Wettbewerb der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer Braunschweig und die Volksbank Braunschweig-Wolfsburg hat einen Energiewettbewerb ausgeschrieben, bei dem am 26. November 2007 Präsident Hans-Georg Sander in den Räumen der Volksbank Braunschweig-Wolfsburg die Prämierung der siegreichen Betriebe vornahm. Knapp hinter der siegreichen Elektrofirma Scholz belegte der Betrieb von Obermeister Carsten Richter den mit 2.000 € dotierten 2. Platz.


Forderungsverjährung zum 31. Dezember 2007

Zum 31. Dezember 2007 droht bei vielen Handwerksbetrieben die Verjährung alter Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2004.