Aktuelles

Arbeitslosengeldanspruch für über 50-jährige verlängert

Rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhalten Arbeitnehmer ab Vollendung des 50. Lebensjahres nach einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis von insgesamt mindestens 30 Monaten Dauer für einen Zeitraum von 15 Monaten Arbeitslosengeld (bisher 12 Monate). Ab Vollendung des 58. Lebensjahres wird die bisherige Bezugsdauer von 18 auf 24 Monate verlängert.


Angabepflichten im Impressum

Im Tischlerhandwerk hat es bereits Serienabmahnungen wegen fehlender bzw. fehlerhafter Impressumsangaben auf Webseiten gegeben. Um dies (insbesondere hinsichtlich derjenigen Mitglieder mit eigener Webseite) zu vermeiden, stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite www.kh-son.de im Downloadbereich unter der Rubrik „Sonstiges“ das „Merkblatt zur Impressumspflicht auf Internetseiten“ des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zur Verfügung.


Handwerkskammer warnt vor Trickbetrügern

Werbeanrufe durch ein „Institut für Handwerk und Gewerbe“

Die Handwerkskammer Braunschweig weist darauf hin, dass sich derzeit ein Unternehmen telefonisch als Handwerkskammer ausgibt und so versucht, aushangpflichtige Gesetze völlig überteuert zu vertreiben.


Haus des Handwerks am 2. Mai geschlossen

Am Freitag, 2. Mai 2008, bleibt die Geschäftsstelle im Haus des Handwerks geschlossen. Wir sind am Montag, 5. Mai 2008, wieder für Sie da.


Landesvergabegesetz - Aufhebung von Ausschreibungen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) hat ergänzende Hinweise zum Landesvergabegesetz veröffentlicht und weist ausdrücklich darauf hin, dass laufende Ausschreibungen wegen des EuGH-Urteils nicht grundsätzlich aufzuheben seien.


Rauchen im Betrieb

Die in der Bundesrepublik gegenwärtig intensiv geführte Diskussion um dass Rauchverbot hat auch Konsequenzen für die Handwerksunternehmungen: Zum 1. September 2007 ist die Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf den Nichtraucherschutz geändert worden. Was bedeutet das konkret für den Unternehmer?


Bei der Handwerkskammer Braunschweig haben sich die Mitgliedsstrukturen erheblich verschoben:

Bereits 44,5 % der in der Handwerkskammer registrierten Mitglieder besteht aus Betrieben, die keinen Handwerksmeister einstellen müssen. Diese Betriebe sind überwiegend sehr kleine "Ein-Mann-Betriebe ohne Mitarbeiter und ohne Lehrlinge".

Die rund 4.900 Meister-Betriebe sind im vergangenen Jahr nur um 49 Betriebe angestiegen, dabei sind 21 Betriebe im Friseurhandwerk gegründet worden. Kräftig stieg die Anzahl der zulassungsfreien Handwerke (z. B. Fliesenleger): 268 Betriebsgründungen erhöhten die erst seit 3 Jahren neu geschaffene Gruppe der zulassungsfreien Handwerke auf 1.772 Betriebe. Davon sind 725 Fliesenleger-Betriebe registriert. Noch größer ist die Zahl der handwerksähnlichen Betriebe mit 2.203 Betrieben, die um 126 Unternehmen im letzten Jahr angestiegen ist. Die Hälfte der neu eingetragenen Betriebe beschäftigt sich mit dem Einbau von genormten Fertigteilen.

Es zeigt sich, dass in der kreisfreien Stadt Braunschweig der höchste Anstieg an Betrieben war, dort allerdings nur 10 vollhandwerkliche Betriebe mit Meisterpflicht eingetragen wurden.


Unternehmensregister

Erste Ordnungsgeldverfahren werden in diesen Tagen durch das Bundesamt für Justiz gegen Unternehmen eingeleitet, die ihre Rechnungsunterlagen für das nach dem 31. Dezember 2005 beginnende Geschäftsjahr noch nicht veröffentlicht haben. Der elektronische Bundesanzeiger veröffentlicht unter der Adresse www.unternehmensregister.de die offenzulegenden Teile der Jahresabschlüsse.


Der Fiskus filzt auch Internetmüll

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass das Finanzamt die von Gewerbetreibenden veröffentlichten Internetseiten regelmäßig besucht und systematisch auswertet. Neu dürfte sein, dass sich die Finanzämter auch mit längst gelöschten Seiten und Daten befassen, ohne dass die Betreiber von Internetauftritten dieses verhindern könnten. Interessant dürfte sein, dass auch Mitbewerber Zugriff auf bereits gelöschte Internetdaten der Unternehmen mit eigenen Internetauftritten haben. Entscheidend ist, dass die Informationen irgendwann einmal eingestellt wurden.


Inkrafttreten der Fahrpersonalverordnung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat uns kurzfristig darüber unterrichtet, dass die neue Fahrpersonalverordnung am 30.1.2008 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 4 veröffentlicht wird. Die Verordnung tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Alle im ZDH Rundschreiben vom 13.12.2007 genannten Neuregelungen, die durch die Veränderungswünsche des Bundesrats notwendig wurden, wurden nach Angaben des Bundesministeriums im endgültigen Verordnungstext übernommen.