06.02.2007

Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Handwerk

Die Bestimmungen des Fahrpersonalrechts zur Festlegung und Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer führen immer wieder zu Irritationen innerhalb des Handwerks. Da aufgrund europäischer Bestimmungen seit dem 01. Mai 2006 für erstmalig neu zugelassene Fahrzeuge über 3,5 t die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachografen besteht, kommt es in letzter Zeit zu deutlicher vermehrten Kontrollen von Nutzfahrzeugen.

Dabei stellt sich häufig heraus, dass Handwerksbetriebe auch mit Fahrzeugen für den Bereich 2,8 t bis 3,5 t die strengen Regelungen des deutschen und europäischen Fahrpersonalrechts zum Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten überschreiten. Die Regelungen sind zwar vorrangig zur Sicherung des Fernverkehrs gedacht. Aufgrund der sehr eng ausgelegten Ausnahmebestimmungen sind vielfach jedoch auch Handwerker von Nachweispflichten betroffen.
Der ZDH hat daher ein Merkblatt entwickelt, das ausführlich Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer beinhaltet.
Das Merkblatt finden Sie auf unserer Internetseite
in der Rubrik Downloads unter "Sonstige" .