14.02.2007

Fahrverbot in deutschen Städten: Müssen Sie draußen bleiben?

Das Befahren besonders abgasbelasteter Zonen in deutschen Städten soll in Zukunft Pkws und Lkws mit schlechten Abgas-Standards verwehrt bleiben. Was hat es damit auf sich und sind auch Fahrzeuge Ihres Betriebes betroffen?

Vor sieben Jahren hat die EU eine Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität erlassen, wonach die Belastung der Luft mit Feinstaub einen Grenzwert (50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft) nur an höchstens 35 Tagen im Jahr überschreiten darf. Um Fahrverbote aussprechen zu können, beschloss die Bundesregierung im Mai 2006 die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" (Plakettenverordnung). Am 1. März 2007 tritt diese in Kraft. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkws, Lkws und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe.

Die Bundesländer müssen Luftreinhaltepläne aufstellen, mit denen auch lokale Verkehrsbeschränkungen angeordnet werden dürfen. Auf Basis dieser Pläne können dann die Kommunen exakt festlegen, welche Straßen oder Regionen in welchem Umfang befahren werden dürfen. Stark feinstaubbelastete Gebiete können als "Umweltzone" deklariert werden, in der für bestimmte Autos Fahrverbote gelten.
Wie sind Verbotszonen erkennbar?
Die Umweltzonen werden mit Schildern gekennzeichnet. Ein Zusatzschild zeigt die zur Zufahrt nötigen Plakettenfarben. Übrigens: Auch Autos und Lkw aus dem Ausland brauchen eine Plakette, wenn sie in Verbotszonen fahren sollen.

Was kosten Verstöße?
Wer ohne Plakette in eine Verbotszone einfährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wichtig: Es besteht keine generelle Plakettenpflicht. Nur wer tatsächlich in einer "Umweltzone" fahren will, benötigt den Aufkleber.

Wo gibt's die Plaketten und was kosten sie?
Die Plaketten gibt es bei den Zulassungsbehörden und überall dort, wo die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden kann - die Kosten ermittelt jeder Betrieb individuell.

Welche Plakette bekommt Ihr Fahrzeug?
Im alten Fahrzeugschein finden Halter die entscheidende Schlüsselnummer bei "zu 1", in der neuen Zulassungsbescheinung unter "14.1" - wichtig sind jeweils die letzten beiden Stellen.

Beispiel alter Fahrzeugschein:
Steht unter "zu 1" die Nummer 010214, dann entspricht das dem Emissionsschlüssel 14.

Beispiel neue Fahrzeugpapiere:
Steht unter der Ziffer "14.1" die Nummer 0473, handelt es sich um Emissionsschlüssel 73.

Die genaue Liste aller Schlüsselnummern sind auch in einem Merkblatt des ADAC aufgeführt.Das Merkblatt finden Sie auf unserer Internetseite
in der Rubrik Downloads unter "Sonstige" .