Aktuelles

Bauabzugsteuer ist womöglich rechtswidrig

Wer Bauleistungen in Auftrag gibt, muss 15 % des Rechnungsbetrags ans Finanzamt abführen, wenn der Bauunternehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegt (§§ 48 ff. EStG). Möglicherweise wird diese Regelung gekippt, weil sie nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg gegen europäisches Recht verstößt.
Ein Auftraggeber hatte vergessen, die Bauabzugsteuer einzubehalten. Das Finanzamt erließ darauf einen Haftungsbescheid, doch der Auftraggeber erreichte eine Aussetzung der Vollziehung.
Die Finanzrichter sahen in der Bauabzugsteuer eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs. Die EG-Beitreibungsrichtlinie stelle ausreichend sicher, dass auch ausländische Bauunternehmen ihre Steuern zahlen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Revision beim BFH ist zugelassen. Vorläufig sollte man sich also weiterhin eine Freistellungsbescheinigung vorlegen lassen oder die Bauabzugsteuer abführen.
(FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008, Az. 13 V 9389/07)


Ja zum Grünen Pfeil

Mit der Aktion "Ja zum Grünen Pfeil" soll das Ampelschild mit dem grünen Pfeil auf schwarzem Grund weiter verbreitet werden. Dieses Schild erlaubt nach dem Anhalten das Abbiegen nach rechts auch bei rot geschalteter Ampel und fördert den Verkehrsfluss und die Energieeffizienz.

www.gruener-pfeil.de ist ein Internetauftritt des Kfz-Gewerbes, mit dem Autofahrer online neue grüne Pfeilkreuzungen vorschlagen können. Der Betreiber der Internetseite wird dann die Vorschläge an die Kommunen weiterleiten.

Eine sinnvolle Aktivität, um den Verkehrsfluss zu verbessern, schneller zur Baustelle zu kommen und Personalkosten effizienter einzusetzen - Sie als Unternehmer können helfen, die Kommunen stärker zum Einsatz der Neuregelungen nach Änderung der StVZO zu bewegen.


Schwarzarbeitsstatistik 2007

Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die Schwarzarbeitsstatistik 2007 vorgelegt. Danach wurden im Bezirk der Regierungsvertretung Braunschweig 576 Verfahren neu eingeleitet, von denen 362 Verfahren eingestellt wurden. In 2007 wurden 220 Bußgeldbescheide erlassen und 458.166,54 € Bußgelder festgesetzt; von diesem Betrag sind 335.891,31 € den Kommunen zugeflossen.


Ausbildungsbonus verabschiedet

Rechtzeitig vor dem Start des neuen Ausbildungsjahres hat der Deutsche Bundestag die Einführung eines Ausbildungsbonus für sogenannte Altbewerber beschlossen und Anfang Juli hat das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" den Bundesrat passiert, das am 1.August diesen Jahres in Kraft getreten ist.


„Konjunkturbremse Energiekosten?“ ZDH-Online-Umfrage zu den Auswirkungen der steigenden Energiekosten

Die stark steigenden Energiekosten sind eine schwere Hypothek für die Volkswirtschaft. Mit den in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegenen Ölpreisen haben sich auch andere Energieträger wie Erdgas, Kraftstoffe und Strom ganz erheblich verteuert. Die erhöhten Kosten belasten nicht nur die privaten Haushalte, sondern auch die Handwerksbetriebe in bisher nicht bekanntem Ausmaß.


Bindung der Kommunen an die VOB/A

Einen schönen Lobbyerfolg kann jetzt die Landesvereinigung Bauwirtschaft für sich verbuchen:

Die Neigung der Landesregierung, die VOB-Bindung der Kommunen dauerhaft festzuschreiben, war zeitweise nicht sehr ausgeprägt. Das zusätzliche mögliche Auslaufen des Landesvergabegesetzes als Folge der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hätte dann zur Folge, dass es künftig keine gesetzliche Bindung der Kommunen an die VOB/A gegeben hätte. In zahllosen Gesprächen mit Vertretern der Landesregierung auch bei den Diskussionsveranstaltungen im Vorwahlkampf in Niedersachsen hat die Landesvereinigung Bauwirtschaft die Position unserer Verbände sehr deutlich vertreten.

Wie die Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft, C. Höltkemeier, jetzt mitteilte, konnte der Konsens bei den beteiligten Ministerien erzielt werden, dass die gesetzliche Bindung wieder hergestellt wird. Der Innenminister wird also auch zukünftig die Kommunen zur Einhaltung der VOB/A verpflichten. Voraussetzung ist, dass die dafür erforderliche Änderung in der Niedersächsischen Gemeindeordnung noch vom Landtag verabschiedet wird. Damit ist noch im Verlaufe diesen Jahres zu rechnen.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Juli 2008

Mit Datum vom 1. Juli 2008 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 3,19 % (zuvor 3,32 %).
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 8,19 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
11,19 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 8,19 % ***
bei gewerblichen Kunden: 11,19 % ***


Ab 1. Juli 2008 in Kraft: Erhöhter Beitrag zur Pflegeversicherung und „Pflegezeitgesetz”

Zum 01. Juli 2008 tritt das von der „Großen Koalition” aus CDU/CSU und SPD beschlossene „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz” in Kraft. Neben Veränderungen im Bereich der Pflegeversicherung, u.a. Ausweitungen und Erhöhungen im Leistungsbereich, beinhaltet das Gesetz vor allem zwei Punkte: Beitragssatzerhöhung zur Pflegeversicherung um 0,25%-Punkte sowie die Einführung eines sog. „Pflegezeitgesetzes” (PflegeZG).


Die Urlaubszeit beginnt ... Haben Sie ausreichend Warnwesten im Fahrzeug?

Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes macht darauf aufmerksam, dass in unseren Nachbarländern teilweise weitergehende Bestimmungen bezüglich des Mitführens von Warnwesten bestehen, als wir das in Deutschland kennen. Während in Deutschland und Tschechien die Warnwesten nur in gewerblich eingesetzten Fahrzeugen bereitgehalten werden müssen, sind in den nachfolgend genannten Ländern vor Verlassen des Fahrzeuges bei Pannen oder Unfällen Warnwesten anzulegen: Belgien, Bulgarien, Finnland, Italien, Kroatien, Serbien / Montenegro, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien. In Frankreich besteht die Warnwesten-Pflicht ab Juli 2008, in Luxemburg ab Juni 2008. In Rumänien sind nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t von der Mitführung von Warnwesten betroffen, in Ungarn sind die Warnwesten bei Dunkelheit oder schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften für Autofahrer, Mitfahrer im Auto, Fußgänger und Radfahrer verpflichtend vorgeschrieben.

Der Verband teilt mit, dass in den Fahrzeugen für jeden Insassen eine Warnweste vorgehalten werden muss. Sofern die Anzahl an Warnwesten nicht mitgeführt wird, werden teilweise empfindliche Geldbußen verhängt.


Arbeitslosengeldanspruch für über 50-jährige verlängert

Rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhalten Arbeitnehmer ab Vollendung des 50. Lebensjahres nach einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis von insgesamt mindestens 30 Monaten Dauer für einen Zeitraum von 15 Monaten Arbeitslosengeld (bisher 12 Monate). Ab Vollendung des 58. Lebensjahres wird die bisherige Bezugsdauer von 18 auf 24 Monate verlängert.