Aktuelles

Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Juli 2008

Mit Datum vom 1. Juli 2008 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 3,19 % (zuvor 3,32 %).
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 8,19 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
11,19 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 8,19 % ***
bei gewerblichen Kunden: 11,19 % ***


Ab 1. Juli 2008 in Kraft: Erhöhter Beitrag zur Pflegeversicherung und „Pflegezeitgesetz”

Zum 01. Juli 2008 tritt das von der „Großen Koalition” aus CDU/CSU und SPD beschlossene „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz” in Kraft. Neben Veränderungen im Bereich der Pflegeversicherung, u.a. Ausweitungen und Erhöhungen im Leistungsbereich, beinhaltet das Gesetz vor allem zwei Punkte: Beitragssatzerhöhung zur Pflegeversicherung um 0,25%-Punkte sowie die Einführung eines sog. „Pflegezeitgesetzes” (PflegeZG).


Die Urlaubszeit beginnt ... Haben Sie ausreichend Warnwesten im Fahrzeug?

Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes macht darauf aufmerksam, dass in unseren Nachbarländern teilweise weitergehende Bestimmungen bezüglich des Mitführens von Warnwesten bestehen, als wir das in Deutschland kennen. Während in Deutschland und Tschechien die Warnwesten nur in gewerblich eingesetzten Fahrzeugen bereitgehalten werden müssen, sind in den nachfolgend genannten Ländern vor Verlassen des Fahrzeuges bei Pannen oder Unfällen Warnwesten anzulegen: Belgien, Bulgarien, Finnland, Italien, Kroatien, Serbien / Montenegro, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien. In Frankreich besteht die Warnwesten-Pflicht ab Juli 2008, in Luxemburg ab Juni 2008. In Rumänien sind nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t von der Mitführung von Warnwesten betroffen, in Ungarn sind die Warnwesten bei Dunkelheit oder schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften für Autofahrer, Mitfahrer im Auto, Fußgänger und Radfahrer verpflichtend vorgeschrieben.

Der Verband teilt mit, dass in den Fahrzeugen für jeden Insassen eine Warnweste vorgehalten werden muss. Sofern die Anzahl an Warnwesten nicht mitgeführt wird, werden teilweise empfindliche Geldbußen verhängt.


Arbeitslosengeldanspruch für über 50-jährige verlängert

Rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhalten Arbeitnehmer ab Vollendung des 50. Lebensjahres nach einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis von insgesamt mindestens 30 Monaten Dauer für einen Zeitraum von 15 Monaten Arbeitslosengeld (bisher 12 Monate). Ab Vollendung des 58. Lebensjahres wird die bisherige Bezugsdauer von 18 auf 24 Monate verlängert.


Angabepflichten im Impressum

Im Tischlerhandwerk hat es bereits Serienabmahnungen wegen fehlender bzw. fehlerhafter Impressumsangaben auf Webseiten gegeben. Um dies (insbesondere hinsichtlich derjenigen Mitglieder mit eigener Webseite) zu vermeiden, stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite www.kh-son.de im Downloadbereich unter der Rubrik „Sonstiges“ das „Merkblatt zur Impressumspflicht auf Internetseiten“ des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zur Verfügung.


Handwerkskammer warnt vor Trickbetrügern

Werbeanrufe durch ein „Institut für Handwerk und Gewerbe“

Die Handwerkskammer Braunschweig weist darauf hin, dass sich derzeit ein Unternehmen telefonisch als Handwerkskammer ausgibt und so versucht, aushangpflichtige Gesetze völlig überteuert zu vertreiben.


Haus des Handwerks am 2. Mai geschlossen

Am Freitag, 2. Mai 2008, bleibt die Geschäftsstelle im Haus des Handwerks geschlossen. Wir sind am Montag, 5. Mai 2008, wieder für Sie da.


Landesvergabegesetz - Aufhebung von Ausschreibungen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) hat ergänzende Hinweise zum Landesvergabegesetz veröffentlicht und weist ausdrücklich darauf hin, dass laufende Ausschreibungen wegen des EuGH-Urteils nicht grundsätzlich aufzuheben seien.


Rauchen im Betrieb

Die in der Bundesrepublik gegenwärtig intensiv geführte Diskussion um dass Rauchverbot hat auch Konsequenzen für die Handwerksunternehmungen: Zum 1. September 2007 ist die Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf den Nichtraucherschutz geändert worden. Was bedeutet das konkret für den Unternehmer?


Bei der Handwerkskammer Braunschweig haben sich die Mitgliedsstrukturen erheblich verschoben:

Bereits 44,5 % der in der Handwerkskammer registrierten Mitglieder besteht aus Betrieben, die keinen Handwerksmeister einstellen müssen. Diese Betriebe sind überwiegend sehr kleine "Ein-Mann-Betriebe ohne Mitarbeiter und ohne Lehrlinge".

Die rund 4.900 Meister-Betriebe sind im vergangenen Jahr nur um 49 Betriebe angestiegen, dabei sind 21 Betriebe im Friseurhandwerk gegründet worden. Kräftig stieg die Anzahl der zulassungsfreien Handwerke (z. B. Fliesenleger): 268 Betriebsgründungen erhöhten die erst seit 3 Jahren neu geschaffene Gruppe der zulassungsfreien Handwerke auf 1.772 Betriebe. Davon sind 725 Fliesenleger-Betriebe registriert. Noch größer ist die Zahl der handwerksähnlichen Betriebe mit 2.203 Betrieben, die um 126 Unternehmen im letzten Jahr angestiegen ist. Die Hälfte der neu eingetragenen Betriebe beschäftigt sich mit dem Einbau von genormten Fertigteilen.

Es zeigt sich, dass in der kreisfreien Stadt Braunschweig der höchste Anstieg an Betrieben war, dort allerdings nur 10 vollhandwerkliche Betriebe mit Meisterpflicht eingetragen wurden.