Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes macht darauf aufmerksam, dass in unseren Nachbarländern teilweise weitergehende Bestimmungen bezüglich des Mitführens von Warnwesten bestehen, als wir das in Deutschland kennen. Während in Deutschland und Tschechien die Warnwesten nur in gewerblich eingesetzten Fahrzeugen bereitgehalten werden müssen, sind in den nachfolgend genannten Ländern vor Verlassen des Fahrzeuges bei Pannen oder Unfällen Warnwesten anzulegen: Belgien, Bulgarien, Finnland, Italien, Kroatien, Serbien / Montenegro, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien. In Frankreich besteht die Warnwesten-Pflicht ab Juli 2008, in Luxemburg ab Juni 2008. In Rumänien sind nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t von der Mitführung von Warnwesten betroffen, in Ungarn sind die Warnwesten bei Dunkelheit oder schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften für Autofahrer, Mitfahrer im Auto, Fußgänger und Radfahrer verpflichtend vorgeschrieben.
Der Verband teilt mit, dass in den Fahrzeugen für jeden Insassen eine Warnweste vorgehalten werden muss. Sofern die Anzahl an Warnwesten nicht mitgeführt wird, werden teilweise empfindliche Geldbußen verhängt.