Aktuelles

Boulettenball am 09. Januar 2010 in der Lindenhalle in Wolfenbüttel

Am 09. Januar 2010 feiern wir in der Lindenhalle in Wolfenbüttel unseren alljährlichen Boulettenball.


Insolvenzumlage steigt auf Rekordhöhe

Auf Arbeitgeber kommen in den nächsten Monaten deutlich höhere Ausgaben zu: Die Arbeitgeberumlage für das Insolvenzgeld steigt zum 1.1.2010 von 0,1 % auf 0,41 % der Bruttolöhne

Der ab dem 1.1.2010 geltende Umlagesatz für das Insolvenzgeld von 0,41 % der Bruttolöhne ist durch Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 5.11.2009 festgesetzt worden. Mit dieser Umlage werden die Aufwendungen für das Insolvenzgeld einschließlich des von der Bundesagentur für Arbeit gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeitrags gedeckt. Die Bundesregierung rechnet für 2010 mit einer ähnlichen Insolvenz- und Ausgabenentwicklung wie 2009. Aufgrund der deutlich niedrigen Umlage für 2009 ist es in diesem Jahr zu einer Unterdeckung von knapp 1,1 Milliarden Euro gekommen.

Für einen Mitarbeiter, der 2.100 EUR brutto im Monat verdient, werden im nächsten Jahr vom Arbeitgeber statt 25,20 EUR stolze 103,32 EUR zu bezahlen sein. Die Lohnnebenkosten steigen also wieder einmal an.


30 % Sonderbeitrag soll am 16. Dezember 2009 in Braunschweig beschlossen werden

Ganze 5 Zeilen lang war der Bericht im überregionalen Teil der Braunschweiger Zeitung über die Vollversammlung der Handwerkskammer in Lüneburg. Dort beschlossen die Mitglieder einstimmig - bei vier Enthaltungen - die Harmonisierung der Beiträge zwischen den alten Bezirken Braunschweig und Lüneburg-Stade. Für 32,3 % der Mitglieder im Bezirk Braunschweig wird es damit im nächsten Jahr teurer. Hauptgeschäftsführer Otto Schlieckmann führte aus, dass diese Erhöhung je Betrieb aber nur höchstens 140 € jährlich ausmache.

Die Entscheidung über den Sonderbeitrag in Höhe von 30 % der Pflichtbeiträge für einen Teil der Handwerkskammer-Pflichtmitglieder wurde auf den 16. Dezember 2009 verschoben. Präsident Schneider sagte, dass der Vorstand diesen Sonderbeitrag dann einführen wolle. Sein Wunsch sei es aber, die Kritiker der zusätzlichen Belastung aus Pflichtbeiträgen bis zum 16. Dezember 2009 zu überzeugen, sodass die Entscheidung von allen Mitgliedern der Vollversammlung getragen werden könne. Dazu hat der Vorstand der Handwerkskammer eine Sonderkommission gebildet, der aus unserer Region Kreishandwerksmeister Herbert Lindhofer angehört.

Die Kritik der Kreishandwerkerschaften für die Bezirke Goslar, Helmstedt, Peine, Salzgitter und Wolfenbüttel wurde damit zumindest im Vorstand zur Kenntnis genommen. Die Mitglieder der Arbeitgeberseite in der Vollversammlung berichteten, dass die Handwerkskammer-Verwaltung keinerlei Musterberechnungen für die Erhebung der Beiträge, die Weitergabe der aus den Sonderbeiträgen erwarteten 2,3 Millionen € an die Ausbildungsbetriebe und die künftig festzusetzenden einheitlichen Gebühren für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung bekannt geben konnte. Es steht auch noch nicht fest, wie viele überbetriebliche Lehrgänge nach der fusionsbedingten Vereinheitlichung überhaupt beschickt werden müssen. Das soll nun gegenüber der Sonderkommission berichtet werden und die von Präsident Schneider angekündigte Beschlussfassung über den Sonderbeitrag am 16. Dezember 2009 in Braunschweig ermöglichen.


Keine Neuigkeiten in Sachen Beitragserhöhungen!

Aufgrund der Protestschreiben unserer Mitglieder gegen die von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade beabsichtigten Beitragserhöhungen stand Präsident Sander früher als geplant für ein Gespräch mit der Kreishandwerkerschaft zur Verfügung. In dem Gespräch teilte die Kammerverwaltung mit, dass „lediglich“ 32,3 % der Mitglieder der Handwerkskammer durch die Beitrags-Harmonisierung höhere Beiträge in 2010 zahlen würden.

Der darüber hinaus geplante Sonderbeitrag in Höhe von 30 % des Pflichtbeitrages zur Handwerkskammer, der handwerkspolitisch gewollt sei, solle von ca. 6.700 der 8.000 im Altkammerbezirk ansässigen Mitgliedsbetrieben erhoben werden. Die Einnahmen aus diesen Beiträgen (2,376 Millionen € im gesamten Handwerkskammerbezirk) würden sodann auch ca. 1.850 Betrieben im Bezirk Braunschweig zugute kommen.

Über Höhe und Umfang der Kostenentlastung für die begünstigten Ausbildungsbetriebe konnte die Kammerverwaltung keine konkreten Angaben machen, da bislang keine einheitlichen Gebühren für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) festgesetzt sind. Unstreitig ist, dass in den beiden Altbezirken die Kosten für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung unterschiedlich kalkuliert sind. Bei den angebotenen Lehrgängen bestehen Preisdifferenzen bis zu 200,-- €. Sollte der Kammervorstand auch höhere Gebühren für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung beschließen, könnte die Subventionierung der ÜLU-Kosten für viele Ausbildungsbetriebe ein "Nullsummenspiel" werden.

Exaktere Angaben konnte die Kammerverwaltung in dem am gestrigen Tage geführten zweistündigen Gespräch bedauerlicherweise nicht erteilen.


Steigen Pflichtbeiträge zur Handwerkskammer um 30%?

Seit dem 30. Oktober liegt den Mitgliedern der Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig - Lüneburg- Stade ein Beschluss des Kammervorstandes vor, die Pflichtbeiträge für einen Teil der Mitglieder um 30% zu erhöhen. Betroffenen sollen alle Betriebe sein, für die eine Ausbildungsordnung verabschiedet ist.

Der Kammervorstand will mit der Beitragserhöhung für die Betriebe im Bezirk Braunschweig die Kosten der überbetrieblichen Lehrgänge subventionieren. Die nach dem 01.01.2010 geltenden Gebühren für diese Lehrgänge stehen indes noch nicht fest. Die Neufestsetzungen sollen erst in Zukunft von dem Vorstand der Handwerkskammer beschlossen werden. Auch die Erstattungsansprüche aus der 30-prozentigen Beitragserhöhung für die einzelnen überbetrieblichen Lehrgänge sind noch nicht bekannt. Auch diese sollen erst in Zukunft von dem Vorstand der Handwerkskammer festgesetzt werden.

Sollte die Vollversammlung die Beiträge um 30% erhöhen, wird es teuer: Schon die "normalen" Pflichtbeiträge steigen nach einer Musterberechnung der Verwaltung in Braunschweig für 61% der in der Muster-Kalkulation betrachteten Betriebe des „ Altkammerbezirks Braunschweig“. Dazu kommt dann noch der Sonderbeitrag.
Die Vollversammlung tagt am 12. November 2009 ab 9. 00 Uhr in Lüneburg. Die Sitzung ist öffentlich und kann von jedem Mitglied der Handwerkskammer besucht werden.


Niedersächsische Bürgschaftsbank informiert vor Ort

Die Niedersächsische Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen sind Institutionen der Niedersächsischen Wirtschaft, die mittelständische niedersächsische Unternehmen bei Unternehmensfinanzierungen mit Ausfallbürgschaften und stillen Beteiligungen begleiten.

Am Donnerstag, 19. November 2009, wird in der Zeit von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr eine Informationsveranstaltung für Handwerksunternehmungen in der Handwerkskammer, Burgplatz 2 in 38100 Braunschweig, durchgeführt.

Bei Interesse an den Angeboten der Niedersächsischen Bürgschaftsbank melden Sie sich bitte zu der Veranstaltung unter der Adresse minou.didier@insignis.de an.


Keine Geld-zurück-Garantie bei falscher Kontonummer

Vom 1. November 2009 an müssen Betriebe bei Überweisungen vorsichtiger sein: Ein Fehler bei der Kontonummer kann zum Verlust des Geldes führen.


Höhere Handwerkskammerbeiträge und –gebühren ab 2010?

In einer Tagung der Handwerkskammer mit den Geschäftsführern der Kreishandwerkerschaften informierte die Handwerkskammer über den Stand der Vorarbeiten für den Haushaltsplan 2010. Veränderungen finanzieller Art ergeben sich bei den Beiträgen zur Handwerkskammer, der Einführung eines Sonderbeitrags für Lehrlingsausbildung und bei der Höhe der Lehrlingseinschreibegebühren.


Niedersachsen bald ohne ikk?

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 19. September 2009, dass ikk und AOK in Niedersachsen über eine Fusion verhandeln. Nach Informationen der Zeitung ist diese Fusion durch den Verwaltungsratsvorsitzenden und ersten Bevollmächtigten der IG Metall in Lüneburg angestoßen worden. Nach Berichten von NDR 1 sollen indes sowohl die AOK als auch die Signal-Iduna ikk Fusionspartner sein.


Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer

Erstmals orientiert sich die Festlegung der Kfz-Steuer auch am CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Die Änderung betrifft Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009. Für alle ab Stichtag 1. Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw wird neben dem Motor-Hubraum nun auch der CO2-Wert zur Steuerberechnung herangezogen. Die Neubesteuerung gilt für alle Fahrzeuge, die als Pkw eingestuft sind.