Aktuelles

Hilfen in der Wirtschaftskrise: Es gibt auch Unterstützungsangebote für Handwerksbetriebe

Die Berichterstattung ist gegenwärtig von Hilfsmaßnahmen des Staates, vor allem für Großbetriebe, geprägt. In Niedersachsen können sich kleine und mittlere Unternehmen schnell und gezielt beraten lassen, sofern Probleme auftreten, frisches Kapital für das Unternehmen zu erhalten.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Juli 2009

Mit Datum vom 1. Juli 2009 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 0,12 % (zuvor 1,62 %).
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 5,12 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
8,12 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 5,12 % ***
bei gewerblichen Kunden: 8,12 % ***


Kurzarbeiter sollten Steuerrücklagen bilden

Wir haben Kenntnis, dass auch in den uns angeschlossenen Handwerksbetrieben das Instrument der Kurzarbeit zur Sicherung der Handwerksbetriebe genutzt wird. Uns erreichen jetzt Informationen über die steuerliche Behandlung des Kurzarbeiterentgelts für die in Ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer, die wir Ihnen als Unternehmer nicht vorenthalten möchten.


Bürgerentlastungsgesetz: Mehr Netto für mittlere Einkommen

Bürger und Unternehmen werden um weitere Milliarden entlastet. Der Bundestag billigte am 19. 6. 2009 das Bürgerentlastungsgesetz. Es sieht u. a. vor, dass Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung in größerem Umfang steuerlich absetzbar sind.


Ist-Versteuerung für mittelständisches Handwerk

Mit der Einführung einer einheitlichen Ist-Versteuerungsgrenze, § 20 UStG, durch die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2009 werden kleine und mittlere Handwerksbetriebe noch in diesem Jahr gezielt entlastet und in ihrer Liquidität gestärkt. Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz müssen ab sofort die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden auch die Rechnung bezahlt haben.


Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Unternehmungen

Die NBank fördert die Übernahme von Auszubildenden aus solchen Betrieben, die in die Insolvenz gefallen sind. Die NBank informiert in diesen Tagen darüber, dass bezüglich der Förderung ergänzende Voraussetzungen zu beachten sind. Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass der Ausbildungsbeginn in einem neuen Betrieb nicht vor der Förderzusage liegt. Daraus ergibt sich nachteilig zu Lasten des Auszubildenden, dass sich die Ausbildung zeitlich nach hinten verlängern kann.


Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen

Bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen dürfen keine Veränderungen an den Inhalten des Arbeitsverhältnisses vorgenommen werden!

Aus aktuellem Anlass weisen wir an dieser Stelle nochmals darauf hin, das befristete Arbeitsverhältnisse grundsätzlich schriftlich vor Aufnahme der Beschäftigung abgeschlossen werden müssen. Im Falle einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses muss die Verlängerung noch während der ersten (oder zweiten) Befristung schriftlich vereinbart werden.


Verbesserung beim Meister-BaföG

Am 1. Juli 2009 werden die Leistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das sog. Meister-BAföG, deutlich verbessert. Meister-BAföG können alle im Fleischerhandwerk beschäftigten Personen beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Fleischermeister, Fleischtechniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten.


Notfallplanung für den Tag X

Niemand von uns wünscht es sich, keiner möchte es wahr haben: Nach der Aufnahme des normalen Tagesgeschäftes - Mitarbeiter einteilen, Telefonate führen, Vertreterbesuche abwickeln und Kundenterminen - ist plötzlich Schluss. Der Unternehmer fällt krankheitsbedingt für längere Zeit plötzlich und unerwartet aus. Wie geht es dann mit der Firma eigentlich weiter?

Haben Sie einen Fahrplan für den "Notfall"?


Preiswerter Strombezug für Innungsbetriebe in dieser Region

Die Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen konnte für die ihr angeschlossenen Innungs-betriebe in diesen Tagen eine weitgere Ver-besserung für die Betriebsführung erreichen.