Zum 01. Juli 2008 tritt das von der „Großen Koalition” aus CDU/CSU und SPD beschlossene „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz” in Kraft. Neben Veränderungen im Bereich der Pflegeversicherung, u.a. Ausweitungen und Erhöhungen im Leistungsbereich, beinhaltet das Gesetz vor allem zwei Punkte: Beitragssatzerhöhung zur Pflegeversicherung um 0,25%-Punkte sowie die Einführung eines sog. „Pflegezeitgesetzes” (PflegeZG).
Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbande (BDA) und der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) haben das Gesetz kritisiert. Die Anhebung des Beitragssatzes steigert die Kosten auf Arbeit. Das Ziel einer dauerhaften Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40% wird konterkariert, die Gesamtbelastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steigt zur Jahresmitte wieder auf durchschnittlich rund 40,1%. Strukturprobleme in der Pflegeversicherung werden jedoch nicht gelöst und der im Koalitionsvertrag vereinbarte Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge fehlt. Das Pflegezeitgesetz kann zudem gerade kleine und mittlere Unternehmen belasten, die eine kurzfristige Freistellung von Arbeitnehmern zur Pflege von Angehörigen nicht kompensieren können.
Eine Schnellübersicht der wesentlichen arbeitgeberrelevanten Inhalte des zum 1. Juli 2008 in Kraft tretenden Pflegezeitgesetzes finden Sie auf unserer Internetseite www.kh-son.de im Downloadbereich unter Sonstiges.