Aktuelles

Kfz-Gewerbe: Verschrottungsprämie schafft nur begrenzte Marktimpulse

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat den von der Koalition in der vergangenen Nacht gefassten Beschluss in einer ersten Stel-lungnahme als enttäuschend bezeichnet. Die Pflicht zur Verschrottung des bisherigen Fahrzeuges nehme der Maßnahme einen großen Teil ihrer Wir-kung. Denn ein schrottreifes Fahrzeug würde in aller Regel nicht vom Käu-fer eines Neufahrzeugs oder Jahreswagens gefahren.

Das Kfz-Gewerbe hatte vorgeschlagen, auch den Umstieg von einem noch werthaltigen Altwagen auf ein umweltfreundlicheres Fahrzeug - allerdings in geringerem Umfang - zu prämieren.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Janaur 2009

Mit Datum vom 1. Januar 2009 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 1,62 % (zuvor 3,19 %).
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 6,62 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
9,62 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 6,62 % ***
bei gewerblichen Kunden: 9,62 % ***


Der Kunde zahlt nicht - ab wann können Verzugszinsen gefordert werden?

Auf hartnäckige Schuldner können Sie Druck ausüben, indem Verzugszinsen gefordert werden. In Verzug gerät ein Kunde automatisch, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Bei Privatkunden (Verbrauchern) ist dazu ein Hinweis auf die Verzugsfolgen erforderlich.


Vizepräsidenten der Handwerkskammer Braunschweig zum Amtsverzicht aufgefordert!

Die Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen fordert die Vizepräsidenten der Handwerkskammer Braunschweig, Eberhard Funke sowie Roman Hannover, zum sofortigen Amtsverzicht auf. Beide Vizepräsidenten haben nach Auffassung des Vorstandes der Kreishandwerkerschaft durch ihre öffentlichen Erklärungen gegenüber der Braunschweiger Zeitung ihre Amtspflichten massiv verletzt. Geschäftsführer Uwe Zinkler von der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen kündigte an, der Vorstand der Kreishandwerkerschaft werde sich deswegen beschwerdeführend an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wenden, das die Rechtsaufsicht über die Handwerkskammer ausübt. Es sei nicht hinnehmbar, so Zinkler weiter, dass Funke und Hannover Internas aus nichtöffentlichen Sitzungen des Handwerkskammervorstandes via Interviews bekannt machten. Durch ihr Fehlverhalten hätten beide Vizepräsidenten die Basis für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit restlos zerstört.


Kandidaten für die Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade benannt

Die Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen war aufgefordert, Personalvorschläge für die fusionierte Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade vorzunehmen. Vorgaben bestandenen bezüglich der Gewerbegruppen und der Aufteilung zwischen Vollhandwerken und zulassungsfreien Handwerken.


Betriebsberatung in Niedersachsen neu geordnet

Unternehmer im Land Niedersachsen können aufgrund einer neuen Beratungsrichtlinie eine Förderung für begleitende Betriebsberatung beantragen. Einzelbetriebliche Beratungen in den Bereichen Außenwirtschaft, Marketing, Design, Unternehmensnachfolge und Beteiligung sind jetzt förderfähig; die Bereiche Finanzierungs- und Strategiecoaching werden nicht mehr gefördert. Das Land beabsichtigt mit der Umstellung der Förderung die Bestandssicherung und das Wachstum von Unternehmen zu fördern. Anträge müssen grundsätzlich vor Abschluss eines Beratungsvertrages bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank) gestellt werden. Der Berater muss im Coach-Pool der NBank gelistet sein.

Nähere Informationen finden Mitgliedsbetriebe unter www.nbank.de - Unternehmen – Wirtschaft.


Neuer bürokratischer Aufwand durch "ELENA"

Ab 2010 sollen die 3,2 Millionen Arbeitgeber in Deutschland die Daten über Beschäftigungsdauer und Einkommen der 34 Millionen Mitarbeiter als "elektronische Entgeltbescheinigung" (ELENA) an einen zentralen Datenspeicher senden. Dieser soll im Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg betrieben werden und von staatlichen Stellen sowie ab 2011 von der Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden.


E-CHECK - für alle, die sicher sein wollen

Wer als Vermieter auf die vorsorgliche Prüfung elektrischer Anlagen verzichtet, riskiert das Wohl seiner Mieter.

Wenn der Föhn Funken sprüht und die Sicherung durchknallt, kann es schon zu spät sein. Schwere Verletzungen oder gar Tod - Unfälle durch elektrischen Stromschlag sind unvorhersehbar und können dramatische Folgen haben. Wer erst handelt, wenn etwas passiert ist, gefährdet das Wohl anderer.

Zu Irritationen hat deshalb das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.10.2008 zu regelmäßigen Generalinspektionen der Elektroleitungen und -geräte in Mietwohnungen geführt. Darin hat der BGH festgestellt: Der Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Elektroinstallation und -geräte regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen.


Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbstständiger

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss den Pfändungsschutz für die Altersvorsorge eines Selbstständigen verneint. Vor dem Hintergrund, dass im März 2007 ein umfassender Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbstständiger in Kraft getreten ist, hat dieser Beschluss für Irritationen gesorgt.


Ankündigung und Information zur EU-Arbeitskostenerhebung 2008

Anfang 2009 werden das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) sowie die statistischen Ämter der EU-Mitgliedsstaaten eine Erhebung zu den Arbeitskosten in der Europäischen Union im Jahr 2008 durchführen.