Wer als Vermieter auf die vorsorgliche Prüfung elektrischer Anlagen verzichtet, riskiert das Wohl seiner Mieter.
Wenn der Föhn Funken sprüht und die Sicherung durchknallt, kann es schon zu spät sein. Schwere Verletzungen oder gar Tod - Unfälle durch elektrischen Stromschlag sind unvorhersehbar und können dramatische Folgen haben. Wer erst handelt, wenn etwas passiert ist, gefährdet das Wohl anderer.
Zu Irritationen hat deshalb das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.10.2008 zu regelmäßigen Generalinspektionen der Elektroleitungen und -geräte in Mietwohnungen geführt. Darin hat der BGH festgestellt: Der Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Elektroinstallation und -geräte regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen.