17.07.2008

Bindung der Kommunen an die VOB/A

Einen schönen Lobbyerfolg kann jetzt die Landesvereinigung Bauwirtschaft für sich verbuchen:

Die Neigung der Landesregierung, die VOB-Bindung der Kommunen dauerhaft festzuschreiben, war zeitweise nicht sehr ausgeprägt. Das zusätzliche mögliche Auslaufen des Landesvergabegesetzes als Folge der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hätte dann zur Folge, dass es künftig keine gesetzliche Bindung der Kommunen an die VOB/A gegeben hätte. In zahllosen Gesprächen mit Vertretern der Landesregierung auch bei den Diskussionsveranstaltungen im Vorwahlkampf in Niedersachsen hat die Landesvereinigung Bauwirtschaft die Position unserer Verbände sehr deutlich vertreten.

Wie die Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft, C. Höltkemeier, jetzt mitteilte, konnte der Konsens bei den beteiligten Ministerien erzielt werden, dass die gesetzliche Bindung wieder hergestellt wird. Der Innenminister wird also auch zukünftig die Kommunen zur Einhaltung der VOB/A verpflichten. Voraussetzung ist, dass die dafür erforderliche Änderung in der Niedersächsischen Gemeindeordnung noch vom Landtag verabschiedet wird. Damit ist noch im Verlaufe diesen Jahres zu rechnen.