Aktuelles

Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen

Bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen dürfen keine Veränderungen an den Inhalten des Arbeitsverhältnisses vorgenommen werden!

Aus aktuellem Anlass weisen wir an dieser Stelle nochmals darauf hin, das befristete Arbeitsverhältnisse grundsätzlich schriftlich vor Aufnahme der Beschäftigung abgeschlossen werden müssen. Im Falle einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses muss die Verlängerung noch während der ersten (oder zweiten) Befristung schriftlich vereinbart werden.


Verbesserung beim Meister-BaföG

Am 1. Juli 2009 werden die Leistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das sog. Meister-BAföG, deutlich verbessert. Meister-BAföG können alle im Fleischerhandwerk beschäftigten Personen beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Fleischermeister, Fleischtechniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten.


Notfallplanung für den Tag X

Niemand von uns wünscht es sich, keiner möchte es wahr haben: Nach der Aufnahme des normalen Tagesgeschäftes - Mitarbeiter einteilen, Telefonate führen, Vertreterbesuche abwickeln und Kundenterminen - ist plötzlich Schluss. Der Unternehmer fällt krankheitsbedingt für längere Zeit plötzlich und unerwartet aus. Wie geht es dann mit der Firma eigentlich weiter?

Haben Sie einen Fahrplan für den "Notfall"?


Preiswerter Strombezug für Innungsbetriebe in dieser Region

Die Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen konnte für die ihr angeschlossenen Innungs-betriebe in diesen Tagen eine weitgere Ver-besserung für die Betriebsführung erreichen.


Konjunkturpaket der Regierung

Die von der Landesregierung gefassten Beschlüsse für die Umsetzung der "Initiative Niedersachsen" im Rahmen des Konjunkturpakets II des Bundes sind unter dem Link
http://www.stk.niedersachsen.de/master/C53904969_L20_D0_I484.html nachzulesen. Das Ministerium veröffentlicht dort auch die Orte und Investitionssummen, die hoffentlich an Innungsbetriebe vergeben werden.


Für die Fahrten zur Berufsschule muss der Azubi selbst aufkommen.

Auszubildende haben Anspruch darauf, dass ihnen ihr Lehrbetrieb die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellt. Eine Regelung über die Erstattung der durch den Besuch der Berufsschule entstehenden Fahrtkosten enthält das Gesetz aber nicht. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Sinn und Zweck dieser Normen, so das Landesarbeitsgericht Hamm. Etwas anderes gilt bezüglich der Aufwendungen für die theoretische Ausbildung nur dann, wenn der Auszubildende auf Wunsch seines Ausbilders zum Beispiel nicht die nächstliegende Berufsschule oder eine andere Bildungseinrichtung, als die staatliche Berufsschule besucht. Ansonsten muss der Arbeitgeber lediglich die Ausbildungsvergütung während des Besuchs der Berufsschule fortzahlen.


Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen

Sei es die Reparatur, die Wartung oder der Austausch von Heizungsanlagen, Gas- und Wasserinstallationen, die Modernisierung des Badezimmers oder Arbeiten an Dach und Fassade: Handwerkerleistungen können mit bis zu 600 Euro (ab 2009: 1.200 Euro) jährlich steuerlich geltend gemacht werden.


Antrag für die neue Umweltprämie

Unter www.bafa.de wird heute ab 14:00 Uhr der Antrag für die Umweltprämie von 2.500 Euro nach dem Beschluss des Bundeskabinetts erstmals veröffentlicht. Darauf hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hingewiesen.

Die Nachfrage in den Autohäusern sei so groß, dass man dem Automobilhandel empfohlen habe, entsprechende Papierkopien für die Kunden vorzuhalten. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe verwies darauf, dass der Antrag für die neue Umweltprämie neben dem Verwertungsnachweis für das alte Auto auch den entwerteten Fahrzeugbrief und -schein sowie eine Kopie der Zulassung des neuen oder jungen Fahrzeuges haben müsse.

Trotz der enormen Nachfrage in den ersten Tagen nach dem Kabinettsbeschluss geht der Kfz-Verband nicht davon aus, dass der Topf für die Prämie kurzfristig erschöpft sei. Immerhin böte die Maßnahme der Bundesregierung Volumen für fast 600.000 Prämien.


Kfz-Gewerbe: Verschrottungsprämie schafft nur begrenzte Marktimpulse

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat den von der Koalition in der vergangenen Nacht gefassten Beschluss in einer ersten Stel-lungnahme als enttäuschend bezeichnet. Die Pflicht zur Verschrottung des bisherigen Fahrzeuges nehme der Maßnahme einen großen Teil ihrer Wir-kung. Denn ein schrottreifes Fahrzeug würde in aller Regel nicht vom Käu-fer eines Neufahrzeugs oder Jahreswagens gefahren.

Das Kfz-Gewerbe hatte vorgeschlagen, auch den Umstieg von einem noch werthaltigen Altwagen auf ein umweltfreundlicheres Fahrzeug - allerdings in geringerem Umfang - zu prämieren.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Janaur 2009

Mit Datum vom 1. Januar 2009 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 1,62 % (zuvor 3,19 %).
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 6,62 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
9,62 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 6,62 % ***
bei gewerblichen Kunden: 9,62 % ***