Bürger und Unternehmen werden um weitere Milliarden entlastet. Der Bundestag billigte am 19. 6. 2009 das Bürgerentlastungsgesetz. Es sieht u. a. vor, dass Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung in größerem Umfang steuerlich absetzbar sind.
Bürger und Unternehmen werden um weitere Milliarden entlastet. Der Bundestag billigte am 19. 6. 2009 das Bürgerentlastungsgesetz. Es sieht u. a. vor, dass Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung in größerem Umfang steuerlich absetzbar sind.
Mit der Einführung einer einheitlichen Ist-Versteuerungsgrenze, § 20 UStG, durch die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2009 werden kleine und mittlere Handwerksbetriebe noch in diesem Jahr gezielt entlastet und in ihrer Liquidität gestärkt. Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz müssen ab sofort die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden auch die Rechnung bezahlt haben.
Die NBank fördert die Übernahme von Auszubildenden aus solchen Betrieben, die in die Insolvenz gefallen sind. Die NBank informiert in diesen Tagen darüber, dass bezüglich der Förderung ergänzende Voraussetzungen zu beachten sind. Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass der Ausbildungsbeginn in einem neuen Betrieb nicht vor der Förderzusage liegt. Daraus ergibt sich nachteilig zu Lasten des Auszubildenden, dass sich die Ausbildung zeitlich nach hinten verlängern kann.
Bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen dürfen keine Veränderungen an den Inhalten des Arbeitsverhältnisses vorgenommen werden!
Aus aktuellem Anlass weisen wir an dieser Stelle nochmals darauf hin, das befristete Arbeitsverhältnisse grundsätzlich schriftlich vor Aufnahme der Beschäftigung abgeschlossen werden müssen. Im Falle einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses muss die Verlängerung noch während der ersten (oder zweiten) Befristung schriftlich vereinbart werden.
Am 1. Juli 2009 werden die Leistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das sog. Meister-BAföG, deutlich verbessert. Meister-BAföG können alle im Fleischerhandwerk beschäftigten Personen beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Fleischermeister, Fleischtechniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten.
Niemand von uns wünscht es sich, keiner möchte es wahr haben: Nach der Aufnahme des normalen Tagesgeschäftes - Mitarbeiter einteilen, Telefonate führen, Vertreterbesuche abwickeln und Kundenterminen - ist plötzlich Schluss. Der Unternehmer fällt krankheitsbedingt für längere Zeit plötzlich und unerwartet aus. Wie geht es dann mit der Firma eigentlich weiter?
Haben Sie einen Fahrplan für den "Notfall"?
Die Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen konnte für die ihr angeschlossenen Innungs-betriebe in diesen Tagen eine weitgere Ver-besserung für die Betriebsführung erreichen.
Die von der Landesregierung gefassten Beschlüsse für die Umsetzung der "Initiative Niedersachsen" im Rahmen des Konjunkturpakets II des Bundes sind unter dem Link
http://www.stk.niedersachsen.de/master/C53904969_L20_D0_I484.html nachzulesen. Das Ministerium veröffentlicht dort auch die Orte und Investitionssummen, die hoffentlich an Innungsbetriebe vergeben werden.
Auszubildende haben Anspruch darauf, dass ihnen ihr Lehrbetrieb die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellt. Eine Regelung über die Erstattung der durch den Besuch der Berufsschule entstehenden Fahrtkosten enthält das Gesetz aber nicht. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Sinn und Zweck dieser Normen, so das Landesarbeitsgericht Hamm. Etwas anderes gilt bezüglich der Aufwendungen für die theoretische Ausbildung nur dann, wenn der Auszubildende auf Wunsch seines Ausbilders zum Beispiel nicht die nächstliegende Berufsschule oder eine andere Bildungseinrichtung, als die staatliche Berufsschule besucht. Ansonsten muss der Arbeitgeber lediglich die Ausbildungsvergütung während des Besuchs der Berufsschule fortzahlen.
Sei es die Reparatur, die Wartung oder der Austausch von Heizungsanlagen, Gas- und Wasserinstallationen, die Modernisierung des Badezimmers oder Arbeiten an Dach und Fassade: Handwerkerleistungen können mit bis zu 600 Euro (ab 2009: 1.200 Euro) jährlich steuerlich geltend gemacht werden.