04.08.2008

Ausbildungsbonus verabschiedet

Rechtzeitig vor dem Start des neuen Ausbildungsjahres hat der Deutsche Bundestag die Einführung eines Ausbildungsbonus für sogenannte Altbewerber beschlossen und Anfang Juli hat das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" den Bundesrat passiert, das am 1.August diesen Jahres in Kraft getreten ist.

Was bürokratisch dürr klingt, beinhaltet allerdings etwas, das den Ausbildungsmarkt wesentlich beeinflussen könnte. Das Gesetz sieht nämlich
1. die Einführung eines Ausbildungsbonus
2. die Einführung so genannter Berufseinstiegsbegleiter und
3. die Fördermöglichkeit einer zweiten Ausbildung vor.
Es geht dabei um die Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze insbesondere für Altbewerber, die damit aus der Warteschleife geholt werden sollen. Des weiteren werden Auszubildende gefördert, deren Ausbildungsverhältnis wegen Insolvenz des Betriebes aufgegeben werden musste, sowie Lernbeeinträchtigte oder sozial Benachteiligte. Der Schulabschluss der jeweiligen Jugendlichen spielt eine eher zweitrangige Rolle, da auch Jugendliche mit mittlerem Bildungsabschluss gefördert werden können.

Von den Betrieben müssen zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden, die über die durchschnittliche Ausbildungsleistung in den letzten drei Jahren hinausgehen. Die Beratung erfolgt über die Arbeitsagenturen. Die dortige Antragstellung kann auch nachträglich erfolgen, soweit die Förderkriterien bei Abschluss des Ausbildungsvertrages zutrafen. Der Förderbonus beträgt 4000 Euro - 6000 Euro. 50 % werden nach erfolgreicher Probezeit; 50% bei Anmeldung zur Abschlussprüfung ausgezahlt.
Das in unserem Downloadbereich hinterlegte Merkblatt des ZDH informiert näher.
Da die Arbeitsagenturen nicht unmittelbar nach der Gesetzesveröffentlichung auf alle Details vorbereitet sind, gibt es eine bundesweite Hotline als Arbeitgeberservice. Die Rufnummer lautet: 01801 – 66 44 66 .