Aktuelles

Was bringt das neue Jahr?

Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland ab dem 1. Mai 2011

Der Berichterstattung entnehmen Sie, dass Arbeitsministerin von der Leyen einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche vorbereitet. Grund für diese Maßnahme ist die ab dem 1. Mai 2011 geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger der acht EU-Beitrittsstaaten. Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn hatten seit ihrem Beitritt im Jahr 2004 Übergangsbestimmungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Am 1. Mai 2011 entfallen die Beschränkungen für Dienstleister der genannten Staaten in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration hinsichtlich der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland. Lediglich für Rumänen und Bulgaren bestehen mindestens bis 31. Dezember 2011 noch Beschränkungen.


Eile ist geboten: Erstattungsanträge für Stromsteuer bis Jahresende stellen.

Handwerksbetriebe, die in der Produktion tätig sind und mehr als 25.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen aufgepasst: Auf Antrag wird ein Teil der Stromsteuer vom Hauptzollamt zurückerstattet. Der Antrag für 2009 muss bis spätestens 31. Dezember 2010 bei dem Hauptzollamt eingegangen sein.

Interessierte Betriebe finden weitere Informationen unter www.zoll.de. Ein Stromsteuerrechner ist im Internet unter www.zdh.de zu finden.


Boulettenball am 8. Januar 2011 in der Lindenhalle in Wolfenbüttel

Der Festausschuss der Bäcker-Innung Wolfenbüttel und Fleischer-Innung Wolfenbüttel hat in diesen Tagen die Vorbereitungen für den Boulettenball 2011 abgeschlossen.

Einlasskarten können ab sofort im Haus des Handwerks unter 05341/ 86 7 76-0 oder per Mail unter info@kh-son.de bestellt werden. Der Verkauf der vorbestellten Karten erfolgt am 2. Dezember 2010 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr in Wolfenbüttel im Bürogebäude "Im Kalten Tale 20" im ersten Obergeschoss.


Welche Angaben muss der Handwerker gegenüber Auftraggebern erbringen?

Es ergeben sich neue Pflichten für den Unternehmer im Handwerk aus der Informationspflichtenverordnung. Folgende Angaben müssen zwingend bei Vertragsabschluss gegenüber dem Auftraggeber (egal ob Verbraucher oder Unternehmer) angegeben werden:


Fallstrick bei der Höchstbeschäftigungszeit von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern als sog. "400 € - Kräfte" birgt immer dann Gefahren, wenn bei der kurzfristig beschäftigten oder geringfügig beschäftigten Person die Grenzwerte bezüglich der täglichen Beschäftigung oder der höchstmöglichen Beschäftigungstage überschritten wird. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die 400 € - Kraft ein weiteres Beschäftigungsverhältnis aufnimmt und keine klaren arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Wie kann sich der Arbeitgeber vor der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen schützen?

Grundsätzlich sollte mit dem schriftlichen Arbeitsvertrag, der über die Innungsgeschäftsstelle abgerufen werden kann, auch der Fragebogen für geringfügig entlohnte und kurzfristig beschäftigte Personen durch den Arbeitnehmer ausgefüllt werden. Den Fragebogen finden interessierte Arbeitgeber als Downloads auf unserer Internetpräsenz: www.kh-son.de/ Downloads / Sonstige / Fragebogen für geringfügig entlohnte u. kurzfristig Beschäftigte für das Jahr 2010.


Navigationsgerätbedienung während der Fahrt

Wer während der Fahrt im Auto sein Navigationsgerät bedient und deswegen einen Verkehrsunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und hat den hierdurch entstandenen Schaden selbst zu tragen. Das hat das Landgericht Potsdam entscheiden. Grob fahrlässig handele, so die Richter, wer während der Fahrt die Fahrbahn nicht im Blick behalte und hierdurch einen Unfall auslöse. Insbesondere begründe die Unaufmerksamkeit des Fahrers wegen nicht verkehrsbedingter Tätigkeiten den Vorwurf grober Fahrlässigkeit (AZ: 6 O 32/09).


Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktualisiert vierteljährlich das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge. Der derzeit aktuelle Stand vom 01. Juli 2010 kann im Internet unter
www.bmas.de/portal/38140/property=pdf/arbeitsrecht__verzeichnis__allgemeinverbindlicher__tarifvertraege.pdf abgerufen werden.


Adressbuchverlage und Gewerberegister im Internet

Immer wieder erreichen uns Mitteilungen aus Mitgliederkreisen, dass diverse Adressbuchverlage oder internetgestützte Gewerberegisterbetreiber auf Kundenfang gehen. Zur „Erleichterung“ wird oftmals ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt.

Ob das konkrete Geschäftsgebaren seriös oder unseriös ist, soll an dieser Stelle nicht erörtert werden. In Einzelfällen erfordert die diesbezügliche Klärung langwierige juristische Auseinandersetzungen.

Fakt ist, dass grundsätzlich kein Anbieter etwas verschenkt – vielmehr sind in der Regel alle Angebote kostenpflichtig und binden das Unternehmen bei Unterzeichnung oftmals bis zu zwei Jahre. Hier können schnell hohe Kosten auf den Betrieb zukommen. Eine Vertragsauflösung ist – je nach Geschäftsgebaren des Anbieters – oftmals nur schwer oder gar nicht möglich.


Zuschuss für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern sichern

Handwerksunternehmer, die bis 31.Dezember 2010 einen Dieselpartikelfilter in ein Fahrzeug bis 3,5 Tonnen einbauen, können 330 Euro staatlichen Zuschuss erhalten.


Private Handys am Arbeitsplatz

Viele haben sich in der Vergangenheit an die pausenlose Erreichbarkeit über Mobiltelefone gewöhnt. Viele Arbeitgeber zeigen sich zudem großzügig, wenn hin und wieder während der Arbeitszeit auch das mobile Telefon genutzt wird. Die exzessive Nutzung privater Handys führt aber auch dazu, dass Handy-Verbote während der Arbeitszeit ausgesprochen werden müssen.