Aktuelles

Vorsicht bei der Berechnung der Kündigungsfrist

Die Regelung der gesetzlichen Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht, die in vielen unserer handwerklichen Tarifverträge (so im Bau-, Elektro-, Maler-, Metall-, Sanitär-, Tischler- sowie im Dachdecker- und Gebäudereiniger-Handwerk) Eingang gefunden hat oder durch direkte Verweise übernommen worden ist, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des EU-Rechts. Dies entschied der Europäische Gerichtshof(EuGH) am 19.01.2010 in Luxemburg. Die Vorschrift, wonach Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr sich nicht auf die Dauer der Kündigungsfrist auswirken, sei ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters.


Imagekampagne des deutschen Handwerks startet!

TV-Spot setzt das Handwerk in Szene!

Ab Januar 2010 positioniert sich das Handwerk mit einer aufwändigen bundesweiten Imagekampagne neu.

Die letzten Vorbereitungen laufen, denn am 14. Januar 2010 startet die Kampagne mit zeitgleichen Pressekonferenzen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und allen Handwerkskammern in Deutschland. Am 16. Januar wird erstmals ein TV-Spot der Imagekampagne zu Beginn des Abendprogramms auf allen privaten Fernsehsendern zu sehen sein. Danach werden alle Handwerksbetriebe ein Starterpaket mit Material zur Imagekampagne erhalten. Im Internet, auf Plakaten, in Tageszeitungen und einem Kino- und Fernsehspot sollen die Vielfalt und Bedeutung handwerklicher Berufe dargestellt werden.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Januar 2010

Ab 1. Januar 2010 liegt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB unverändert bei 0,12 % .
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 5,12 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
8,12 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 5,12 % ***
bei gewerblichen Kunden: 8,12 % ***


Sonderbeitrag der Handwerkskammer kommt

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig - Lüneburg - Stade hat am Mittwoch, 16. Dezember 2009, die Einführung des "Sonderbeitrags Gewerbeförderung", die zu einer Steigerung der Pflichtbeiträge um 30 % führt, beschlossen. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme gefasst. Nach der Abstimmung übergab Kreishandwerksmeister Bernd Wehr-Paulus die fast 300 Protestschreiben der selbständigen Handwerkerinnen und Handwerker aus den Kreisen Goslar, Peine, Salzgitter und Wolfenbüttel.

Zu dem Sonderbeitrag werden alle Selbständigen verpflichtet, für deren Beruf es eine Ausbildungsordnung gibt. Wie viele Betriebe von dem Beitrag betroffen sind sowie Antworten zu Detailfragen der Kreishandwerkerschaft zu der Abrechnung des Sonderbeitrages hat die Handwerkskammer bis heute nicht beantwortet. Eine gute Nachricht für die Baubetriebe im Altbezirk Braunschweig: Diese müssen die Umlage -im Gegensatz zu den Baubetrieben im Bezirk Lüneburg - Stade - nicht bezahlen.

Die aus der Beitragserhöhung erwarteten 2.200.000,00 EUR sollen die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge mit 21,8 % der Lehrgangsgebühr als Gutschrift subventionieren. Durch die gerade erfolgte Neufestsetzung der Gebührensätze für die überbetrieblichen Lehrgänge wird es trotz des Sonderbeitrages für die Unternehmungen im Bezirk Lüneburg - Stade bei 104 von insgesamt 116 Lehrgängen teurer.

Der Sonderbeitrag Gewerbeförderung ist wie der reguläre Beitrag zur Handwerkskammer ein Pflichtbeitrag, der von allen in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben zu zahlen ist. Gegen Beitragsbescheide steht den Pflichtmitgliedern der Klagweg offen.


Handwerk in Süd-Ost Niedersachsen sagt Nein zum Sonderbeitrag Gewerbeförderung

Am 12. November 2009 hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig - Lüneburg - Stade mehrheitlich die Harmonisierung der bislang unterschiedlichen Kammerbeiträge beschlossen. Bereits dieser Beschluss bedeutet für eine Vielzahl von Handwerksbetrieben eine höhere Beitragslast. Nach dem Willen des Kammervorstandes soll in einer Sondersitzung am morgigen 16. Dezember 2009 in öffentlicher Sitzung im Großen Saal der Handwerkskammer, Burgplatz 2+2a in Braunschweig darüber hinaus ein zusätzlicher Sonderbeitrag in Höhe von 30 % auf den neuen Kammerbeitrag verabschiedet werden. Mit diesem Sonderbeitrag sollen - so die offizielle Lesart - die Lehrgangsgebühren für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung / technologische Lehrlingsqualifizierung verringert und hierdurch Kosten für ausbildende Betriebe gesenkt werden.

Die Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen wendet sich grundsätzlich gegen steigende Beitragslasten für das selbständige Handwerk. Sie erinnert daran, dass vor der Fusion das handwerkspolitische Versprechen erteilt worden ist, es werde für keinen Betrieb teurer.

Der Sonderbeitrag Gewerbeförderung, der eine zusätzliche Beitragslast für mehr als 20.000 Betriebe des Kammerbezirks bedeutet, widerspricht marktwirtschaftlichen Prinzipien und führt in keiner Weise zu einem "Mehr" an Lehrstellen. Er bedeutet vielmehr ein "Mehr" an Bürokratie und entlastet noch nicht einmal - wie Modellrechnungen ergeben haben - alle Ausbildungsbetriebe durchgängig. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der Kammervorstand zuvor die Gebühren für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung / technologische Lehrlingsqualifizierung teilweise drastisch erhöht hat.


Rahmenvertrag Shell und Esso Flottentankkarten

Den Mitgliedsbetrieben in den der Kreishandwerkerschaft angeschlossenen Innungen steht ab sofort der Rahmenvertrag für Flotten-Tankkarten zur Verfügung. Bei den Shell-Tank-stellen besteht Anspruch auf einen Diesel-Nachlass in Höhe von 2,50 Cent je Liter inklusive Mehrwertsteuer. Für Lkw-Betankungen wird ein Sondernachlass in Höhe von 0,25 Cent / Liter inklusive Mehrwertsteuer gegeben, für Schmierstoffe bei Shell und DEA ein Nachlass von 27 % und bei Esso ein Dieselnachlass in Höhe von 1,60 Cent pro Liter inklusive Mehrwertsteuer.


Energiewettbewerb “Handwerker schützen das Klima” -Heizungsbetrieb aus Goslar gewinnt

Der Sanitär- und Heizungstechnikbetrieb Gustav Hartmann aus Goslar ist Sieger im Energiewettbewerb der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade und der Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg. Am 7.12.09 überreichten Kammerpräsident Hans-Georg Sander und Michael F. Müller, Vorstand der Volksbank, dem Geschäftsführer Dirk Hartmann in der Volksbank in Braunschweig die Siegerurkunde sowie einen Scheck über 3.000 Euro. Der Siegerbetrieb überzeugte die Jury mit seinem Projekt, ein Holzenergiezentrum Harz mit Kooperationspartnern in Goslar einzurichten. Dort sind unterschiedliche Wärmeerzeuger von verschiedenen Herstellern in Betrieb, um den Kunden über das Thema Heizen mit Holz zu informieren. „Das Zentrum steht allen Heizungsbauern in Goslar offen, damit auch diese ihre Kunden informieren können. Daher hat das Projekt eine hohe Vorbild- und Signalwirkung“, erklärte Jurymitglied Eckhard Sudmeyer, Geschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Mit der erzeugten Wärme würden außerdem die umliegenden Häuser geheizt. Dadurch könne gleichzeitig Energie gespart werden. „Das Konzept zeigt eine interessante und effiziente Maßnahme für den aktiven Klimaschutz“, freute sich Volksbank-Vorstand Michael F. Müller. „Energiesparen ist die Zukunft. Deswegen unterstützen wir diesen Wettbewerb.“ Den zweiten Platz (2.000 Euro) belegte der Sanitär- und Heizungstechnikbetrieb Jörg Klockgether aus Goslar.


ELENA kommt zum 01. Januar 2010

Die Bundesregierung will durch mehr Bürokratie die Bürokratiekosten deutlich senken und hat deswegen zum 01.01.2010 den elektronischen Entgeltnachweis ( ELENA ) eingeführt. Arbeitgeber haben ab dem kommenden Jahr also monatlich Entgeltdaten in einem „multifunktionalen Verdienstdatensatz“ aller Beschäftigten an die zentrale Speicherstelle ( ZSS ) zu übermitteln, die bei der Datenstelle der Rentenversicherung ( DSRV ) in Würzburg eingerichtet ist.


Boulettenball am 09. Januar 2010 in der Lindenhalle in Wolfenbüttel

Am 09. Januar 2010 feiern wir in der Lindenhalle in Wolfenbüttel unseren alljährlichen Boulettenball.


Insolvenzumlage steigt auf Rekordhöhe

Auf Arbeitgeber kommen in den nächsten Monaten deutlich höhere Ausgaben zu: Die Arbeitgeberumlage für das Insolvenzgeld steigt zum 1.1.2010 von 0,1 % auf 0,41 % der Bruttolöhne

Der ab dem 1.1.2010 geltende Umlagesatz für das Insolvenzgeld von 0,41 % der Bruttolöhne ist durch Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 5.11.2009 festgesetzt worden. Mit dieser Umlage werden die Aufwendungen für das Insolvenzgeld einschließlich des von der Bundesagentur für Arbeit gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeitrags gedeckt. Die Bundesregierung rechnet für 2010 mit einer ähnlichen Insolvenz- und Ausgabenentwicklung wie 2009. Aufgrund der deutlich niedrigen Umlage für 2009 ist es in diesem Jahr zu einer Unterdeckung von knapp 1,1 Milliarden Euro gekommen.

Für einen Mitarbeiter, der 2.100 EUR brutto im Monat verdient, werden im nächsten Jahr vom Arbeitgeber statt 25,20 EUR stolze 103,32 EUR zu bezahlen sein. Die Lohnnebenkosten steigen also wieder einmal an.