21.10.2010

Fallstrick bei der Höchstbeschäftigungszeit von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern als sog. "400 € - Kräfte" birgt immer dann Gefahren, wenn bei der kurzfristig beschäftigten oder geringfügig beschäftigten Person die Grenzwerte bezüglich der täglichen Beschäftigung oder der höchstmöglichen Beschäftigungstage überschritten wird. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die 400 € - Kraft ein weiteres Beschäftigungsverhältnis aufnimmt und keine klaren arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Wie kann sich der Arbeitgeber vor der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen schützen?

Grundsätzlich sollte mit dem schriftlichen Arbeitsvertrag, der über die Innungsgeschäftsstelle abgerufen werden kann, auch der Fragebogen für geringfügig entlohnte und kurzfristig beschäftigte Personen durch den Arbeitnehmer ausgefüllt werden. Den Fragebogen finden interessierte Arbeitgeber als Downloads auf unserer Internetpräsenz: www.kh-son.de/ Downloads / Sonstige / Fragebogen für geringfügig entlohnte u. kurzfristig Beschäftigte für das Jahr 2010.