30.11.2010

Eile ist geboten: Erstattungsanträge für Stromsteuer bis Jahresende stellen.

Handwerksbetriebe, die in der Produktion tätig sind und mehr als 25.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen aufgepasst: Auf Antrag wird ein Teil der Stromsteuer vom Hauptzollamt zurückerstattet. Der Antrag für 2009 muss bis spätestens 31. Dezember 2010 bei dem Hauptzollamt eingegangen sein.

Interessierte Betriebe finden weitere Informationen unter www.zoll.de. Ein Stromsteuerrechner ist im Internet unter www.zdh.de zu finden.