Ausgangslage der aktuellen EU-Fahrpersonalverordnung (EG) 561/2006:
Derzeit gilt bekanntlich, dass Betriebe zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und zum Einbau eines digitalen Tachographen in alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen verpflichtet sind, sobald diese weiter als 50 Kilometer vom Firmensitz entfernt eingesetzt werden.
Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gibt es keine Ausnahmeregelung mehr.
Welche aktuelle Entwicklung gibt es?
Die nachhaltige Kritik der Verbände zeigt zumindest in einem Punkt Wirkung:
Die EU-Kommission hat einen Änderungsvorschlag zur Fahrpersonalrichtlinie vorgelegt: Danach sollen sich Handwerker in einem Umkreis von 100 Kilometern ohne Tachographenpflicht betätigen dürfen.