Aktuelles

Aktueller Stand zu Lenk- und Ruhezeiten

Ausgangslage der aktuellen EU-Fahrpersonalverordnung (EG) 561/2006:
Derzeit gilt bekanntlich, dass Betriebe zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und zum Einbau eines digitalen Tachographen in alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen verpflichtet sind, sobald diese weiter als 50 Kilometer vom Firmensitz entfernt eingesetzt werden.

Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gibt es keine Ausnahmeregelung mehr.

Welche aktuelle Entwicklung gibt es?
Die nachhaltige Kritik der Verbände zeigt zumindest in einem Punkt Wirkung:
Die EU-Kommission hat einen Änderungsvorschlag zur Fahrpersonalrichtlinie vorgelegt: Danach sollen sich Handwerker in einem Umkreis von 100 Kilometern ohne Tachographenpflicht betätigen dürfen.


Renten- und Pflegeversicherung macht Überschüsse

Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland führt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in 2010 zu einem Einnahmeplus von 3,8 Milliarden €. Damit konnte die "Nachhaltigkeitsrücklage" aufgestockt werden, sodass ein Volumen von 1,1 Monatsausgaben in der Rücklage stehen. Nach geltender Rechtslage könnte der Beitragssatz gegenwärtig von 19,9 auf 19,8 % rechnerisch gesenkt werden.

Auch für die Pflegeversicherung ergibt sich ein positives Ergebnis, ab dem 1. Januar 2012 soll wegen der Anhebung der Sätze für die einzelnen Pflegestufen im Durchschnitt eine 2 % höhere Zahlung erfolgen.


Tag des Handwerks am 24. Oktober in Goslar

Die Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen veranstaltet die zentrale Herbst-Versammlung aller Innungen als zweiten Tag des Handwerks in Süd- Ost- Niedersachsen in diesem Jahr am Montag, 24. Oktober 2011, ab 16.00 Uhr im Tagungshotel „Der Achtermann“ in Goslar.

Neben den Berichten zur Geschäftsführung wird das Ausbildungsnetz als Internetportal für den Zukunftstag, Schülerpraktika und Ausbildungsplätze den Mitgliedern vorgestellt. Ein Fachvortrag über die Nutzung der sozialen Netzwerke wie Facebook, SchülerVZ und ICQ soll uns mit den neuen Kommunikationsstrukturen Jugendlicher vertraut machen.

Bitte merken Sie sich den 24. Oktober 2011 schon jetzt als Veranstaltungstermin vor; eine Einladung wird die Mitgliedsbetriebe in Kürze erreichen.


"Handwerk noch stärker als bislang angenommen"

Zu den Ergebnissen der Handwerkszählung für das Jahr 2008 erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Die Ergebnisse der Handwerkszählung zeigen eindrucksvoll die zentrale Bedeutung der Wirtschaftsgruppe Handwerk für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie unterstreichen die Aussage der laufenden Imagekampagne: „Das Handwerk. Die Wirtschaftsmacht. Von nebenan.“ Millionen Menschen finden im Handwerk einen zukunftssicheren Arbeitsplatz, hunderttausende junger Menschen erhalten durch eine exzellente berufliche Ausbildung hervorragende Berufs- und Lebensperspektiven.


Werkstätten steht Kostenerstattung beim Teiletausch zu

Regressanspruch des Verkäufers kann nicht durch AGB des Lieferanten ausgeschlossen werden.

Zugunsten der Werkstätten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die seit Jahren streitige Frage geklärt, ob die Servicebetriebe auf den Aus- und Einbaukosten für den Austausch von mangelhaften Ersatzteilen „sitzenbleiben“ oder ob sie diese an ihren Lieferanten weiterleiten dürfen (Az. C-65/09 vom 16.6.2011).


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Juli 2011

Ab 1. Juli 2011 liegt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB nun bei 0,37 % .
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 5,37 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
8,37 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 5,37 % ***
bei gewerblichen Kunden: 8,37 % ***


Fusion von IKK classic und der Vereinigten IKK perfekt

Am 5.7.2011 wurden die Beschlüsse über die Fusion der IKK classic und der Vereinigten IKK zur neuen IKK classic gefasst. Die Versicherten haben daher bis 2013 keinen Zusatzbeitrag. Wenn der Name sich auch erneut ändert, Ihre Ansprechpartner bleiben.


Förderung von Ausbildungsplätzen

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Besetzung von betrieblichen Ausbildungsplätzen in Kraft gesetzt.

In dem Programm "Chance betriebliche Ausbildung" werden Ausbildungsplätze gefördert, die mit Bewerbern ohne Abschluss einer allgemeinbildenden Schule, mit einem Förderschulabschluss, einem schlechten Hauptschulabschluss oder einem schlechten Schulzeugnis, welches einen schlechten Hauptschulabschluss erwarten lässt, eingestellt werden.


Fukushima und die Folgen für die Mitgliedsbetriebe

Auch die Mitgliedsunternehmungen werden jetzt von der Reaktorkatastrophe in Japan erreicht - speziell industrielle Auftraggeber fordern in immer größerer Anzahl eine verbindliche Erklärung dahingehend, dass sämtliche an die Kundschaft gelieferten Materialien frei von ionisierender Strahlung sind, die über die natürliche Eigenstrahlung des jeweiligen Materials hinausgehen.

Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es dem Handwerksbetrieb nicht möglich ist, die Fülle der fremdbezogenen Produkte auf eine eventuelle Kontamination zu prüfen. Noch weniger ist der Handwerksunternehmer in der Lage, eine pauschale Erklärung dahingehend abzugeben, dass keine Lieferprobleme auftreten.


Arbeitsvertrag - Leichter befristen

Ob großer Auftrag oder Test eines neuen Mitarbeiters - mit dem befristeten Arbeitsvertrag können Betriebe flexibel vorgehen. Doch ohne Sachgrund wie Elternzeit- oder Krankheitsvertretung waren befristete Verträge bisher unzulässig, wenn der Mitarbeiter irgendwann zuvor in der Firma beschäftigt war. Jetzt lässt das Bundesarbeitsgericht die Befristung zu, wenn seit der letzten Beschäftigung mindestens drei Jahre verstrichen sind (Az. 7 AZR 716109).

Der Ausschluss früherer Beschäftigung war eines der größten Hindernisse für Handwerksbetriebe. So konnten sie zum Beispiel keinen Gesellen einstellen, der früher, wenn auch nur kurzfristig als Mitarbeiter bei ihnen eingesetzt war. Die Bundesarbeitsrichter in Erfurt haben das Teilzeit- und Befristungsgesetz jetzt praxisgerecht ausgelegt und damit den Weg für die „sachgrundlose Befristung" deutlich erleichtert. Das Vorbeschäftigungsverbot dürfe nicht zum Einstellungshindernis werden. Lediglich befristete Kettenarbeitsverträge wolle das Gesetz verhindern.