20.01.2011

Was bringt das neue Jahr?

Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland ab dem 1. Mai 2011

Der Berichterstattung entnehmen Sie, dass Arbeitsministerin von der Leyen einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche vorbereitet. Grund für diese Maßnahme ist die ab dem 1. Mai 2011 geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger der acht EU-Beitrittsstaaten. Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn hatten seit ihrem Beitritt im Jahr 2004 Übergangsbestimmungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Am 1. Mai 2011 entfallen die Beschränkungen für Dienstleister der genannten Staaten in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration hinsichtlich der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland. Lediglich für Rumänen und Bulgaren bestehen mindestens bis 31. Dezember 2011 noch Beschränkungen.

Die Arbeitnehmer der erstgenannten Beitrittsstaaten benötigen keine EU-Arbeitsgenehmigung mehr. Sie können unbeschränkt auch als Auszubildende qualifiziert werden, ausländische Schulabschlüsse werden anerkannt. Die Eintragung in die Handwerksrolle als Betriebsleiter oder Selbständiger wird nach einem Anerkennungsverfahren der Handwerkskammern möglich. Arbeitgeber können alle Förderinstrumente zur Arbeitsmarktintegration nach SGB III auch für Bürger der erstgenannten Staaten in Anspruch nehmen. Die Bürger der erstgenannten Staaten haben in gleicher Weise wie Inländer Anspruch auf betriebliche Zusatzleistungen, wie etwa eine betriebliche Altersversorgung.

Nähere Informationen gibt ein Faltblatt des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, welches Sie unter www.zdh.de einsehen können.