Aktuelles

Niedersachsen setzt auf den „Grünen Pfeil“

Grünes Licht für das Verkehrsschild Grünpfeil gibt das Land Niedersachsen. Landesverkehrsminister Jörg Bode (r.) überzeugte sich von den ersten Erfolgen der Aktion „Ja zum Grünen Pfeil“ in Salzgitter. Obermeister Gerhard Kunze (2.v.r.) von der Kraftfahrzeug-Innung Salzgitter hat sich ehrenamtlich für das Verkehrszeichen stark gemacht und bereits fünf neue Grünpfeile in Salzgitter bewirkt. Weitere Kommunen sollen laut Bode zur Teilnahme an der Aktion bewegt werden. „Ja zum Grünen Pfeil“ ist ein kleiner aber effizienter Beitrag zur Verbesserung des Verkehrsflusses und damit zur deutlichen Reduktion der Emissionen. Laut dem Deutschen Kfz-Gewerbe könnten so 600 Millionen Liter Kraftstoff eingespart und über 1,4 Millionen Tonnen C02-Emissionen jährlich vermieden werden.


Neues Bildungsangebot der Kreishandwerkerschaft - Ausbildereignungsprüfung -

-Intensivkurs-

Die hohen Anforderungen an die Berufsausbildung können nur durch qualifizierte Ausbilder erfüllt werden. Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (Teil IV der Meisterprüfung) kann in einer Ausbildereignungsprüfung vor der Handwerkskammer erbracht werden. Zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bietet die Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig-Gifhorn einen entsprechenden Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung an.


Geschäftsreise kombiniert mit Privatreise steuerlich absetzbar

Arbeitnehmer und Selbständige können die Kosten für eine Dienstreise künftig auch dann steuerlich geltend machen, wenn sie mit einer Privatreise verbunden wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor (BFH, Beschluss-Nr. GrS 1/06). Nach Meinung der Richter gehe aus dem Einkommensteuergesetz kein Aufteilungsverbot in beruflich und privat veranlasste Anteile hervor. Das Urteil gelte für Arbeitnehmer und für Selbständige gleichermaßen.


Unternehmensfinanzierung - Kreditmediator im Auftrag der Bundesregierung

Seit Februar 2010 ist der ehemalige Chef der Landesförderbank ISB in Rheinland-Pfalz, Hans-Joachim Metternich, Kreditmediator im Auftrag der Bundesregierung.

Er soll Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro und einer Kreditsumme von mindestens 25.000 Euro helfen, wenn deren Hausbank den Kreditantrag abgelehnt hat. Er wird als bankunabhängiger, neutraler Vermittler das Mediationsverfahren zwischen Unternehmen und Kreditwirtschaft koordinieren und die Unternehmen bei Bedarf in den verschiedenen Phasen des Verfahrens begleiten. Ziel ist es, geeignete Wege für eine Lösung zwischen allen Beteiligten zu erarbeiten und damit für Vorhaben eine Finanzierung zu ermöglichen.


Keine Nutzungswertbesteuerung bei Monteur-Kastenwagen

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, so hat der Arbeitnehmer den privaten Nutzungsvorteil zu versteuern, entweder nach der 1 %-Methode oder auf Grund der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch. Die Nutzungswertbesteuerung kommt aber nicht in Betracht, wenn das überlassene Fahrzeug typischerweise nicht zum privaten Gebrauch geeignet ist.


Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden

Für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können Arbeitnehmer – unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel – 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen (Entfernungspauschale). Wird der Arbeitnehmer dagegen außerhalb seiner regelmäßige Arbeitsstätte tätig (Auswärtstätigkeit), kann er die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten berücksichtigen. Bei Benutzung eines PKW ist statt der tatsächlichen Kosten eine Pauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer möglich, und zwar für die gesamte Strecke (Hin- und Rückweg).


Vorsicht bei der Berechnung der Kündigungsfrist

Die Regelung der gesetzlichen Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht, die in vielen unserer handwerklichen Tarifverträge (so im Bau-, Elektro-, Maler-, Metall-, Sanitär-, Tischler- sowie im Dachdecker- und Gebäudereiniger-Handwerk) Eingang gefunden hat oder durch direkte Verweise übernommen worden ist, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des EU-Rechts. Dies entschied der Europäische Gerichtshof(EuGH) am 19.01.2010 in Luxemburg. Die Vorschrift, wonach Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr sich nicht auf die Dauer der Kündigungsfrist auswirken, sei ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters.


Imagekampagne des deutschen Handwerks startet!

TV-Spot setzt das Handwerk in Szene!

Ab Januar 2010 positioniert sich das Handwerk mit einer aufwändigen bundesweiten Imagekampagne neu.

Die letzten Vorbereitungen laufen, denn am 14. Januar 2010 startet die Kampagne mit zeitgleichen Pressekonferenzen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und allen Handwerkskammern in Deutschland. Am 16. Januar wird erstmals ein TV-Spot der Imagekampagne zu Beginn des Abendprogramms auf allen privaten Fernsehsendern zu sehen sein. Danach werden alle Handwerksbetriebe ein Starterpaket mit Material zur Imagekampagne erhalten. Im Internet, auf Plakaten, in Tageszeitungen und einem Kino- und Fernsehspot sollen die Vielfalt und Bedeutung handwerklicher Berufe dargestellt werden.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Januar 2010

Ab 1. Januar 2010 liegt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB unverändert bei 0,12 % .
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 5,12 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
8,12 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 5,12 % ***
bei gewerblichen Kunden: 8,12 % ***


Sonderbeitrag der Handwerkskammer kommt

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig - Lüneburg - Stade hat am Mittwoch, 16. Dezember 2009, die Einführung des "Sonderbeitrags Gewerbeförderung", die zu einer Steigerung der Pflichtbeiträge um 30 % führt, beschlossen. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme gefasst. Nach der Abstimmung übergab Kreishandwerksmeister Bernd Wehr-Paulus die fast 300 Protestschreiben der selbständigen Handwerkerinnen und Handwerker aus den Kreisen Goslar, Peine, Salzgitter und Wolfenbüttel.

Zu dem Sonderbeitrag werden alle Selbständigen verpflichtet, für deren Beruf es eine Ausbildungsordnung gibt. Wie viele Betriebe von dem Beitrag betroffen sind sowie Antworten zu Detailfragen der Kreishandwerkerschaft zu der Abrechnung des Sonderbeitrages hat die Handwerkskammer bis heute nicht beantwortet. Eine gute Nachricht für die Baubetriebe im Altbezirk Braunschweig: Diese müssen die Umlage -im Gegensatz zu den Baubetrieben im Bezirk Lüneburg - Stade - nicht bezahlen.

Die aus der Beitragserhöhung erwarteten 2.200.000,00 EUR sollen die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge mit 21,8 % der Lehrgangsgebühr als Gutschrift subventionieren. Durch die gerade erfolgte Neufestsetzung der Gebührensätze für die überbetrieblichen Lehrgänge wird es trotz des Sonderbeitrages für die Unternehmungen im Bezirk Lüneburg - Stade bei 104 von insgesamt 116 Lehrgängen teurer.

Der Sonderbeitrag Gewerbeförderung ist wie der reguläre Beitrag zur Handwerkskammer ein Pflichtbeitrag, der von allen in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben zu zahlen ist. Gegen Beitragsbescheide steht den Pflichtmitgliedern der Klagweg offen.