Aktuelles

Freistellungsbescheinigungen für Bauabzugssteuer überprüfen

Die von den Finanzämtern erteilten Freistellungsbescheinigungen bei der Bauabzugssteuer sind für viele Mitgliedsbetriebe mit einer Geltungsdauer bis zum Ende des Jahres 2010 ausgestellt worden. Daraus folgt, dass zum 1. Januar 2011 eine neue Freistellungsbescheinigung beantragt werden muss.

Wegen der bei der erstmaligen Ausstellung der Freistellungsbescheinigungen aufgetretenen Zeitverzögerungen empfehlen wir eine zeitnahe Überprüfung der Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung und die rechtzeitige Beantragung von Folgebescheinigungen. Die Folgebescheinigungen können bereits sechs Monate vor Ablauf der Freistellung beantragt werden. Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer zu überprüfen und ggf. den Vorgang in die Wiedervorlage zu nehmen.


Obermeister Gerhard Kunze gewinnt mit Kraftfahrzeug-Innung Salzgitter Medien-Award des Deutschen Kfz-Gewerbes

Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hat seinen diesjährigen Medienpreis, den Blauen Kalligraphen, an Obermeister Gerhard Kunze, dem Pressesprecher der Kraftfahrzeug-Innung Salzgitter, übergeben. Im Rahmen der Bundestagung des Verbandes wurde der Blaue Kalligraph in Gold für die Aktivitäten der Kraftfahrzeug-Innung Salzgitter bei der bundesweiten Kampagne "Ja zum Grünen Pfeil" in Salzgitter verliehen. Für Obermeister Gerhard Kunze gab es zudem als persönliches Geschenk eine Eintrittskarte zum 24-Stunden-Rennen 2011 auf dem Nürburgring.


GEZ: Neue Kosten für Betriebe sind beschlossene Sache

Die alte GEZ-Gebühr hat ausgedient. Ab 2013 gibt es eine neue Gebührenordnung.

Jeder Haushalt in Deutschland - ob er fernsieht oder nicht – muss ab 2013 Rundfunkgebühren zahlen. Ein "einfacheres und gerechteres Modell", erklärten die Ministerpräsidenten Kurt Beck (Rheinland-Pfalz) und Stefan Mappus (Baden-Württemberg). Ziel der Länder sei es, die Finanzierung für ARD und ZDF "auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürftigkeit zu reduzieren und die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen."

Die Bürger sollen dann eine Haushaltspauschale in Höhe von vorerst 17,98 Euro zahlen. Die Pauschale ist unabhängig davon, wie viele Personen in dem Haushalt leben. Auch zwischen privater und beruflicher Rundfunknutzung soll innerhalb einer Wohnung nicht mehr unterschieden werden.


Umzug der Geschäftsstelle

Unser Büro zieht am Freitag, 28. Mai 2010, um. Ab Donnerstag, 27. Mai 2010, 13.00 Uhr, bis Montag, 31. Mai 2010, 8.00 Uhr, können Sie uns nicht erreichen. In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Kreishandwerkerschaft Peine unter Telefon-Nr.: 05171/ 77710.

Ab Montag, 31. Mai 2010, erreichen Sie uns im

Haus des Handwerks
Liebenhaller Straße 11
38259 Salzgitter-Bad

Tel.: 05341/ 86 7 76 0
Fax: 05341/ 86 7 76 16

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Die Durchwahlen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie auf unserer Internetseite www.kh-son.de (hier unter: Download / Geschäftsstelle Salzgitter-Bad).


Niedersachsen setzt auf den „Grünen Pfeil“

Grünes Licht für das Verkehrsschild Grünpfeil gibt das Land Niedersachsen. Landesverkehrsminister Jörg Bode (r.) überzeugte sich von den ersten Erfolgen der Aktion „Ja zum Grünen Pfeil“ in Salzgitter. Obermeister Gerhard Kunze (2.v.r.) von der Kraftfahrzeug-Innung Salzgitter hat sich ehrenamtlich für das Verkehrszeichen stark gemacht und bereits fünf neue Grünpfeile in Salzgitter bewirkt. Weitere Kommunen sollen laut Bode zur Teilnahme an der Aktion bewegt werden. „Ja zum Grünen Pfeil“ ist ein kleiner aber effizienter Beitrag zur Verbesserung des Verkehrsflusses und damit zur deutlichen Reduktion der Emissionen. Laut dem Deutschen Kfz-Gewerbe könnten so 600 Millionen Liter Kraftstoff eingespart und über 1,4 Millionen Tonnen C02-Emissionen jährlich vermieden werden.


Neues Bildungsangebot der Kreishandwerkerschaft - Ausbildereignungsprüfung -

-Intensivkurs-

Die hohen Anforderungen an die Berufsausbildung können nur durch qualifizierte Ausbilder erfüllt werden. Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (Teil IV der Meisterprüfung) kann in einer Ausbildereignungsprüfung vor der Handwerkskammer erbracht werden. Zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bietet die Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig-Gifhorn einen entsprechenden Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung an.


Geschäftsreise kombiniert mit Privatreise steuerlich absetzbar

Arbeitnehmer und Selbständige können die Kosten für eine Dienstreise künftig auch dann steuerlich geltend machen, wenn sie mit einer Privatreise verbunden wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor (BFH, Beschluss-Nr. GrS 1/06). Nach Meinung der Richter gehe aus dem Einkommensteuergesetz kein Aufteilungsverbot in beruflich und privat veranlasste Anteile hervor. Das Urteil gelte für Arbeitnehmer und für Selbständige gleichermaßen.


Unternehmensfinanzierung - Kreditmediator im Auftrag der Bundesregierung

Seit Februar 2010 ist der ehemalige Chef der Landesförderbank ISB in Rheinland-Pfalz, Hans-Joachim Metternich, Kreditmediator im Auftrag der Bundesregierung.

Er soll Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro und einer Kreditsumme von mindestens 25.000 Euro helfen, wenn deren Hausbank den Kreditantrag abgelehnt hat. Er wird als bankunabhängiger, neutraler Vermittler das Mediationsverfahren zwischen Unternehmen und Kreditwirtschaft koordinieren und die Unternehmen bei Bedarf in den verschiedenen Phasen des Verfahrens begleiten. Ziel ist es, geeignete Wege für eine Lösung zwischen allen Beteiligten zu erarbeiten und damit für Vorhaben eine Finanzierung zu ermöglichen.


Keine Nutzungswertbesteuerung bei Monteur-Kastenwagen

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, so hat der Arbeitnehmer den privaten Nutzungsvorteil zu versteuern, entweder nach der 1 %-Methode oder auf Grund der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch. Die Nutzungswertbesteuerung kommt aber nicht in Betracht, wenn das überlassene Fahrzeug typischerweise nicht zum privaten Gebrauch geeignet ist.


Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden

Für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können Arbeitnehmer – unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel – 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen (Entfernungspauschale). Wird der Arbeitnehmer dagegen außerhalb seiner regelmäßige Arbeitsstätte tätig (Auswärtstätigkeit), kann er die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten berücksichtigen. Bei Benutzung eines PKW ist statt der tatsächlichen Kosten eine Pauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer möglich, und zwar für die gesamte Strecke (Hin- und Rückweg).