Immer wieder erreichen uns Mitteilungen aus Mitgliederkreisen, dass diverse Adressbuchverlage oder internetgestützte Gewerberegisterbetreiber auf Kundenfang gehen. Zur „Erleichterung“ wird oftmals ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt.
Ob das konkrete Geschäftsgebaren seriös oder unseriös ist, soll an dieser Stelle nicht erörtert werden. In Einzelfällen erfordert die diesbezügliche Klärung langwierige juristische Auseinandersetzungen.
Fakt ist, dass grundsätzlich kein Anbieter etwas verschenkt – vielmehr sind in der Regel alle Angebote kostenpflichtig und binden das Unternehmen bei Unterzeichnung oftmals bis zu zwei Jahre. Hier können schnell hohe Kosten auf den Betrieb zukommen. Eine Vertragsauflösung ist – je nach Geschäftsgebaren des Anbieters – oftmals nur schwer oder gar nicht möglich.