Am 01. Juli 2011 löst das elektronische "Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen" (§ 23c Abs. 2 SGB IV) das bisherige papierene Kommunikationsverfahren zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherung ab. Nach einer Phase der freiwilligen Teilnahme an dem Verfahren zur Berechnung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld folgt jetzt der verpflichtende Umstieg von Papier auf Elektronik - sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Sozialversicherung.