Aktuelles

Tag des Handwerks am 24. Oktober in Goslar

Die Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen veranstaltet die zentrale Herbst-Versammlung aller Innungen als zweiten Tag des Handwerks in Süd- Ost- Niedersachsen in diesem Jahr am Montag, 24. Oktober 2011, ab 16.00 Uhr im Tagungshotel „Der Achtermann“ in Goslar.

Neben den Berichten zur Geschäftsführung wird das Ausbildungsnetz als Internetportal für den Zukunftstag, Schülerpraktika und Ausbildungsplätze den Mitgliedern vorgestellt. Ein Fachvortrag über die Nutzung der sozialen Netzwerke wie Facebook, SchülerVZ und ICQ soll uns mit den neuen Kommunikationsstrukturen Jugendlicher vertraut machen.

Bitte merken Sie sich den 24. Oktober 2011 schon jetzt als Veranstaltungstermin vor; eine Einladung wird die Mitgliedsbetriebe in Kürze erreichen.


"Handwerk noch stärker als bislang angenommen"

Zu den Ergebnissen der Handwerkszählung für das Jahr 2008 erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Die Ergebnisse der Handwerkszählung zeigen eindrucksvoll die zentrale Bedeutung der Wirtschaftsgruppe Handwerk für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie unterstreichen die Aussage der laufenden Imagekampagne: „Das Handwerk. Die Wirtschaftsmacht. Von nebenan.“ Millionen Menschen finden im Handwerk einen zukunftssicheren Arbeitsplatz, hunderttausende junger Menschen erhalten durch eine exzellente berufliche Ausbildung hervorragende Berufs- und Lebensperspektiven.


Werkstätten steht Kostenerstattung beim Teiletausch zu

Regressanspruch des Verkäufers kann nicht durch AGB des Lieferanten ausgeschlossen werden.

Zugunsten der Werkstätten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die seit Jahren streitige Frage geklärt, ob die Servicebetriebe auf den Aus- und Einbaukosten für den Austausch von mangelhaften Ersatzteilen „sitzenbleiben“ oder ob sie diese an ihren Lieferanten weiterleiten dürfen (Az. C-65/09 vom 16.6.2011).


Fusion von IKK classic und der Vereinigten IKK perfekt

Am 5.7.2011 wurden die Beschlüsse über die Fusion der IKK classic und der Vereinigten IKK zur neuen IKK classic gefasst. Die Versicherten haben daher bis 2013 keinen Zusatzbeitrag. Wenn der Name sich auch erneut ändert, Ihre Ansprechpartner bleiben.


Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Juli 2011

Ab 1. Juli 2011 liegt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB nun bei 0,37 % .
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 5,37 % **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
8,37 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 5,37 % ***
bei gewerblichen Kunden: 8,37 % ***


Förderung von Ausbildungsplätzen

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Besetzung von betrieblichen Ausbildungsplätzen in Kraft gesetzt.

In dem Programm "Chance betriebliche Ausbildung" werden Ausbildungsplätze gefördert, die mit Bewerbern ohne Abschluss einer allgemeinbildenden Schule, mit einem Förderschulabschluss, einem schlechten Hauptschulabschluss oder einem schlechten Schulzeugnis, welches einen schlechten Hauptschulabschluss erwarten lässt, eingestellt werden.


Fukushima und die Folgen für die Mitgliedsbetriebe

Auch die Mitgliedsunternehmungen werden jetzt von der Reaktorkatastrophe in Japan erreicht - speziell industrielle Auftraggeber fordern in immer größerer Anzahl eine verbindliche Erklärung dahingehend, dass sämtliche an die Kundschaft gelieferten Materialien frei von ionisierender Strahlung sind, die über die natürliche Eigenstrahlung des jeweiligen Materials hinausgehen.

Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es dem Handwerksbetrieb nicht möglich ist, die Fülle der fremdbezogenen Produkte auf eine eventuelle Kontamination zu prüfen. Noch weniger ist der Handwerksunternehmer in der Lage, eine pauschale Erklärung dahingehend abzugeben, dass keine Lieferprobleme auftreten.


Arbeitsvertrag - Leichter befristen

Ob großer Auftrag oder Test eines neuen Mitarbeiters - mit dem befristeten Arbeitsvertrag können Betriebe flexibel vorgehen. Doch ohne Sachgrund wie Elternzeit- oder Krankheitsvertretung waren befristete Verträge bisher unzulässig, wenn der Mitarbeiter irgendwann zuvor in der Firma beschäftigt war. Jetzt lässt das Bundesarbeitsgericht die Befristung zu, wenn seit der letzten Beschäftigung mindestens drei Jahre verstrichen sind (Az. 7 AZR 716109).

Der Ausschluss früherer Beschäftigung war eines der größten Hindernisse für Handwerksbetriebe. So konnten sie zum Beispiel keinen Gesellen einstellen, der früher, wenn auch nur kurzfristig als Mitarbeiter bei ihnen eingesetzt war. Die Bundesarbeitsrichter in Erfurt haben das Teilzeit- und Befristungsgesetz jetzt praxisgerecht ausgelegt und damit den Weg für die „sachgrundlose Befristung" deutlich erleichtert. Das Vorbeschäftigungsverbot dürfe nicht zum Einstellungshindernis werden. Lediglich befristete Kettenarbeitsverträge wolle das Gesetz verhindern.


Arbeitnehmer aus Osteuropa: Neuregelungen ab 01.05. 2011

Ab 1. Mai gilt für Arbeitskräfte aus den acht EU - Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, Arbeitskräfte aus diesen Ländern benötigen für eine Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine Arbeitserlaubnis mehr. Sie können unbefristet jede Art von Tätigkeit aufnehmen. Einheimische Betriebe und Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern können ohne Einschaltung der Bundesagentur für Arbeit direkt Arbeitsverträge abschließen.
Anders verhält es sich mit Arbeitskräften aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien. Hier müssen Betriebe auch nach dem 1. Mai eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese kann bei der örtlichen Agentur eingereicht werden, sie wird von der zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) entschieden, die bundesweit für dieses Verfahren zuständig ist.


Elektronischer Datenaustausch Entgeltersatzleistungen startet am 01. Juli 2011

Am 01. Juli 2011 löst das elektronische "Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen" (§ 23c Abs. 2 SGB IV) das bisherige papierene Kommunikationsverfahren zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherung ab. Nach einer Phase der freiwilligen Teilnahme an dem Verfahren zur Berechnung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld folgt jetzt der verpflichtende Umstieg von Papier auf Elektronik - sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Sozialversicherung.