Aktuelles

Elektronischer Datenaustausch Entgeltersatzleistungen startet am 01. Juli 2011

Am 01. Juli 2011 löst das elektronische "Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen" (§ 23c Abs. 2 SGB IV) das bisherige papierene Kommunikationsverfahren zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherung ab. Nach einer Phase der freiwilligen Teilnahme an dem Verfahren zur Berechnung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld folgt jetzt der verpflichtende Umstieg von Papier auf Elektronik - sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Sozialversicherung.


Regeln für Tankgutschein gelockert

Bürokratieabbau per Gerichtsurteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) erleichtert steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter. Vor allem das Tanken auf Firmenkosten geht nun einfacher.

Gutscheine vom Arbeitgeber sorgten bisher regelmäßig für Ärger. Als sogenannter Sachbezug sollten sie im Wert von bis zu 44 Euro monatlich ein kleines steuerfreies Gehaltsextra sein. Doch der bürokratische Aufwand und die Überwachung durch den Fiskus verdarben regelmäßig den Spaß an den Gutscheinen.


Normen für das Handwerk

Viele Details bei der täglichen Auftragsabwicklung sind zwischenzeitlich mit einheitlichen Standards unterlegt. Bei dem Deutschen Institut für Normung (DIN) ist ein neues Suchportal für technische Normen eingerichtet worden. Berücksichtigt sind die Normen, die für das Handwerk Relevanz haben. Nach der kostenlosen Anmeldung kann eine Recherche nach Gewerken erfolgen. Als Ergebnis werden bibliografische Daten zu den Normen mit Inhaltsverzeichnis und kurzem Einführungshinweis aber auch weiterführende Informationen und Links gegeben. Die Normen können über den "Beuth-Verlag" des DIN online bestellt oder per Download bezogen werden.

Die Internetadresse lautet: www.handwerk.din.de


Wer lange krank ist, büßt Weihnachtsgeld ein

Eine Erkrankung kann sich auf das Weihnachtsgeld auswirken. Ein Arbeitgeber darf seinen Beschäftigten solche Sonderzahlungen bei längerer Krankheit kürzen, entschied aktuell das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.

Nach Überzeugung der Mainzer Richter kann dies sogar dazu führen, dass der Anspruch auf die Gratifikation völlig entfällt (Az.: 6 Sa 723/09, 26.3.2010).


Was bringt das neue Jahr?

Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland ab dem 1. Mai 2011

Der Berichterstattung entnehmen Sie, dass Arbeitsministerin von der Leyen einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche vorbereitet. Grund für diese Maßnahme ist die ab dem 1. Mai 2011 geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger der acht EU-Beitrittsstaaten. Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn hatten seit ihrem Beitritt im Jahr 2004 Übergangsbestimmungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Am 1. Mai 2011 entfallen die Beschränkungen für Dienstleister der genannten Staaten in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration hinsichtlich der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland. Lediglich für Rumänen und Bulgaren bestehen mindestens bis 31. Dezember 2011 noch Beschränkungen.


Eile ist geboten: Erstattungsanträge für Stromsteuer bis Jahresende stellen.

Handwerksbetriebe, die in der Produktion tätig sind und mehr als 25.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen aufgepasst: Auf Antrag wird ein Teil der Stromsteuer vom Hauptzollamt zurückerstattet. Der Antrag für 2009 muss bis spätestens 31. Dezember 2010 bei dem Hauptzollamt eingegangen sein.

Interessierte Betriebe finden weitere Informationen unter www.zoll.de. Ein Stromsteuerrechner ist im Internet unter www.zdh.de zu finden.


Boulettenball am 8. Januar 2011 in der Lindenhalle in Wolfenbüttel

Der Festausschuss der Bäcker-Innung Wolfenbüttel und Fleischer-Innung Wolfenbüttel hat in diesen Tagen die Vorbereitungen für den Boulettenball 2011 abgeschlossen.

Einlasskarten können ab sofort im Haus des Handwerks unter 05341/ 86 7 76-0 oder per Mail unter info@kh-son.de bestellt werden. Der Verkauf der vorbestellten Karten erfolgt am 2. Dezember 2010 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr in Wolfenbüttel im Bürogebäude "Im Kalten Tale 20" im ersten Obergeschoss.


Welche Angaben muss der Handwerker gegenüber Auftraggebern erbringen?

Es ergeben sich neue Pflichten für den Unternehmer im Handwerk aus der Informationspflichtenverordnung. Folgende Angaben müssen zwingend bei Vertragsabschluss gegenüber dem Auftraggeber (egal ob Verbraucher oder Unternehmer) angegeben werden:


Fallstrick bei der Höchstbeschäftigungszeit von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern als sog. "400 € - Kräfte" birgt immer dann Gefahren, wenn bei der kurzfristig beschäftigten oder geringfügig beschäftigten Person die Grenzwerte bezüglich der täglichen Beschäftigung oder der höchstmöglichen Beschäftigungstage überschritten wird. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die 400 € - Kraft ein weiteres Beschäftigungsverhältnis aufnimmt und keine klaren arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Wie kann sich der Arbeitgeber vor der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen schützen?

Grundsätzlich sollte mit dem schriftlichen Arbeitsvertrag, der über die Innungsgeschäftsstelle abgerufen werden kann, auch der Fragebogen für geringfügig entlohnte und kurzfristig beschäftigte Personen durch den Arbeitnehmer ausgefüllt werden. Den Fragebogen finden interessierte Arbeitgeber als Downloads auf unserer Internetpräsenz: www.kh-son.de/ Downloads / Sonstige / Fragebogen für geringfügig entlohnte u. kurzfristig Beschäftigte für das Jahr 2010.


Navigationsgerätbedienung während der Fahrt

Wer während der Fahrt im Auto sein Navigationsgerät bedient und deswegen einen Verkehrsunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und hat den hierdurch entstandenen Schaden selbst zu tragen. Das hat das Landgericht Potsdam entscheiden. Grob fahrlässig handele, so die Richter, wer während der Fahrt die Fahrbahn nicht im Blick behalte und hierdurch einen Unfall auslöse. Insbesondere begründe die Unaufmerksamkeit des Fahrers wegen nicht verkehrsbedingter Tätigkeiten den Vorwurf grober Fahrlässigkeit (AZ: 6 O 32/09).