07.10.2010

Navigationsgerätbedienung während der Fahrt

Wer während der Fahrt im Auto sein Navigationsgerät bedient und deswegen einen Verkehrsunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und hat den hierdurch entstandenen Schaden selbst zu tragen. Das hat das Landgericht Potsdam entscheiden. Grob fahrlässig handele, so die Richter, wer während der Fahrt die Fahrbahn nicht im Blick behalte und hierdurch einen Unfall auslöse. Insbesondere begründe die Unaufmerksamkeit des Fahrers wegen nicht verkehrsbedingter Tätigkeiten den Vorwurf grober Fahrlässigkeit (AZ: 6 O 32/09).