29.06.2011

Förderung von Ausbildungsplätzen

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Besetzung von betrieblichen Ausbildungsplätzen in Kraft gesetzt.

In dem Programm "Chance betriebliche Ausbildung" werden Ausbildungsplätze gefördert, die mit Bewerbern ohne Abschluss einer allgemeinbildenden Schule, mit einem Förderschulabschluss, einem schlechten Hauptschulabschluss oder einem schlechten Schulzeugnis, welches einen schlechten Hauptschulabschluss erwarten lässt, eingestellt werden.

Es werden ferner solche Ausbildungsplätze gefördert, die zusätzlich geschaffen werden und mit Bewerbern mit einem schlechten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) besetzt werden oder wenn Bewerber eingestellt werden, deren letztes Schulzeugnis einen schlechten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) erwarten lässt.

Für die Bewerber mit den genannten Realschulabschlüssen liegt eine Zusätzlichkeit für einen neu geschaffenen Ausbildungsplatz dann vor, wenn der Ausbildungsbetrieb bisher nicht ausgebildet hat oder zum Zeitpunkt des Beginns des zu fördernden Ausbildungsverhältnisses bei dem Antragsteller mehr Auszubildende beschäftigt werden, als das im Durchschnitt der letzten drei Jahre jeweils zum 31. Dezember des Jahres der Fall war.

Die Höhe der Förderung beträgt 3.000 € pro Ausbildungsplatz

Anträge können ab sofort bei der NBank (www.nbank.de) gestellt werden. Als Ansprechpartner bei der NBank steht Ihnen ein Mitarbeiter unter der Telefonnummer 0511/30031-333 zur Verfügung. Beratungen erfolgen darüber hinaus über den Ausbildungsplatzakquisiteur Wojciech Jochemczyk von der Handwerkskammer Braunschweig- Lüneburg- Stade (Telefon 0531/ 12 01-262).

Achtung: Der Ausbildungsvertrag darf bei Antragstellung bei der NBank noch nicht unterschrieben sein. Nach der Antragstellung muss die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die NBank vorliegen, bevor der Ausbildungsvertrag unterschrieben werden darf.