Auch die Mitgliedsunternehmungen werden jetzt von der Reaktorkatastrophe in Japan erreicht - speziell industrielle Auftraggeber fordern in immer größerer Anzahl eine verbindliche Erklärung dahingehend, dass sämtliche an die Kundschaft gelieferten Materialien frei von ionisierender Strahlung sind, die über die natürliche Eigenstrahlung des jeweiligen Materials hinausgehen.
Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es dem Handwerksbetrieb nicht möglich ist, die Fülle der fremdbezogenen Produkte auf eine eventuelle Kontamination zu prüfen. Noch weniger ist der Handwerksunternehmer in der Lage, eine pauschale Erklärung dahingehend abzugeben, dass keine Lieferprobleme auftreten.