20.03.2013

Vorsicht vor Registereintragungen für Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Bundeszentralamt für Steuern warnt Betriebe vor zweifelhaften Rechnungen. Demnach haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Unternehmen einen Brief erhalten, der wie ein offizielles Schreiben einer EU-Institution aussieht. Als Absender des Schreibens erscheint das „Europäische Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“.

Das Schreiben, das als „Terminsache zur Erfassung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ überschrieben ist, stellt sich bei genauerem Hinsehen als kostenpflichtige Registrierung heraus. Erst aus dem Kleingedruckten wird ersichtlich, dass es sich um eine freiwillige, nicht-amtliche, dafür aber kostenpflichtige Eintragung handelt (Jahresgebühr 890 Euro).

Im Zusammenhang mit dem Auftreten dieser Briefe weist auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen Schreiben weder vom BZSt noch von einer anderen amtlichen Stelle stammen. Die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das BZSt erfolgt stets kostenfrei.

Wir raten erneut: Niemals ungeprüft Registeranfragen beantworten. Der beste Schutz vor ungewollten Zahlungsverpflichtungen ist die genaue Prüfung.