Dass Bundesarbeitsministerium hat am 5. Dezember 2012 mitgeteilt, dass der Bezugs-zeitraum für Kurzarbeitergeld von sechs Monaten auf 12 Monate verlängert wird. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seien zwar noch gut, man wolle aber den Unter-nehmen eine Planungssicherheit geben. Der Startzeitpunkt des verlängerten Kurzarbeiter-geldes wurde noch nicht festgesetzt. Rückfragen dazu beantwortet die zuständige Bundesagentur für Arbeit. Es steht mit der Entscheidung der Bundesregierung ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Verfügung, Entlassungen in Krisenzeiten zu vermeiden und Auftragsflauten zu überbrücken.