Der Presse haben Sie sicherlich schon entnommen, dass der Gesetzgeber Änderungen bei den Minijobs vorgenommen hat. Künftig können Bruttoentgelte bis 450,00 €, bei Midijobs 450,01 € bis 850,00 € abgerechnet werden. Die geringfügig Beschäftigten unterliegen künftig der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, sofern der Verzicht auf die RV-Pflicht (schriftlich) dokumentiert wird.
Die Arbeitgeber müssen mit allen Minijobbern und Midijobbern also Gespräche führen. Die Details über die Änderungen des Gesetzgebers haben wir im Downloads unseres Internetauftritts für Sie hinterlegt: www.kh-son.de / Downloads / Flyer und Merkblätter / Minijob Neuerungen 2013
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Innungsgeschäftsstelle.