08.06.2006

Umfrage zur Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ab 01.01.2007

Handwerksbetrieben drohen ab dem 1. Januar 2007 zusätzliche Belastungen:
Ab dann sollen auch für so genannte „neuartige Empfangsgeräte“ wie internetfähige PCs und Laptops oder UMTS-Handys Rundfunkgebühren fällig werden.
Unternehmen können sich von dieser neuen Gebühr nur freistellen lassen, wenn sie bereits für ein herkömmliches Radio bzw. einen Fernseher im Betrieb Gebühren zahlen. Da viele Handwerker solche Geräte aber nicht im Betrieb einsetzen, werden gerade sie durch die neue Regelung betroffen und müssen dann eine GEZ-Gebühr von bis zu 204,36 € jährlich zahlen.

Besonders betroffen sind Unternehmen mit mehreren Filialen, denn die Gebühr fällt für jede Betriebsstätte extra an, wenn dort ein „neuartiges Empfangsgerät“ vorgehalten wird. Betroffen sind auch andere Einrichtungen des Handwerks wie Kammern, Verbände und Bildungsstätten.
Der bevorstehende Gebührenzwang erscheint insbesondere deshalb fragwürdig, da Kleinbetriebe in aller Regel ihre PCs und Handys ausschließlich als Arbeitsgeräte verwenden. Entscheidend soll jedoch einzig die potenzielle Möglichkeit zum Empfang von Radio- oder Fernsehsendungen über das Internet sein.
Der ZDH und die gesamte Handwerksorganisation sind bestrebt, diese zusätzliche Kostenbelastung von den Betrieben abzuwenden. In den nächsten Wochen und Monaten sind mehrere Sitzungen von verschiedenen Rundfunkgremien geplant, auf die es Einfluss zu nehmen gilt, um bis zum Jahresende noch eine handwerksfreundliche Regelung durchzusetzen.
Um die Argumente gegen diese absurde Neuregelung zusätzlich stützen zu können, führt der ZDH eine Internet-Umfrage durch.
Der Fragebogen wird ab dem 12.6.2006 für vier Wochen auf der Seite www.zdh.de freigeschaltet. Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Handwerksbetriebe aber auch Kammern, Fachverbände, Bildungseinrichtungen und andere Handwerksorganisationen.
Wir bitten Sie, an der Internet-Umfrage teilzunehmen.