27.02.2006

Anrechnung von Handwerkerrechnungen: Korrektur der Rechnungen: Wie?

Aus gegebenem Anlass folgender Hinweis:
Bekanntlich können Handwerksbetriebe schon jetzt mit der Anrechenbarkeit ihrer Rechnungen bei der Einkommenssteuer für das Jahr 2006 werben. Voraussetzung dafür, dass die Kunden die Rechnungen auch erfolgreich anrechnen lassen können, ist jedoch, dass die Materialkosten getrennt von den Arbeitskosten ausgewiesen werden.

Fall: Am 20.01.2006 stellt ein Betrieb folgender Rechnung: Für den Einbau einer Treppe berechne ich 5.000,00 Euro zzgl. MwSt.
Im Februar erfährt er von seiner Kreishandwerkerschaft, dass die Anrechnung sich nur auf die Arbeitskosten bezieht.

Was passiert, wenn der Kunde die Rechnung ohne die Differenzierung einreicht?

Das Finanzamt würde den Arbeitskostenanteil schätzen - dies hätte den offensichtlichen Nachteil, dass die Schätzung nicht unbedingt zu Gunsten des Kunden erfolgt und dass er im Vorfeld die Höhe seines anrechenbaren Anteils nicht kennt.

Der Betrieb will -als Service für den Kunden- die Arbeitskosten getrennt ausweisen. Muss er nun die Rechnung stornieren und eine neue Rechnung ausstellen mit getrennten Positionen?
Nein, wie die Steuerabteilung des ZDH bestätigte, reicht es, wenn der Betrieb als Service für den betreffenden Kunden einen Nachtrag zur Rechnung formuliert, etwa wie folgt:

Der am 20.1.2006 in Rechnung (Rechnungsnr.....) gestellte Betrag iHv. 5000,00 Euro zzgl. MwSt beinhaltet einen Materialkostenanteil von ..... und einen Arbeitskostenanteil iHv ..... (x Stunden mal x Euro).

Datum / Unterschrift

Wie ist der weitere Verfahrensgang ?
Im April ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen. Im Anschluss daran wird das Bundesfinanzministerium ein Empfehlungsschreiben mit allen Landesfinanzdirektionen abstimmen und seinerseits u.a. die Anforderungen an die Rechnungsstellung definieren.
Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass an die Aufteilung der Rechnungspositionen schärfere Anforderungen als die o.g. gestellt werden.