10.07.2006

Beschränkte Ausschreibungen sind in Nordrhein-Westfalen und bei Bayern möglich - wann folgt Niedersachsen?

In Nordrhein-Westfalen können Kommunen ab sofort Aufträge im Wege der beschränkten Ausschreibung und freihändige Vergaben zu deutlich erhöhten Auftragswerten ohne Einzelbegründung vergeben. Das sehen neue kommunale Vergabegrundsätze vor, die das dortige Innenministerium per Erlass bekannt gegeben hat.

Bauleistungen können demnach ohne weitere Einzelbegründung beschränkt ausgeschrieben und vergeben werden bis zu einem Auftragswert von
300.000 € im Tiefbau
150.000 € für Rohbauarbeiten im Hochbau (Erd-, Beton- und Maurerarbeiten mit und ohne Putzarbeiten) und
75.000 € für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochbau sowie für Pflanzungen und Straßenausstattung.
Die Durchführung einer freihändigen Vergabe ohne Einzelbegründung bei Bauleistungen und Liefer- und Dienstleistungen ist künftig bis zu einem Auftragswert von 30.000 € zulässig.

Das Handwerk strebt erleichterte Vergaben im Wege der Beschränkten Ausschreibungen an. Die bauhandwerklichen Verbände haben bei dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss bereits eine Überarbeitung des Teils A der Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB / beantragt.

Der Baugewerbeverband Niedersachsen hat sich gegen den Widerstand der kommunalen Spitzenverbände für die Einführung der vereinfachten Auswahl der Vergabeart auch in Niedersachsen eingesetzt. Eine Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr steht aber noch aus.