03.02.2006

Handwerkerrechnungen absetzen - Steuern sparen!

Die Kosten für Handwerkerleistungen können
ab dem 01.01.2006 von der Steuerschuld abgezogen
werden. Zukünftig erstattet das Finanzamt
bis zu 600 € im Jahr.

Welche Leistungen sind betroffen?
Auftraggeber erhalten die Steuerermäßigung für
die Kosten folgender Leistungen:
● Modernisierungsmaßnahmen
● Erhaltungsmaßnahmen
● Renovierungsmaßnahmen

Wer ist berechtigt?
Eigentümer und Mieter können Kosten für
Handwerkerleistungen absetzen, die in ihrem
Privathaushalt anfallen.

Welche Vorraussetzungen gelten?
● Vorlage einer Handwerkerrechnung mit
ausgewiesener Mehrwertsteuer und gesondert
aufgeführten Arbeitskosten.
○ Die Handwerkerrechnung sollte getrennt
nach Arbeitskosten und sonstigen Kosten
ausgestellt werden, weil auch die
anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist.
● Überweisung des Rechnungsbetrages auf
das Konto des Handwerksbetriebes
● Einreichung des Zahlungsbelegs, der gestempelten
Überweisungsdurchschrift oder
des Kontoauszuges im Rahmen der
jährlichen Einkommensteuererklärung beim
Finanzamt.
● Handwerkerleistung, Rechungsstellung und
Zahlung muss nach dem 31.12.2005 erfolgen.

Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich?
● Die Handwerkerkosten sind bereits als
○ Betriebsausgaben
○ Werbungskosten
○ Sonderausgaben oder
○ außergewöhnliche Belastung geltend gemacht
worden.
● Die Handwerkerleistung wurde im Rahmen
eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses
erbracht.
Die maximale Förderung kann pro Haushalt
einmal im Jahr geltend gemacht werden.
Die jetzige Regelung stellt eine Erweiterung der
bisherigen Vorschrift dar, nach der haushaltsnahe
Dienstleistungen (z.B. Wohnungsreinigung)
steuerlich absetzbar waren. Zukünftig
erstattet das Finanzamt im Jahr jeweils bis zu
600 €, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen
und Handwerker in Anspruch genommen werden.

Beispiel:
Ein Kunde beauftragt einen Dachdeckerbetrieb
mit Reparaturarbeiten oder Sanierungsarbeiten
an seinem Dach. Die Rechnung beträgt brutto
5400,-- €. Dies beinhaltet (getrennt ausgewiesen)
brutto 3000,-- € Arbeitsleistung (2586,21€
+ 413,79 € Umsatzsteuer) sowie brutto 2400,--
€ (2068,96 € + 331,04 € Umsatzsteuer) Materialanteil.
Die Steuerermäßigung berechnet sich
auf der Basis der Arbeitsleistung zuzüglich der
hierauf entfallenden Umsatzsteuer. Die vom
Kunden zu zahlende Einkommen- und
Lohnsteuer im Jahr der Reparatur ermäßigt sich
um 20 % von 3000 €, also um 600 €.
* Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren
wird voraussichtlich im März 2006 abgeschlossen.
Endgültige Angaben können erst
zu diesem Zeitpunkt gemacht werden.