20.02.2006

Forderung nach Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für ausgesuchte Handwerksleistungen !!

Aufruf zur Unterstützung – Eilt!

Die Handwerksorganisationen fordern seit langem die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen ein.

Die Finanzminister der EU haben – nicht zuletzt als Ergebnis eines massiven Drucks des Handwerks – am 1. Februar 2006 den Weg freigemacht, das Instrument eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für ausgesuchte Handwerksleistungen rückwirkend zum 1.1.2006 bis zum 31.12.2010 anzuwenden.

Jeder Mitgliedstaat erhält danach die Möglichkeit, bis zum 31. März 2006 einen Antrag bei der Europäischen Kommission zur Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für maximal drei der folgenden fünf Bereiche zu stellen:

  1. Kleine Reparaturdienstleistungen betreffend
    • Fahrräder,
    • Schuhe und Lederwaren,
    • Kleidung und Haushaltswäsche (einschließlich Ausbesserung und Änderung).
  2. Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen, mit Ausnahme von Materialien, die einen bedeutenden Teil des Wertes der Dienstleistungen ausmachen.
  3. Reinigung von Fenstern und Reinigung in privaten Haushalten.
  4. Häusliche Pflegedienste.
  5. Friseurdienste.

Erst recht angesichts der von der Bundesregierung angekündigten Mehrwertsteuer-
Erhöhung zum 1.1.2007 um 3 Prozentpunkte halten wir es für zwingend erforderlich, dass sich das Handwerk in der vollen Breite seiner Organisationen noch einmal deutlich gegen eine Umsatzsteuererhöhung ausspricht und für das Instrument eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes wirbt.

Um diese Forderung argumentativ zu unterstützen, hat der Vorstand der Kreishandwerkerschaft einen Parlamentarierbrief verfasst und an die Bundeskanzlerin, den Bundesminister für Finanzen, den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie sowie an die örtlichen Abgeordneten versandt.
Zugleich haben wir uns an die Landesregierung gewandt und um Unterstützung gebeten.
Um dieser Forderung noch mehr Nachdruck zu verleihen, sind alle Mitgliedsbetriebe aufgerufen, die Aktion zu unterstützen und in Kontakt zu treten mit den Bundestagsabgeordneten der jeweiligen Wahlkreise.

Hinweis: Die Sache eilt!

Die Kostenschere zwischen legaler Arbeit und Schwarzarbeit klafft weit auseinander. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer im nächsten Jahr wird sich dieses Problem nochmals verschärfen.

Die europäischen Finanzminister haben sich auf eine Verlängerung der Regelung zur Reduzierung der Mehrwertsteuer auf arbeitsintensive Dienstleistungen bis zum
31. Dezember 2010 geeinigt. Deutschland kann nun ebenfalls einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz einführen. Allerdings muss der entsprechende Antrag bei der EU bis zum 31. März 2006 gestellt werden.

Wir bitten um Ihre Unterstützung.

Der Muster-Parlamentarierbrief und die Anschriften der Abgeordneten unserer Region sind unter nachstehenden Links abrufbar:

http://www.kh-son.de/downloads/reduzierter_mehrwertsteuersatz/Anlage_1.doc

http://www.kh-son.de/downloads/reduzierter_mehrwertsteuersatz/Anlage_2.pdf