17.04.2006

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Seit dem 01. Februar 2006 können Selbstständige, deren Tätigkeit mindestens 15 Std. wöchentlich umfasst, auch in der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterversichert sein. Die Versicherung ist aber an Bedingungen geknüpft. So muss innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden haben. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss spätestens innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.

Eine Übergangsfrist ermöglicht es auch Selbstständigen, die bereits vor dem 01. Februar 2006 selbstständig waren, einen Antrag zu stellen. Bis zum 31.12.2006 muss der Antrag bei der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen sein. Die Beitragshöhe liegt bei 39,81 € im Monat. Das im Leistungsfall gezahlte Arbeitslosengeld orientiert sich an einem von der Qualifikation des Versicherten abhängigen fiktiven Lohns.